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Von 1791 bis 1848

Leopold II. setzte die Toleranzpolitik seines Bruders Josef II. fort. Die Religionsfreiheit wurde von ihm auf der Basis der Gesetze von 1608 und 1647 im Gesetzesartikel XXVI von 1791  gesichert. Auch der Zeitgeist war - kurz nach der Französischen Revolution - dieser Tendenz zur Toleranz günstig. Zwar gab es Widerstand im katholischen Klerus, aber selbst in der katholischen Kirche sahen viele die Religionsfreiheit als Menschenrecht. Wichtige Punkte im Gesetz von 1791 waren die freie Ausübung der Religion, Benutzung der Kirchen, Türme, Glocken, Schulen und Friedhöfe - alles ohne Unterschied des Standes. Niemand durfte gezwungen werden, am Gottesdienst einer fremden Religion  teilzunehmen. Die Protestanten sollten künftig ausschließlich ihren eigenen kirchlichen Autoritäten unterstehen. Sie durften ihre kirchlichen Ratsversammlungen  und - mit Zustimmung des Königs - ihre Synoden abhalten. Die römisch-katholischen Priester durften von Protestanten keine Gebühren verlangen. Die Protestanten konnten nunmehr jedes Amt erlangen und die "dekretale Eidformel" wurde für sie dahingehend verändert, dass sie nicht mehr auf Maria und die Heiligen schwören mussten. Übertritte wurden erlaubt, mussten aber dem König gemeldet werden. Mischehen mussten auch weiterhin vor einem römisch-katholischen Priester geschlossen werden. Wenn der Vater Katholik war wurden alle KInder katholisch. Wenn er evangelisch war, "konnten" die Söhne evangelisch, die Töchter mussten katholisch erzogen werden. Die Kann - Bestimmung wurde sofort ausgenützt, um Taufversprechen zu erzwingen. Prozesse zu Mischehen wurden weiterhin vor katholischen Gerichtshöfen abgehalten. An katholischen Feiertagen mussten auch die Protestanten die Feiertagsruhe einhalten.

Innerkirchlich tobte der Streit um den Einfluss der Laien in der Kirchenleitung, etwa im Streit um die Wahl eines Bischofs in Debrecen. 1791 wurden die Synode der Reformierten in Ofen, die der Lutheraner in Pest abgehalten. Beide Synoden befürworteten eine Union der beiden evangelischen Konfessionen. Beschlossen wurde von beiden Synoden das synodal - presbyterianische Prinzip, die Parität von geistlichen und Laien in allen Gremien und die Schaffung eines gemeinsamen "Oberkuratoriums", das aber immer nur auf dem Papier bestand. Je ein Generalkonsistorium sollte die beiden Kirchen nach außen vertreten und die oberste Instanz in der kirchlichen Gerichtsbarkeit sein. Die Deputierten sollten durch die Distriktsversammlungen gewählt werden. Beiden Synoden wurde die Sanktion durch den König verwehrt, da der Fürtsprimas gegen die Beschlüsse protestierte. Vor allem das Vordringen der Laien, aber auch die Amtsbezeichnung "presbyter" für Laien war für ihn nicht akzeptabel. Die Beschlüsse der beiden Synoden wurden trotzdem im Laufe der Zeit durchgeführt.

In der Praxis  wurde nach der Niederlage der französischen Revolution und den schlimmen Erfahrungen, die man damit gemacht hatte, die katholische Kirche als Stütze der Krone wieder dominant, die Protestanten als "rebellische Menschen" gesehen. Der Beamtenapparat wurde wieder zunehmend von konservativ - katholischen Kreisen dominiert, was sich etwa deutlich an den Entscheidungen des Statthaltereirates zeigte, die alles andere als objektiv waren. Er ließ etwa die Reverse bezüglich der Kindererziehung in Mischehen weiter in Kraft. Bei Weigerung konnten die Kinder sogar den Eltern entzogen werden. Schwere Strafen - auch für den beteiligten evangelischen Pfarrer - wurde für eine Teilnahme eines Katholiken an einem evangelischen Gottesdienst verhängt. Vor einem Übertritt in eine evangelische Kirche wurde ein sechswöchiger katholischer Religionsunterricht vorgeschrieben, den der katholische Pfarrer auf bis zu drei Monate ausdehnen konnte und auch an weit entfernten Orten anordnen konnte. Übertritte konnten also mit vielen Methoden verhindert werden, etwa wenn man "Hartnäckigkeit" unterstellte. Protestanten wurden auch weit öfter zum Militär eingezogen als Katholiken.

Nach einer Phase der Reaktion wuchsen aber auch in Ungarn jene Stimmen in Kreisen des frühliberalen Adels und des städtischen Bürgertums, die Reformen forderten und die im Protestantismus einen Verbündeten sahen. Auch in katholischen Kreisen wuchs die Bereitschaft, den Protestanten ihre Freiheit zuzugestehen. In den "Reformlandtagen" von 1825 bis 1848 wurde das politische System doch in einigen Bereichen umgestaltet. 1825 wurden zahlreiche Beschwerden vorgelegt. Der König gestattete den Protestanten den Besuch ausländischer Universitäten. Auf dem Landtag von 1832 nahm das Unterhaus eine Vorlage an, die einige Diskriminierungen abschaffte,  etwa die Reverse in Mischehen oder den Zwangsunterricht vor Übertritten. In der Magnatenkammer fand die Vorlage aber keine Mehrheit. 1839/40 wurde eine entsprechende Vorlage von beiden Häusern angenommen, unter dem Einfluss des hohen Klerus aber vom König nicht sanktioniert. Erst 1843/44 erfolgte der Durchbruch. Die Reverse wurden hinfällig, Mischehen konnten nun auch vor evangelischen Geistlichen geschlossen werden, der Übertritt wurde freigestellt. Im Artikel XX des Landtages von 1847/48 wurde dann die völlige Gleichberechtigung verankert, die Detailverhandlungen aber wegen des beginnenden "Freiheitskampfes" abgebrochen.

Wenn über die Geschichte des Protestantismus im westungarisch - burgenländischen Raum in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts berichtet wird steht mit einigem Recht das Wirken Gottlieb August Wimmers im Vordergrund. Wimmer war aber keineswegs repräsentativ für die evangelische Kirche dieses Raumes. Das zeigt auch, dass er in kein kirchliches Amt gewählt wurde. Der Geist des Pietismus war zwar weit verbreitet, die Mehrzahl der Pfarrer war aber noch immer vom theologischen Rationalismus und in der Praxis von den überlieferten Frömmigkeitsformen  geprägt. In der "Seelsorge" spielte die Kirchenzucht noch immer eine wesentliche Rolle. Die Hebung der Moral und soziale Geschlossenheit der Bauerngemeinden, darunter freilich auch die Fürsorge etwa für uneheliche Kinder (deren Väter bestraft wurden), wurden wohl von den meisten Gemeindegliedern akzeptiert, ja gewollt. In Oberschützen entstand eine "Hilfsanstalt", die für soziale Notfälle, aber auch für die Innere Mission und die Diakonie eintrat. Das kirchliche Schulwesen wurde stetig ausgebaut. Zu große Pfarren wurden durch Abspaltung von Tochtergemeinden verkleinert, auch weil die Zahl der Gemeindemitglieder stark anstieg. Die Kindersterblichkeit ging nicht zuletzt deshalb zurück, weil sich die Pfarrer stark für die Impfungen, etwa die Pockenschutzimpfung, einsetzten. Kirchen mussten vergrößert werden, etwa durch den Einbau von Emporen. Kirchenrenovierungen wurden zum Teil auch schon mit Hilfe des Gustav Adolf - Vereines durchgeführt, obwohl dieser in Ungarn verboten war.

Unter den Superintendenten Stephan von Nagy und Johann von Kis war vor allem der letztere bestrebt, bei seinen Schulvisitationen 1863 die Situation in den Schulen zu verbessern. Nagy ordnete eine jährliche Prüfung der Schüler in Gegenwart des Pfarrers an, Kis verlangte ab 1823 ein "Schulprotokoll". Die Pflichten der Schulmeister wurden genau festgelegt, der Kirchendistrikt erließ eine Instruktion über den Lehrplan. Lehrerkonferenzen fanden statt und Lehrervereine wurden gegründet. Bald wurden nur mehr ordnungsgemäß ausgebildete Lehrer angestellt. 1845 nahm die Ödenburger Lehrerbildungsanstalt ihre Tätigkeit auf. Im Süden des Landes wurde die Lehrerausbildung durch die Gründung des "Armen - Schullehrer - Seminars" durch Pfarrer Wimmer in Oberschützen grundlegend verbessert.  Die Schulbesuchspflicht wurde überwacht. Die Bezahlung der Lehrer, vor allem in den kleinen Filialschulen, war nach wie vor schlecht, der Zustand der Schulgebäude oft mangelhaft.

1848/49 und die Folgen

Mit dem Gesetzesartikel XX von 1848 sollte die Emanzipation der Evangelischen mit völliger Gleichheit der Konfessionen abgeschlossen werden. Alle kirchlichen Ausgaben sollten in Zukunft von der Staatskasse bestritten werden.. Alle weiteren Beratungen und Reformpläne mussten  dann aber wegen der Revolution abgebrochen werden.

Im Kampf gegen die Habsburger standen die ungarischen Protestanten in vorderster Linie. Geistliche, Professoren, Lehrer Dichter nahmen aktiv am Kampf teil. Viele führende Persönlichkeiten des "Freiheitskampfes" wie etwa Kossuth oder Petöfi waren Protestanten. Vor allem die Reformierten standen auf der Seite der Revolution. In katholischen Kreisen, vor allem im Habsburg treuen höheren Klerus, wurde der Protestantismus "als Mutter der Revolution" und die Protestanten als "undankbare und rebellische Menschen" bezeichnet. Die Unabhängigkeitserklärung und die Absetzung der Habsburger wurden von Distrikten, Senioraten und auch vielen Gemeinden begrüßt. Wimmer übersetzte den Aufruf Kossuths ins Deutsche und entschärfte ihn, indem er die magyarisch-nationalen Passagen kürzte. Mathias Haubner, der Suoerintendent des Distrikts jenseits der Doanu, rief zur Beteiligung am Freiheitskampf auf. Die Unabhängigkeitserklärung und die Absetzung des Hauses Habsburg wurden von vielen evangelischen Gemeinden begrüßt.

Die Auswirkungen der Niederlage der Revolution waren gravierend. Altkonservative wie Emil Graf Dessewffy oder György Graf Andrássy, Ministerpräsident Schwarzenberg und die Minister Dr. Alexander Bach und Graf Leo Thun waren einig darin, dass die Protestanten eine besonders wichtige Rolle in der rebellischen Gesinnung der Ungarn spielten. Schon im Jänner 1949 legte Dessewffy eine Denkschrift vor, in der es Hieß: "Die Erfahrung dreier Jahrhunderte und die Erfahrung der neusten Zeit bestätigen es ohne Zweifel, dass sich das revolutionäre Element stets mit dem Protestantismus identifiziert hat". So griff der Staat nunmehr massiv in das autonome Kirchen- und Schulwesen der Protestanten ein. Die meisten Superintendenten, darunter auch Mathias Haubner vom Distrikt jenseits der Donau, wurden ihrer Ämter enthoben und zu schweren Gefängnisstrafen verurteilt. Feldzeugmeister Haynau - der selbst Protestant war - erließ eine Verordnung, nach der von Wien aus Administratoren eingesetzt wurden. Damit war die Selbstverwaltung aufgehoben. Die Funktionen der weltlichen Inspektoren und Kuratoren und damit das Prinzip der presbiterial - synodalen Kirchenverfassung  wurden abgeschafft. Bei allen kirchlichen Beratungen musste nunmehr ein Regierungskommissär anwesend sein. Die vielen heftigen Proteste dagegen nützten nichts.

Von 1848/49 bis 1918

Die evangelische Kirche wurde während des Belagerungszustandes bis 1854 und dann auch noch bis zum Protestantenpatent von 1859 vom Staat streng kontrolliert.

"Vater des Protestantenpatents" von 1859 wurde Karl Kuzmány, die wichtigste Persönlichkeit der evangelischen slowakischen Kirche. Er war seit 1832 Pfarrer von Neusohl und ab 1849 Theologieprofessor in Wien. Er war kaisertreu und ein Vertreter der nach Wien orientierten, austro - slawischen Richtung. Er und Ján Kollár berieten den Kultusminister bei der Neuordnung des protestantischen Kirchenwesens. 1856 wurde ein Gesetzesentwurf über die Vertretung und Verwaltung der Kirchenangelegenheiten der Evangelischen in Ungarn im Cultusministerium beraten. Vorgesehen war ein k.k. Oberkirchenrat , der die Staatsaufsicht führen sollte. Der Entwurf wurde in Ungarn heftig abgelehnt. Man sah darin eine schwere Verletzung der Autonomie. Die Eiberufung einer Synode wurde gefordert, in Wien aber abgelehnt. Der Entwurf wurde etwas modifiziert und 1859 als kaiserliches Patent in Kraft gesetzt. Das Cultusministerium erließ dazu eine protestantische Kirchenordnung.

Das Protestantenpatent vom 1. September 1859 sollte nach dem Vorbild des österreichischen Konsistorialsystems der ungarischen Kirche die gesetzliche Grundlage für den einheitlichen Aufbau einer Kirchenordnung bringen. Das Protestantenpatent wurde in weiten Kreisen, vor allem der Reformierten, nicht akzeptiert und führte zu offenem Wiserstand. Die Auseinandersetzungen zwischen den "Patentisten" und den "Autonomisten" endeten mit der Zurücknahme des Patents im Mai 1860. Vor allem die magyarischen Lutheraner lehnten - wie die Reformierten  - das Patent ab. Dies hatte auch politische Gründe. Man sah durch das Patent die Vorherrschaft des magyarischen Adels in den kirchlichen Gremien zu Recht bedroht. Die slowakischen Lutheraner, zahlenmäßig ja bei weitem in der Mehrheit, konnten sich gegen dieses adelige Element nicht durchsetzen. Die meisten slowakischen Gemeinden akzeptierten das Patent. Die Zahl der Superintendenzen wurde von 4 auf 6 vermehrt, wodurch die nichtmagyarischen Gruppen gestärkt werden sollten - durch die neue Preßburger Superintendentur die Slowaken, durch die Neuwerbaßer Superintendentur die Deutschen in Südungarn. Beide Superintendenturen  entschieden sich für das Patent. Für das Patent setzten sich etwa die lutherische Pfarrer Miloslav Hodza und Josef Miloslav Hurban, die zusammen mit dem ebenfalls evangelischen Pfarrer Ludovit Stur das nationale Erwachen der Slowaken einleiteten. Die Deutschen waren in zwei Lager gespalten. Es gab aber viele patentfreundliche Gemeinden, auch in Westungarn, etwa die Gemeinden des Oberödenburger und des Obereisenburger Seniorates.

Durch ein kaiserliches Handschreiben vom 15. Mai 1960 wurde es den Protestanten Ungarns selbst überlassen, ob sie auch nach dem Patent einrichteten oder nicht. Das war praktisch eine Zurücknahme des Patents. 1867 wurde das Patent dann endgültig aufgehoben. 1868 kehrte man zum Gesetzesartikel XX von 1848 zurück. Damit setzte sich  das nationalmagyarische Element auch in der lutherischen Kirche Ungarns durch. Sie wurde - wie auch die katholische Kirche - zum "verlängerten Arm des ungarischen Staates für die Magyarisierung".

In der liberalen Ära wurde 1868 die Mischehenfrage geregelt. Die Söhne sollten der Konfession des Vaters, die Töchter der der Mutter folgen. In der Praxis griff aber das "Wegtaufen" immer mehr um sich, wobei vor allem die katholische Kirche sich dieser Methode bediente. Die Mütter wurden überredet, die Kinder sofort nach der Geburt zum katholischen Pfarrer zur Taufe zu bringen. 1884 wurde die erste, 1890 eine weitere Wegtaufverordnung erlassen, die diese Methode untersagten. Am Problem des Wegtaufens entzündete sich schließlich der ungarische Kulturkampf, der mit den kirchenpolitischen Gesetzen von 1894/95 einen Höhepunkt erreichte. Die Zivilehe wurde eingeführt und sollte das Problem der Mischehen lösen. Die Matrikelführung wurde vom Staat übernommen. Die Entscheidung über die Konfessionszugehörigkeit der Kinder wurde nunmehr den Eltern überlassen. Die Auseinandersetzungen waren dadurch aber keineswegs beendet. In Mischehen war seit 1894 der "Revers" wieder möglich, d.h. vor der kirchlichen Trauung konnte wieder ein schriftliches Versprechen verlangt werden, die Kinder katholisch zu erziehen.

1883 wurden die Kirchen zur Führung von höheren und hohen Schulen ermächtigt und diesen staatliche Subventionen zugesichert. Die stattlichen Unterstützungen wurden von den Evangelischen begrüßt, da ihre Kirchen im Vergleich mit der katholischen Kirche realtiv "arm" waren.  Die Lehrer an konfessionellen Schulen erhielten staatliche Zuschüsse. Die drei ranghöchsten Bischöfe der Evangelischen und drei Distriktskuratoren wurden Mitglieder des Oberhauses. Die evangelischen Kirchen unterstützten die nationalliberalen Regierungen und stellten - besonders die Reformierten - überproportional viele hohe Politiker.

In der Verwaltung der Kirche wurden landeskirchliche Zentralorgane geschaffen. 1791 hielten die Lutheraner ihre konstituierende Landessynode in Budapest ab. Sie schuf eine einheitliche Verfassung und Organisation. Oberstes Verwaltungsorgan war die Generalversammlung mit dem ranghöchsten Bischof und dem Generalinspektor an der Spitze. Auch in allen Distrikten, Senioraten und Gemeinden kamen das Partialsystem - gleich viele geistliche und weltliche Vertreter - und das Doppelpräsidium zur Geltung. Eine landeskirchliche Pensionsanstalt für Pfarrer und Lehrer wurde geschaffen, ebenso ein Lastenausgleichsfonds zur Unterstützung finanzschwacher Gemeinden und der Diaspora und die "Hilfsanstalt" (ungarischer Zweig des Gustav-Adolf- Vereines, 1860 gegründet).

Für die 953 850 Lutherander wurden vier Kirchendistrikte geschaffen Der Distrikt diesseits der Donau erstreckte sich bis zum Neusiedler See. Die Komitate Preßburg und Wieselburg gehörten dazu. Zum Distrikt jenseits der Donau gehörte der Großteil des heutigen Burgenlandes. Er war in 10 Seniorate unterteilt. Im Komitat Ödenburg gab es das Oberödenburger Seniorat  und das Unterödenburger Seniorat. Im Eisenburger Komitat gehörten zum Obereisenburger Seniorat alle evangelischen Gemeinden des südlichen Burgenlandes.

Innerkirchlich war die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verstärkt durch den Gegensatz zwischen  lutherischer Orthodoxie und "Modernisierern" geprägt. 1871 wurde ein liberaler Protestantenverein gegründet. Ein Deutscher Protestantenverein entstand schon 1863. Widerhall fanden die eifrige "aufklärerische" Tätigkeit  und die theologischen Streitigkeiten allerdings nur in der dünnen Schicht der Intellektuellen. 1890 löste sich der liberale Protestantenverein wieder auf. Neuer Gegner der Orthodoxie wurde immer mehr die Erweckungstheologie und die "innere Mission", die das pietistische Erbe fortsetzten. Zu den Vertretern der Inneren Mission gehörten Gottlieb August Wimmer und die evangelische Erzherzogin Maria Dorothea, die Gattin des Palatins Erzherzog Josef, der Ofener Pfarrer Johann Georg Bauhofer, ein gebürtiger Ödenburger, und der Preßburger Pfarrer und Senior Carl Eigen Schmidt. Schmidt wandte sich vom theologischen Rationalismus und Liberalismus einem vertieften konfessionellen Denken zu. In Zusammenarbeit mit Neuendettelsau gründete er 1891 in Preßburg das deutsche Dakonissen - Mutterhaus, das die Pflege von Kranken und von Waisenkindern  übernahm. Es wurde zum Ausgangsort der ungarischen Dakonie, die in ganz Ungarn Außenstationen errichtete, die erste 1895 in Ödenburg.

Das evangelische höhere Schulwesen wurde durch den "Organisationsentwurf" des Jahres 1849 stark beeinträchtigt. Den hohen Anforderungen an Zahl und Besoldung der Lehrer konnten nur wenige der Hauptgymnasien der Evangelischen entsprechen, darunter das Lyzeum in Ödenburg, allerdings um den Preis der Übertragung an den Kirchendistrikt. Damit ging die Autonomie und die Kontrolle der Ödenburger Kirchengemeinde verloren. Erst 1867 erhielten die Evangelischen auf dem Gebiet des Schulwesens ihre Autonomie wieder. Diese war aber durch den starken Druck des Staates, die magyarische Sprache als Unterrichtssprache einzuführen, erneut beeinträchtigt. Das Apponysche Schulgesetz von 1907 brach schließlich vollständig mit den Zusicherungen des Nationalitätengesetzes von 1868, die Schulen wurden zum Instrument der Magyarisierung. Insgesamt fielen 1869 bis 1883 über 500 deutsche Schulen der Magyarisierung zum Opfer.  Die deutsche evangelische Kirche war - unter dem Druck der magyarischen Mehrheit - kurzsichtig genug, diese Entwicklung zu akzeptieren, ja sogar zu begrüßen. Für die benötigten staatlichen Subventionen wurden Mitbestimmung und Aufsicht des Staates verlangt. Viele Gemeinden wandelten ihre Volksschulen sogar in staatliche Schulen um. In Preßburg wurde 1882 die Theologische Akademie der Ungarländischen Evangelischen Gesamtkirche errichtet. In Budapest entstand eine theologische Akademie, an der einige Jahre hindurch Lutheraner und Reformierte gemeinsam wirkten. Der Plan einer gemeinsamen Hochschule, der schon vor 1848 diskutiert worden war, konnte nicht verwirklicht werden.

Die lutherische Kirche in Ungarn war in vielen Bereichen ein Instrument der Magyarisierungspolitik. Führende Gruppen und Persönlichkeiten - meist adeliger Herkunft - schlossen sich der ungarischen Nationsidee an. Zu den begeisterten Anhängern eines magyarischen Nationalstaates gehörte Graf Karl Zay, der 1839 bis 1848 Generalinspektor der lutherischen Kirche war. Die Kirche sollte sich seiner Meinung nach der ungarischen Nation unterordnen und die Einschmelzung der Nationalitäten fördern. Die Schulen sollten dazu das Instrument sein. Er ließ für die evangelischen Schulen ein Schulorganisationsgesetz ausarbeiten. 1842 setzte es die ungarische Matrikelführung in allen Gemeinden - unabhängig von der Predigt- und Umgangssprache - durch. Zeitgenossen wie etwa Pfarrer Bauhofer in Ofen gestanden ihm edle Motive zu, waren aber skeptisch. In einem Brief an die Superintendenten schrieb Zay: "Protestantismus und Magyarismus gehen Hand in Hand". Diese Ideen fanden vor allem an den Gymnasien - zum Teil auch unter jungen Deutschen - einen fruchtbaren Boden. Die national - liberale Staatsidee war übermächtig. Anders war die Stimmung bei den Slowaken, deren nationales Erwachen ja von lutherischen Geistlichen initiiert und vorangetrieben wurde und die schon frühzeitig sich gegen die Dominanz der nationalistischen Kirchenleitung wandten. Die Deutschen Ungarns erkannten noch nicht die fatalen Auswirkungen, die ihrer Sprach- und Volkszugehörigkeit drohten. Es gab kein deutsches Nationalbewusstsein und man sah die Identität als ungarländische Deutsche nicht bedroht, hatte man ja zunächst noch die eigenen Schulen, Schriftsteller, Zeitungen usw. So wurde auch - im Rückblick in unglaublicher Naivität - kein Versuch unternommen, den Magyarisierungsbestrebungen entschieden entgegen zutreten. Natürlich spielte dabei auch der Gegensatz zu Wien, der Restaurationspolitik Metternichs und das alte Misstrauen gegen das Haus Habsburg eine Rolle. Im ungarischen Patriotismus sah man den Garanten der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Im Kampf der slowakischen Protestanten um ihre nationale Identität stellten sich die Deutschen kurzsichtig auf die Seite der Magyaren. 1861 richtete der slowakische Prediger Borbis folgenden Aufruf an die deutschen Lutheraner: " O ihr teuren deutschen Glaubensgenossen in Ungarn, die ihr eure Nationalität so schimpflich hingebt, bedenkt, was ihr tut! Ist es nicht ein köstliches Kleinod. was ihr von Gott empfangen habt,, der durch Glaubenstreue, Wissenschaft und Kunst so hochstehendendeutschen Nation anzugehören? ... Wir bitten nur: Lasst ab von den gottwidrigen Bestrebungen, Ein jedes Volk in unserem teuren Vaterlande bewahre treu seine Nationalität! Im Herrn sind wir alle Brüder!" (zitiert nach Heimler, S.82 f.).

Mit den Regierungsmaßnahmen nach der gescheiterten Revolution wuchs das Misstrauen gegenüber den neuem Zentralismus und der katholischen Kirche. Es war fatal, dass die deutschen Lutheraner im ungarischen Patriotismus und Nationalismus einen Garanten ihrer Autonomie sehen wollten und das "Protestantenpatent" ablehnten, obwohl es  - wie die Slowaken deutlich erkannten - durchaus den Volksgruppen förderlich war und den Einfluss des nationalistischen Adels in den kirchlichen Gremien zurückdrängte. Man sah nur die Einschränkung der Autonomie, fürchtete die Auswirkungen des Konkordats von 1855. Man sah nicht, dass die Opposition gegen das Patent ein Anliegen des magyarischen Adels war, der um seinen Einfluss fürchtete. Nach Heimler ist das Wirken des Ödenburger Pfarrers Moritz Kolbenheyer charakteristisch für die deutschen Lutheraner. Er wurde nach Johann Kis als Pfarrer berufen. 1848 hielt er eine Predigt über das "freie Wort". Er wurde verhaftet, kam aber nach wenigen Monaten wieder frei. Als die Schließung des Ödenburger Lyceums drohte, da die Kirchengemeinde die hohen Auflagen des Staatsschulplanes nicht erfüllen konnte, setzte er die Übertragung der Schule mit der angeschlossenen philosophisch - theologischen Akademie an den Kirchendistrikt durch, der gegen das Protestantenpatent und nationalistisch dominiert war. 1885 zählte das Lyceum 23 Theologen, 387 Gymnasiasten und 19 Professoren. Auch die Ödenburger Lehrerbildungsanstalt war Kolbenheyers Werk. Er sammelte in Deutschland und im protestantischen Europa erfolgreich Spenden. Beide Anstalten wurden zu "Magyarisierungsmaschinen". Kolbenheyer trat vehement für die Annahme des Patents ein. Aber seine eignene Gemeinde verweigerte ihm die Gefolgschaft. Das Misstrauen gegenüber Wien war zu groß und man sah auch in Ödenburg die Gefährdung der deutschen Sprache und Kultur noch nicht. 1859 hatten sich 133 Gemeinden auf der Grundlage des Patents organisiert. 1860 wurde die Entscheidung in die Hände der Kirchengemeinden gelegt. Die Zahl der Patent - Gemeinden stieg auf 341, darunter auch die Gemeinden des Oberödenburger Seniorates (ohne die Stadt). Dem Patent folgten etwa Rust, Allhau, Rechnitz, Oberschützen, Pinkafeld, Oberwart, Kukmirn, Deutschkaltenbrunn. Schließlich musste wegen des großen Widerstandes das Patent ausgehöhlt und dann faktisch zurückgenommen werden. 1860 wurde in Güns der aus der Haft entlassene Matthäus Haubner wieder zum Superintendenten gewählt. Der Administrator Wohlmuth galt vielen Evangelischen als Kollaborateur. Auch die Oberschützener Schule wurde dem Distrikt unterstellt. Überall waren die Magyarisierer im Vormarsch. Der Sprachenstreit flammte in vielen Gemeinden auf. Kolbenheyer, der sich gegen eine Ausweitung der ungarischen Gottesdienste stellte, wurde heftig angefeindet und hatte in seiner eigenen Stadt trotz der vielen Verdienste (Bau des Turmes der Kirche) zahlreiche Gegner.

Der Ausgleich von 1867 entschied schließlich die Frage zugunsten des magyarischen Nationalstaates. Die nichtmagyarischen Volksgruppen wurden zu "Minderheiten", obwohl sie zahlenmäßig noch immer mehr als die Hälfte der Bevölkerung des Königreiches stellten.  Die im Nationalitätengesetz von 1878 zugestandenen Rechte wurden keineswegs eingefordert. Nur einzelne Persönlichkeiten erkannten die prekäre Situation der ungarländischen Deutschen. Edmund Steinacker entstammte einer Pressburger Pfarrersfamilie. Er studierte in Deutschland, wirkte als Ingenieur in Frankreich und war nach seiner Rückkehr nach Ungarn am Ausbau des Eisenbahnnetzes beteiligt. Nach dem Ausgleich wurde er in das Parlament gewählt, wo er zu einem Verfechter der Minderheitenrechte wurde - auch der Rumänen und Serben. In der Batschka, im Banat und in Westungarn begann er eine deutsche nationale Schutzbewegung aufzubauen.  Die lutherische Kirche als Ganzes wurde für die magarische Nationalitätenpolitik eingespannt, die Kirchen und Schulen wurden zum verlängerten Arm des Staates. 1840 schrieb der Generalkonvent vor, dass Ungarisch die vorherrschende Unterrichtssprache zu sein habe. Ab 1841 durften keine Pfarrer mehr ordiniert werden, die nicht ausreichend ungarisch konnten. In den höheren Schulen wurde in den 1880er Jahren die ungarische Unterrichtssprache obligatorisch, 1907 auch in den Volksschulen - mit verheerenden Auswirkungen auf die Kultur der deutschen Gemeinden. Nach der Jahrhundertwende war es vor allem der Agendorfer Pfarrer und Senior Edmund Scholtz, der in der evangelischen Kirche Westungarns die deutsche Volksbildung zu heben versuchte. Aber auch er war bereit, die heranwachsende Bildungsschicht dem Magyarentum zu opfern. Als ungarischer "Patriot" war er gegen den Anschluss Deutschwestungarns und dann Ödenburgs an Österreich. Nach dem Weltkrieg war Scholtz Abgeordneter in der ungarischen Nationalversammlung und trat neben Jakob Bleyer für die Rechte der deutschen Minderheit ein. Die Ungarn sahen in ihm einen "Pangermanen" und Verräter.


 

 

 

 

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Quellen

  • Fiedler, Karl: Die Reaktion der burgenländischen evangelischen Pfarrgemeinden AB auf den ungarischen Freiheitskampf und die Maßnahmen der darauffolgenden Ära Bach-Thun (1848 - 1860). In; Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 78/79, 1963, S, 17 - 45
  • Gottas, Friedrich: Die Geschichte des Protestantismus in der Habsburgermonarchie. In: Die Habsburgermonarchie 1948 - 1918. Band IV - Die Konfessionen. S. 489 - 544
  • Heimler, Heinrich und Spiegel-Schmidt Friedrich: Das deutsche Luthertum im 19. und 20. Jahrhundert. In: Deutsches Luthertum in Ungarn. Düsseldorf 1955. S. 78 - 105

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