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An der Spitze der Provinzverwaltung stand der Statthalter des Kaisers, dessen Stellvertreter und Represäntant der kaiserlichen Macht. Sitz des pannonischen Statthalters war zunächst das verkehrsmäßig dehr günstig gelegene Savaria (Steinamanger). Später, ab etwa 106, wurde der Statthaltersitz nach Carnuntum verlegt. Das politisch - militärische Schwergewicht verlagerte sich an die Donaugrenze. Ab 294, als die Donaugrenze nicht mehr sicher genug war, wurde wieder Savaria die Provinzhauptstadt. 

Der Provinzstatthalter Pannoniens war ein überaus mächtiger Mann. Er war der Kommandant der Truppen der Provinz und zugleich oberster Richter. Alle Blutgerichtsprozesse waren ihm vorbehalten. Ihm zur Seite standen geschulte Juristen und zahlreiche Beamte, etwa 60 Personen und zahlreiche Hilfskräfte. Zu seiner Verfügung stand eine Garde von 480 Mann bereit. Die höchsten Beamten der Provinz waren je ein Wirtschaftsdirektor und ein Direktor für die kaiserlichen Güter und vier Prokuratoren, die für Zölle, Post, Bergwerke und Erbschaftsangelegenheiten zuständig waren.
 

Die Provinzialversammlung, die in der Provinz Pannonien immer in Savaria tagte, unterstand nicht dem Provinzstatthalter. Sie war im Kern eine religiöse Institution, da ihre Hauptaufgabe die Durchführung des Kaiserkultes war. Zugleich kann man in ihr aber auch eine Art Provinzparlament sehen, da die Städte je einen Vertreter in die Versammlung entsandten. Die Provinzialversammlung konnte sich gegen den Provinzstatthalter direkt an den Kaiser wenden.

 

 

 

 

 

 

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