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Der Aufsatz von Harald Prickler im Band 1 zur österreichischen Hexenforschung gibt die beste Einführung und einen Überblick zum Thema. Das Standardwerk über Hexenprozesse in Ungarn stammt von Schram Ferenc (Magyarországy boszorkanyperek 1529 – 1768 (Drei Bände, Band 1 und 2 Budapest 1970 und wieder 1983, Band 3 1983) Es ist aber im Hinblick auf Westungarn lückenhaft. Harald Prickler weist auf die besonderen Schwierigkeiten in der Hexenforschung hin: Aufsplitterung der Quellen in zum Teil in noch ungeordneten Herrschaftsarchiven, Unvollständigkeit vieler Quellenbelege (selten vollständige Prozessakte, nur Verhörprotokolle oder Urteile, indirekte Hinweise, etwa in Rechnungen über das Hochgericht, Rechnungsschriften). Rechnungsaufzeichnungen zeigen etwa dass in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts das Wieselburger Komitat ein Zentrum des Hexenwahns war. Wichtige noch nicht ganz ausgeschöpfte  Quellen sind auch die Waisenbücher, die Ratsprotokolle der Städte oder die Pfarrmatriken (Bestattung unehrenhaft Verstorbener).

Verfolgungen und Hexenprozesse gab es in allen Landesteilen, etwa 1624 in Schützen am Gebirge, 1628 in Eisenstadt, 1623, 1628, 1630 - 32 in Neusiedl am See. Auch im benachbarten Niederösterreich gab es zahlreiche Hexenprozesse, etwa 1617/18 und 1624 in der Herrschaft Hainburg und in Bruck an der Leitha.  Als „Versammlungsorte“ der Hexen werden immer wieder der St.Veitsberg von Velem (bei Güns), die Hundsheimer Berge, die Hohe Wand oder der Schneeberg genannt.

 

Pinkafeld

Aus dem ausgehenden 17. Jahrhundert sind aus Pinkafeld zwei Hexenprozesse bekannt, die mit der Hinrichtung der Beschuldigten endeten. 1688 wurde vor dem Pnkafelder Hochgericht der Prozess gegen die „alte Thurl“ geführt. Sie wurde zum Tode verurteilt und vom Günser Freimann hingerichtet. Acht Zeugen wurden vernommen und der Frau zum Teil weit zurückliegende, absonderliche Taten vorgeworfen, etwa sie habe vor zwölf Jahren das große Glockenseil der Kirche mit Milchrahm beschmiert, eine Kuh habe plötzlich keine Milch gegeben usw.. zu einem großen Prozess kam es 1699. Angeklagt waren mehrere Frauen, etwa Barbara Hönigschnaqblin, Ephamit Grueberin und andere. Zwölf Zeugen sagten aus. Auch in diesem Prozess kam es zu absurden Beschuldigungen und Zeugenaussagen. Etwa die Erzählung eines Kindes, des Sohnes der Veitl Samerin, dass viele schöne Frauen und schwarze Herren bei ihnen in der Nacht im Hause gewesen seien oder die Aussage des Schulmeisters, dass er bei Hans Schreck im Hause war und ein übernatürlicher schwarzer Hund wie ein Kalb von der Bodentür herabgesprungen sei. Johannes Reck wurde nach seiner Aussage von mehreren Frauen gewürgt und bedroht. Ein Knabe habe in einem roten Hund eine Hexe erkannt, ein Kind wäre aus Rache getötet worden… Rosina Horbmannin und Veronica Samerin  wurden unter Anwendung der Folter „verhört“ . Die Samerin gestand, dass sie einen Bund mit dem Satan in Jägergestalt geschlossen habe. Zusammen mit drei anderen Frauen  hätte sie einen „Schauer“ (Hagel) gemacht. Wenn sie sich mit einer Salbe einrieb hätte sie sich in Hunde und Katzen verwandeln können usw. Die Hörbmannin gestand ebenfalls den Teufelspakt. Barbara Hönigschnablin beschuldigte immer mehr Personen und gestand verschiedene Schadenszauber und Wettertauber. Über die Hinrichtung dieser drei Frauen gibt es keie Dokumente.

 

Eberau

Zwischen 1698 und 1700 fanden zahlreiche Hexen- und Kriminalprozesse in den Dörfern der Erdödy-Herrschaften statt. Sie wurden 1978 von Maria Kiss gründlich analysiert.

Am 20. Nov. 1699 wurde in Prostrum durch Oberstuhlrichter Johann Lippics und die Geschworenen Siegmund Millei und Thomas Francsics eine Zeugeneinvernahme vorgenommen. Angeklagt war die Frau von Michael Tasler (Taschler) aus Postrum, mitangeklagt die Frau des Christoph Graczl und die Frau Holhoffer, beide aus Winten, die Frau des Mattthias Luiszer aus Oberbildein, die Frau des Fleischhauers von Eberau, die Frau des Peter Paukovits aus Harmisch und Frau Barbara Poracs. Frau Taschler wurde beschuldigt, Krankheit, deren Heilung und den Tod eines Menschen heraufbeschworen zu haben. Auch Frau Graczl wurde beschuldigt, aus Rache den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Frau Taschler wurde nach einem Geständnis unter der Folter zum Tode verurteilt. Sie gestand einen Pakt mit dem Teufel und beschuldigte andere Frauen aus Postrum, Gaas und Eberau, Kulm und Winten. Im Weingarten hätten sie einen nächtlichen Hexentanz abgehalten. Im Eberauer Archiv ist ein Geständnis von Paul und Johann Nemeth erhalten, in dem sie unter der Folter 14 weitere Personen der Hexerei beschuldigten. Im Gefängnis in Eberau befanden sich 1716 unter den 15 Gefangenen drei, die der Hexerei beschuldigt wurden. Auch 1718, 1719, 1720 und 1722 waren ein oder zwei Personen wegen Hexerei im Gefängnis. Vereinzelt wurden Beschuldigte wieder freigelassen, gegen Bürgschaft der Verwandten oder der Dorfgemeinschaft, Dafür waren hohe Geldbeträge zu bezahlen. Georg Fukkler aus Litzelsdorf ging für 82 Gulden, seine Frau für 80 Gulden Bürgschaft frei. 1716 wurden drei Personen geköpft, ihre Körper auf dem Scheiterhaufen verbrannt. 1719 wurden die Witwe des Stephan Nagy, Andreas Rozner aus Winten und Anton Dersanits wegen Hexerei hingerichtet. Auch 1720, 1722 und 1723 gab es in Eberu Hinrichtungen. IM weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts nahm die Zahl der Hexenprozesse auch in den Erdödy-Herrschaften ab und wurden 1768 endgültig eingestellt.

 

Kobersdorf

1597 begann unter dem Freiherrn Listy von Kobersdorf ein Hexenprozess gegen mehrere Frauen und Männer in Stoob, der wegen der gesetzwidrigen Vorgangsweise Listys zu einem Verfahren führte, das sich bis weit in das 17.Jahrhundert hinzog. Der Kobersdorfer Prozess ist deshalb besonders interessant, weil er offenbar als Hintergrund das Bestreben des Grundherrn hatte, sich des Besitzes eines wohlhabenden Bauern zu bemächtigen („Bauernlegen“)

Die Herrschaft Kobersdorf gelangte gegen Ende des 16. Jahrhunderts durch Heirat in den Besitz der Freiherrn Listy. Stefan Listy besaß auch die Herrschaften Kittsee und Prelenkirchen. Er hatte in Padua Rechtswissenschaft studiert. So wie sein Vorgänger Choron die Bauern sehr schlecht. Diese beklagten sich vor der Hofkammer. Im Zusammenhang mit diesen Problemen stehen auch die Hexenprozesse.

1597 ließ Stefan Listy die Stoober Frauen Anna Kaiser und Margarethe Feimann als Zauberinnen festnehmen. Unter der Folter gestanden sie, versucht zu haben, den Stoober Pfarrer zu verhexen. Ihrer „Gesellschaft“ hätten auch zwei weitere Frauen angehört, ihre „Meisterin“ sei die Frau des wohlhabenden Bauern Rauchmann gewesen. Ihre Schuld konnte trotz „peinlicher Befragung“ nicht erwiesen werden, ihr Ehemann aber wurde 1598 zur Zahlung von 1000 Talern (1500 Gulden) gezwungen. 1599 ließ Listy Walpurg, die Frau des Stoober Bauern Ruprecht Holzwurmb festnehmen. Unter Folter gestand sie, dass auch Georg Rauchmann und sein Sohn Hans Mitglieder der Zaubergesellschaft seien. Listy eilte nach Stoob und ließ Rauchmann und seine Frau festnehmen. Die beiden Söhne waren nicht zu Hause. Als der jüngere Sohn nach Hause kam wurde er ebenfalls 1600 verhaftet und in Kobersdorf ins Gefängnis gebracht. Um der Klage des geflüchteten Sohnes Hans zuvorzukommen ließ Listy die Frau foltern. Diese Vorgehensweise war ungesetzlich, da die Rauchmann keine Gelegenheit hatte, sich zu rechtfertigen, sie hätte einem öffentlichen Verhör unterzogen werden müssen.  Und außerdem hatte die Holzwurm vor ihrer Hinrichtung ihre Anschuldigungen öffentlich widerrufen. Frau Rauchmann wurde erneut schwer gefoltert. Sie starb daran, ohne gestanden zu haben. Ein einberufenes Taiding verwies den Fall an die Landesgerichtsobrigkeit, also an Listy. Dieser ließ den Leichnam der Frau verbrennen und die Besitzungen der weiterhin inhaftierten Familie Rauchmann einziehen. Der geflohene Sohn Hans Rauchmann wandte sich an den Erzherzog Matthias und zeigte die Verfahrensmängel auf. Er bat den Erzherzog um die Freilassung seiner Familie und die Restituierung ihres Vermögens. Die niederösterreichische Regierung forderte Listy auf, über den Fall zu berichten. Dieser reagierte darauf nicht. Hans Rauchmann bat um die Entsendung einer unabhängigen Kommission. Auch einen neuerlichen Befehlder Regierung ignorierte Listy. Hans Rauchmann wies erneut auf die schlimme Situation seines gefangenen und schlecht versorgten Vaters hin. Anfang Juli 1600 befahl die Regierung erneut, Georg Rauchmann freizulassen, nach Wien zu kommen und sich zu rechtfertigen.. Die Aufforderung wurde drei Jahre später, im März 1603, vergeblich wiederholt. Über das weitere Schicksal des Georg Rauchmann ist nichts bekannt.

„Interessant ist, dass bei späteren GHliedern der Familie Listy in Kittsee sich ein sonderbarer Hang zur Beschäftigung mit alchimistischen und okkulten Experimenten findet; vielleicht muss die widerrechtliche und abwegig anmutende Haltung Stefan Listys im Kobersdorfer Hexenprozess auch im Lichte einer krankhaften psychischen Veranlagung seiner Familie betrachtet werden“. (Harald Prickler)

 

Oslip

Oslip gehörte in der frühen Neuzeit zur Herrschaft Eisenstadt. Der Ort war ein Brennpunkt der Hexenverfolgungen. Ort der Gerichtshandlung war Purbach, die Beschuldigten befanden sich in den Kerkern des Schlosses in Eisenstadt und in der Burg Forchtenstein. Schon 1524 wurde Ellena Schuischitz „umb willwn etlich ihre Nachbaurin zauberey halben auf sy bekhendt“. Sie wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet. Zwei große Prozesse fanden 1635 und 1636 statt. Insgesamt gelangten 17 Bewohner – also ein berächtlicher Anteil der Bevölkerung – in den Bereich der Anklage. 1635 wurden drei Männer und drei Frauen hingerichtet. 1635 und 1636 kam es auch zu Prozessen gegen die Purbacher Maria Salome Assoly, Michael Weiss und Georg Lampacher. 1635 wurden Marusch Maschitz, Georg Nackowitsch, Elena Violitsch und Stanna Verschitz hingerichtet. Lorenz Leickowitsch und seine Gattin Thorothea konnten fliehen.

Erhalten sind die Verhörprotokolle von Hans Tergoschitz, Niklas Jakobschitz und Peter Wutnitsch. Terguschitz befand sich auch schon 1635 im Visier der Verfolger, konnte sich zunächst durch Flucht entziehen, stellte sich dann aber der Obrigkeit. Die Angeklagten gestanden den „Teufelspakt“ und es wurden auch die entsprechenden „Teufelsmale“ an ihnen festgestellt. Sie gestanden Teufelsmahlzeiten, wobei Jakobschitz auch Kannibalismus zugab. Den Hexensabbat hielten sie auf dem Schneeberg und auf der Traustorffer Haidt. Sie gestanden Wetterzauber, Ernte. Und Viehzauber, vereinzelt auch Krankheitszauber. In der zweiten Prozesswelle von 1636 wurden Tergoschitz, Jakobschitz und Wutnitsch vom Brucker Richter Leopold Teutscher zum Tode verurteilt, die beiden ersten durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen, Esterhazy als Landesgerichtsherr „begnadete“ zum Tod durch das Schwert. Auch Wutnitsch wurde zur Hinrichtung durch das Schwert verurteilt. Die beiden Frauen Marusch Wellawitsch und Dorothea Mataschitz waren auch durch die Folter zu keinem Geständnis zu bringen. Sie wurden aber keineswegs freigelassen, sondern eingekerkert Ihr weiteres Schicksal ist nicht bekannt.

Interessant am Osliper Hexenprozess ist, dass die Beschuldigten keineswegs gesellschaftliche Außenseiter waren. Tergoschitz stand in der dörflichen Hierarchie weit oben, war sehr vermögend, sein Sohn Stefan war Schaffer in der Grafschaft Forchtenstein. Jakobschitz lässt sich in den 1620er Jahren als Dorfrichter nachweisen.

Über die sozialökonomischen Hintergründe in Oslip und darüber hinaus schreibt Martin Krenn in seinem Aufsatz in den Heimatblättern ausführlich und kenntnisreich. Für eine etwaige religiöse oder „konfessionelle“ Deutung – Tergoschitz wäre als Protestant Opfer katholisch – gegenregormatorischer Bestrebungen – gibt es keinen Hinweis.

 

Schützen am Gebirge

Ein besonders dunkles Kapitel in der Ortsgeschichte von Schützen sind die Hexenverfolgungen von 1573/1574. Wenn man im Jahre 1624 den Prozess gegen die „Prisaalitzin“, die Frau des Niclaß Prisalitz, die auf Burg Forchtenstein mit ihrer namentlich nicht bekannten „Gespielin“ hingerichtet wurde, kamen insgesamt sieben Frauen ums Leben. Der erste Prozess war zur Zeit des Dienstantritts des kaiserlichen Pflegers Georg Seyfried von Kollonitsch, der Prozess von 1624 fiel bereits in die Zeit der Herrschaft von Nikolaus Esterhazy. In der Ortschronik von Schützen wird die Hexenverfolgung von 1573/74 mit dem Wirken des Flacianers Kolman Rohrer in Verbindung gebracht, was allerdings nicht beweisbar ist. Jedenfalls fallen die Prozesse in die Zeit, in der die konfessionellen Auseinandersetzungen auch in Schützen tobten. Pfarrer Rohrer war 1569 evangelisch geworden, wurde 1582 von der Diözese 1582 abgesetzt, hatte aber auch weiterhin anscheinend den Großteil der Einwohner hinter sich.

1573 hat sich Appolonia, die Ehefrau des Lorenz Taler, die wegen „Zauberei“ im Gefängnis war, „dort selbst erwürgt“. Ihr Leib wurde verbrannt. Zurück blieben zwei Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren. Der Witwer „nahm hernach ein anderes Weib zu sich, hauste mit ihr außer der Ehe in Unehren und schwängerte es“. Er wurde aus der Herrschaft „abgeschafft“. Vom Verkauf des Hauses erhielt er die Hälfte, die andere Hälfte fiel an die Herrschaft, wurde aber „aus Barmherzigkeit“ den Kindern zugesprochen. Für sie wurde ein Vormund bestellt. Ebenfalls 1573 wurde Gertraud, die Ehefrau des Hofstättlers Ulrich Gibisser wegen „Zauberei“ eingekerkert und hingerichtet. Sie hinterließ drei Kinder im Alter von 10, 8 und 4 Jahren. 1574 kam Katharina, Frau des Viertelhausbesitzers Stefan Weigl, wegen Verdachts der Zauberei ins Gefängnis, wurde zwar freigesprochen, starb aber noch im Gefängnis. Man kann vermuten, als Folge der „peinlichen Befragung“ also der Folter. Die Frauen hatten gestanden, der Prozessverlauf war aber offensichtlich nicht ganz korrekt. Die Geständnisse waren „unbeständig“ und widersprüchlich. Die beiden verurteilten Frauen gehörten offenbar der dörflichen Unterschicht an. Ebenfalls angeklagt wurden Elß, Sebastian Schmids Frau, und Ursula, Peter Scheuchs Weib. Ihre Männer waren angesehen. Die beiden Frauen wurden offensichtlich von den Verurteilten in die Verdächtigungen unter der Folter hineingezogen. Sie kamen beide frei. Derartige Vorgänge sind auch in vielen anderen Hexenprozessen belegt.

 

Ödenburg/Schattendorf

Einen sehr interessanten  frühen Fall von Hexenverfolgung aus dem Jahre 1529  hat Evelin Fertl im Ödenburger Stadtarchiv erforscht. Der Viehhirte Pernhart  hatte einen Konflikt mit dem damaligen Ödenurger Bürgermeister Christoph Grätzer, der ihn wegen Faulheit strafte und schlug. Pernhart drohte daraufhin vor Zeugen, Zaubermittel vor der Tür des Bürgermeisters zu vergraben, damit er sterbe. Während des Prozesses tauchten zahlreiche weitere Vorwürfe auf, etwa dass er zusammen mit einem Gesellen einen Siegendorfer Hirten getötet habe. Einem Ödenburger Bürger wurden drei Kühe von Wölfen gerissen. Pernhart musste für den Schaden aufkommen und vergrub vor dem Tor zu dessen Meierhof einen bösen Zauber. Pernhart wurden mehrere Fälle von „Wolfsbann“ zur Last gelegt. Er hätte etwa den Hirten von Schattendorf die Wölfe geschickt. Sein Lebenswandel war keineswegs vertrauenserweckend. So verkaufte er etwa zwei Kühe aus den Besitz der Juden, an dem Tag, an dem die Juden aus Ödenburg vertrieben wurden. Außerdem hatte er einige Frauen zum Gebrauch von Zaubermittel verleitet. Pernhart wurde zum Tode verurteilt und verbrannt. In der Zeit der meisten Hexenprozesse blieb es in Ödenburg und der Stadtherrschaft ruhig. Hexenprozesse wurden weitgehend vermieden, Verdachtsfälle durch Bürgschaften zumeist aus der Welt geschafft.

 

Antau

Die Fälle traten im Zusammenhang mit der großen Pestepidemie 1713 auf. Die Angeklagten wurden 1714 freigesprochen, die Verleumder bestraft.

Hexenprozesse gab es auch in Güns 1734, Tschapring 1637 – 1653, Ödenburg usw.

 

 

 

 

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verwandte Beiträge

 

Quellen

  • Kiss Maria: Hexenprozesse im Südburgenland. In: Eberau. Festschrift anlässlich des 770 –jährigen Bestehens der Marktgemeinde

  • Kiss Maria: Hexenprozesse im Südburgenland. Burgenländische Heimatblätter 1978

  • Krenn, Martin. "Grüess dich der Teufl, danckh dier der Teuffl" : die großen Hexen- und Zaubererprozesse von Oslip in den Jahren 1635 und 1636 || Heft H. 1, 2015 Seiten S. 1 - 46 - (Burgenländische Heimatblätter ; 77. 2015)

  • Krenn, Martin. "sie wolle ihre hennd in dises menschen bluet waschen" : Nochmals zur Hexenverfolgung in Neusiedl am See || Seiten S. 29 - 48 : Ill. - (Neusiedler Jahrbuch ; 16. 2014)

  • Prickler, Harald. Ein Hexenprozeß in Kobersdorf || Heft Nr. 2 Seiten S. 4-6 - (Volk und Heimat ; 17. 1964)

  • Prickler, Harald. Hexerei und Zauberei im Burgenland : Forschungsstand und Quellen || Seiten S. [213]-229 - (Hexenforschung aus österreichischen Ländern) - (Österreichische Hexenforschung ; 1)

  • Homma Josef Karl: Die Hexenprozesse von Pinkafeld. Burgenländische Heimatblätter ¾. 1947

  • Fraller Josef – Fraller Theresia: Der Galgenriegel zu Neckenmarkt. Burgenländische Heimatblätter 1988

  • Kietaibl Hans: Das Schicksal der „Zauberinnen“ aus Schützen am Gebirge. In: Chronik der Gemeinde Schützen 1996

  • Kietaibl Hans: Die „zauberischen Weiber“ von Antau. Burgenöändische Heimatblätter 1996

  • Hexen und Zauberer / hg. v. Valentinitsch Helfried
    Wien;Graz : Leykam || 2 Bände

  • Fertl, Evelyn. Pernhart : ein "Zauberer" in Schattendorf / Evelyn Fertl || Seiten S. 9-16 - (Aus der Pforte ; F. 2 = 2. 2005)

  • Auer, Gisela:Reste des Hexenglaubens in Donnerskirchen. Burgenländische Heimatblätter 35, 1973

  • Prickler – Wassitzky, Clara: Hexen, Räuber, Mörder …Die Pinkafelder Gerichtsbarkeit. Ortsmuseum Pinkafeld. Hg. Burgenländisches Landesmuseum . Eisenstadt 1969

  • Loibersbeck Josef: Kittsee und seine Nachbarn. Volk und Heimat 15 (1962) –Ladislaus Listy –die Untaten des Freiherr, Gerichtsprozesse und Hinrichtung 1661

  • Homma Josef Karl: Die Hexenprozesse von Pinkafeld. Burgenländische Heimatblätter 9. 1947

  • Schram Ferenc: Magyarországi boszorkányperek 1529 – 1786 (Hexenprozesse in Ungarn).  3 Bände.  Budapest 1970, 1983

  • Gaál Karoly: Angaben zu den abergläubischen Erzählungen aus dem südlichen Burgenland. Wissenschaftliche Arbeiten aus
 

 
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