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Gewerbe

Mit der Gewerbeordnung von 1859 wurde der Zunftzwang aufgehoben. Die meisten Gewerbe waren nun "Freie Gewerbe", sie konnten von jedermann ab dem 24 Lebensjahr ausgeübt werden. Nur wenige Gewerbezweige waren "gebunden", wie etwa das Baugewerbe, die Rauchfangkehrer oder das Pressgewerbe. Es wurde zwar kein Befähigungsnachweis verlangt, bis zum 24 Lebensjahr war aber eine Lehr- und Gehilfenzeit üblich. Auch das Gewerbegesetz von 1872 folgte weitgehend diesen liberalen Grundsätzen. Erst in einer Novelle von 1884 wurde in den handwerksmäßig betriebenen Gwerben ein Befähigungsnachweis in der Form eines Lehrzeugnisses oder einer entsprechenden Gehilfentätigkeit eingeführt. Die Ausübung eines freien Gewerbes musste schriftlich dem zuständigen Stuhlrichteramt gemeldet werden.

Die Gewerbeordnung von 1859 enthielt auch sozialrechtliche Elemente. Die Arbeitsverhältnisse wurden im frei gestaltbaren Arbeitsvertrag geregelt. Es gab jedoch Einschränkungen bezüglich der Kinderarbeit. Strengere Vorschriften galten aber nur für "große Gewerbebetriebe", also Fabriken. Die Arbeitgeber mussten Arbeiterverzeichnisse anlegen, genaue Dienstordnungen erlassen und diese den Behörden vorlegen. Die Arbeitgeber wurden aufgefordert, betriebliche Unterstützungskassen für eine Unfalls- und Krankenversicherung einzurichten. Für Kinder unter 10 Jahren galt ein Arbeitsverbot, Kinder bis zu 12 Jahren durften nur auf Grund eines schriftlichen Ansuchens des Vaters und mit Bewilligung des Gemeindevorstandes bewilligt werden, aber nur in Tätigkeiten, die für ihre Gesundheit unschädlich und in ihrer körperlichen Entwicklung nicht nachteilig waren. Für Jugendliche unter 14 Jahren galt eine Höchstarbeitszeit von 10, für solche unter 16 von 12 Stunden täglich Nachtarbeit war verboten bzw. für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren nur in Ausnahmefällen erlaubt. 1872 wurde die Arbeitszeit auf 8 bzw. 10 Stunden verkürzt. Das ungarische Gewerbegesetz von 1872 sah am Vor- und am Nachmittag je eine halbstündige Pause, zur Mittagszeit eine ganze Stunde Ruhezeit vor. Viele dieser Schutzbestimmungen wurden nicht eingehalten. Die Arbeiter wagten nur selten ihre Rechte einzuklagen. In Österreich wurden schon 1883 die Gewerbeinspektorate eingeführt, in Ungarn erst 10 Jahre später. Das Gewerbegesetz von 1884 sah einen vierwöchigen Urlaub nach der Geburt eines Kindes vor, ab 1891 bekamen die Frauen für vier Wochen eine Mutterschaftshilfe bezahlt, ab 1907 sechs Wochen.  1917 wurde der Mutterschutz nochmals verbessert, da die Säuglingssterblichkeit im Gefolge der schweren Arbeit in den Rüstungsbetrieben stark anstieg.  Ab 1908 gab es ein Nachtarbeitsverbot für Frauen. Ab 1884 durften Lehrverträge nur mehr vor der Gemeindeverwaltung abgeschlossen werden.  Ab 1891 wurde die Sonntagsarbeit verboten und für Industriearbeiter eine obligatorische Krankenversicherung eingeführt. Insgesamt war die Situation der Fabriks- und Gewerbearbeiter weit günstiger als die der landwirtschaftlichen Arbeiter, die in Ungarn weitgehend rechts- und schutzlos waren.

1891 wurde ein Krankenversicherungsgesetz beschlossen. Die Durchführungsbestimmungen ließen aber noch lange auf sich warten. Es sollten Bezirkskrankenkassen eingerichtet werden. Betriebskrankenkassen bestanden allerdings schon, etwa in den Firmen Leopold Wolf und Söhne (Weingroßhandel), in der Neufelder Jutespinnerei und in den beiden Zuckerfabriken. In Pinkafeld gab es eine Gewerbekorporationskrankenkasse, in Rechnitz eine Krankenkasse des Gewerbevereins und eine Bruderlade in Bergwerk und Mariasdorf. Diese Krankenkassen wurden von den Behörden genehmigt und in Ödenburg eine Bezirkskrankenkasse für 5000 Mitglieder eingerichtet. Die Versicherten bekamen kostenlose Behandlung, Medikamente und eine Krankenunterstützung. Sowohl die Betriebs- wie die Bezirkskrankenkasse bewährten sich und verbesserten die Situation der Arbeiter erheblich. Die Verwaltungskosten waren allerdings hoch. 1907 wurden die Krankenkassen reformiert und eine gesetzliche Unfallversicherung eingeführt. Der Beitrag der Arbeiter zur Krankenversicherung wurde auf die Hälfte herabgesetzt, die Unfallversicherung zahlten die Arbeitgeber. Krankengeld wurde für maximal 20 Wochen  in der Höhe des halben Lohnes gezahlt. Krankenhausaufenthalte waren mit vier Wochen begrenzt. Die Unfallversicherung zahlte bei Arbeitsunfähigkeit 60 % des Lohnes, Witwen erhielten 20 %, Kinder 15 %. Eine Pensionsversicherung gab es bis 1928 nicht.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bekam das Kleingewerbe, vor allem das dörfliche Handwerk, zunehmend Probleme durch die Konkurrenz der Industrieprodukte. Hausierer und "Reisende" boten die billigen Produkte in den Dörfern an. Eine Konkurrenz waren auch die Produkte, die von Strafgefangenen erzeugt wurden.  Das Pfuscherunwesen nahm stark zu. 1884 wurde für das Handwerk ein Befähigungsnachweis  für die "gebundenen" Gewerbe eingeführt.  Das Handwerk war zudem sehr stark von den Erträgen in der Landwirtschaft und der Kaufkraft der Bauern abhängig. Den Bauern aber ging es vor allem in den 1890er Jahren schlecht. Die Getreidepreise verfielen, der Weinbau brach mit dem Auftreten der Reblaus zusammen.  Viele Handwerker waren verschuldet, Kredite waren kaum zu bekommen. Die Steuerlast durch den Staat, aber auch viele Gemeinden traf das Gewerbe und den Handel - etwa durch Mautgebühren und Pflastergelder oder Warenverkehrserklärungen -  besonders massiv. 1895 wurde eine Stempelgebühr für Plakate und Zeitungsannoncen eingeführt.

Viele Handwerkszweige verschwanden ganz:  oder nahmen zahlenmäßig stark ab: Gerber, Schuster, Weber, Kamm- und Knopfmacher. Papiermühlen. Eisenhammerwerke, Glasfabriken, Pottaschesiedereien ... wurden eingestellt.

Die staatliche Förderung war eher bescheiden. Neben Kreditförderungen wurden Betriebe oder Produktionsgenossenschaften durch Maschinenspenden unterstützt. Diese Maßnahmen bewährten sich und ermöglichten manchen Handwerksbetrieben das Überleben. Damit verbunden waren Auflagen: die Maschinen mussten eine bestimmte Zahl von Jahren eingesetzt werden und die Betriebe verpflichteten sich, Arbeitskräfte einzustellen oder Lehrlinge auszubilden.

Das gewerbliche Bildungswesen

Im Gewerbegesetz von 1884 wurden die großen Gemeinden verpflichtet, Lehrlingsschulen einzurichten. Die Meister hatten die Lehrlinge zu regelmäßigem Schulbesuch anzuhalten. Die Lehrlinge im Handel sollten bis zum 15. Lebensjahr die Wiederholungsschule besuchen, ab 1884 mussten sie eine "Handelsschule" besuchen.  Der Unterricht in den Lehrlings- oder Gewerbeschulen begann meist um  7 Uhr abends und dauerte zwei Stunden. Über die mangelhaften Fähigkeiten der Lehrlinge wurde häufig Klagen geführt. Viele Lehrlinge blieben dem Unterricht unentschuldigt fern. Auch die Meister waren nicht immer begeistert. Ein positives Beispiel für eine funktionierende Lehrlingsausbildung war die Schlosserlehrwerkstätte in Eisenstadt, die von Schülern der Bürgerschule absolviert werden konte. 1893 wurde das gewerbliche Bildungswesen reformiert. Neben den allgemeinen Lehrlings- Gewerbeschulen wurden auch Fachschulen eingerichtet. Die Lehrpläne waren aber vielfach zu hochgestochen und theoretisch, die Einstellung der Meister zum Schulbesuch (7 Stunden pro Woche) war oft ablehnend. Dazu kam das Sprachproblem, da in ungarischer Sprache unterrichtet wurde. Einige Fabriken begannen, private Fachschulen einzurichten. Gewerbeschulen gab es in Eisenstadt und Pinkafeld, ab 1893 in Rechnitz, ab 1896 in Oberwart, ab 1898 auf staatliche Anordnung auch in Großpetersdorf. In Wimpassing gab es Bemühungen, eine Fachschule für Seidenweberei zu errichten.

Die Eisenstädter Gewerbeschule wurde 1882 errichtet, 1884 wurde sie von 106 Lehrlingen besucht. 1892/93 gab es 170 Schüler und 9 Lehrer.  Sie musste von der Stadt finanziert werden. Die Gewerbeschule Pinkafeld besuchten etwa 70 Lehrlinge pro Jahr. Der Schulbesuch verbesserte sich, nachdem man einem Lehrling wegen der versäumten Stunden das Lehrzeugnis verweigert hatte. Die Schule erhielt auch staatliche Unterstützung. Ähnlich groß war die Schule in Rechnitz. 1924 wurde in Oberwart eine gewerbliche Fortbildungsschule als Abendschule errichtet. Daraus wurde eine Berufsschule, die 1929/30 ein eigenes Gebäude erhielt.

1881 war die "Eisenstädter königlich - ungarische Bürgerschule für Knaben und Mädchen" gegründet worden. 1886 war sie zu einer sechsklassigen Knaben- und einer vierklassigen Mädchenschule voll ausgebaut. Dieser Bürgerschule wurde die Schlosserfachschule angeschlossen, die 1885 den Unterricht aufnahm. Diese Ausbildung hatte bald einen ausgezeichneten Ruf, die Absolventen fanden gut bezahlte Anstellungen. Diese Ausbildung wurde auch noch nach dem Anschluss an Österreich betrieben. In der Mädchenbürgerschule wurde ein zweijähriger Handarbeitskurs abgehalten, der sehr gut besucht war. Handarbeit - "Handfertigkeitsübungen" - wurden nach dem Vorbild der schwedischen Slöjd - Schulen  zunächst von Michael Schranz in Ödenburg eingeführt. Dieser hatte selbst mehrmals an den Kursen in Nääs in Schweden teilgenommen. Ab 1896/97 folgte man diesem Beispiel auch in Eisenstadt.

In Stoob drängte der evangelische Pfarrer Johann Böhm auf die Errichtung einer Gewerbeschule für die Erzeugnung von Tonwaren. Das Töpferhandwerk befand sich in einer schweren Krise und war nicht mehr konkurrenzfähig.Böhm wurde von der Ödenburger Handelskammer unterstützt. 1891 wurde die Errichtung in Aussicht gestellt, 1892 sagte das Handelsministerium die Finanzierung zu, das Brennmaterial wurde von der Herrschaft kostenlos zur Verfügung gestellt. 1893 konnte die "Tonindustrieschule" eröffnet werden. Sie war in der Mittermühle untergebracht. Aber es fehlte weiterhin am Geld, etwa für die Anschaffung eines Brennofens. So kam der Schulbetrieb nur langsam in Schwung, bis 1895 nur in der Form von Kursen. Die Fachkurse wurden dann eingestellt, der engagierte Lehrer Mildner fand in der neuen Esterhazyschen Tonwarenfabrik Anstellung und führte dort auch die Fachausbildung weiter. Die Fabrik wurde 1896 eröffnet. 1905, nach Mildners Tod, wurde auch die Fachschule eingestellt. Erst 1956 wurde die neue Landesfachschule für Keramik und Ofenbau im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Fabrik eröffnet. 1963 wurde sie in einem Neubau untergebracht.

Nicht vergessen darf man das "Hausgewerbe", das in den Wintermonaten nahezu in jedem Dorf  betrieben wurde. Erzeugt wurde für den eigenen Bedarf, etwa Besen, Körbe, die typischen Buckelkörbe usw. , manchmal war es ein kleiner Nebenerwerb. In einigen Gebieten besonders in der Pinkafelder und Bernsteiner Gegend wurde auch für den Markt produziert. 1880 wurden etwa in der Umgebung von Pinkafeld 300 Personen mit der Herstellung von Kübel, Schaffeln, Butterfässern, kleinen Bottichen ... beschäftigt. Diese Waren wurden im Hausierhandel verkauft, später vom Handel übernommen.

 

 

 

 

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Quellen

  • Hahnenkamp Hans, Die burgenländische Industrie. 2. Teil (1885 - 1921). Großpetersdorf 1994
 

 

 
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