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Die Herrschaft als kaiserliches Kammergut unter Österreichischer Verwaltung 1491 bis 1647

1569 gehörten zur Herrschaft  13 Dörfer, im Komitat Eisenburg die Orte  Demetern (Diemathern, heute Tömörd), Lukatschhofen (heute Lukacshäza), Gensdorf (Genes, heute Gencsapati), Frauendorf (Assing, Asszonyfalva, heute Vasasszonyfa), Ludern (Ludad, heute Ludad), Grislsdorf (Grislstorff, Daraslo, heute Doroszlö) und Pötscharn (Pesse, Posse, Peösse, Pätschärn, Petscharn, heute Pose), im Komitat Ödenburg Ober- und Unterzackersdorf (Felsö Zakony, Also Zakony, heute Also- und Felsoszakony,)  Rockendorf (Kys Sydan, heute Nemet-Zsidäny)  und die im heutigen Burgenland liegenden Dörfer Lutzmannsburg (Locsmän, Lotshmäny), Frankenau (Franko, Särud) und Großwarasdorf (Warastorff, Magyarbäran, Nagybaron). Die Herrschaft war kein geschlossenes Gebiet, vor allem durch die Herrschaft Klostermarienberg wurde sie  in mehrere Teile getrennt.

Nach dem Frieden von Preßburg 1491, als die Herrschaft an die Habsburger kam, gehörte sie als kaiserliches Kammergut de iure zu Österreich, de facto aber weiterhin zu Ungarn ("zu Österreich gehörig, auf dem Ungarischen gelegen"). Als kaiserliche Pfandherrschaft lag sie isoliert. 1491 war zwar die angrenzende Herrschaft Rechnitz ebenfalls an die Habsburger gelangt. Diese wurde aber an die Baumkircher vergeben. Die Herrschaft Güns wurde vom niederösterreichischen landesfürstlichen Vizedomamt, später, nach der Behördenreform Maximilians, von der niederösterreichischen Kammer verwaltet. Anders als in den übrigen Pfandherrschaften konnten in Güns kaum deutsche Pfandherrn Fuß fassen. Auch in Bezug auf die Besteuerung durch die niederösterreichischen Stände bildete Güns eine Ausnahme, da 1532, nach der tapferen Verteidigung von Güns gegen die Türken, die Herrschaft Steuerfreiheit erhalten hatte. So wie andere Kammergüter wurde auch die Herrschaft Güns zur Geldbeschaffung immer wieder verpfändet. Die Verträge waren meist befristet. Die Pfandherrschaften waren ein beliebtes Spekulationsobjekt, da man aus ihnen meist mehr herausholen konnte als die Zinsen auf die Pfandsumme. So wurden sie vielfach ausgebeutet und die Pfandherrn waren nicht bereit, zu investieren. Verwaltet wurde Güns wie die anderen Kammergüter von der Kammer des Landes Österreich unter der Enns. Die jeweiligen Pfandherrn waren auch Burghauptleute und wurden vom Kaiser als solche besoldet. Über die Pfandherrn im ausgehenden 15. Jahrhundert geben die Quellen nur lückenhaft Auskunft. Ab 1443 war es Bernhard Mitterndorfer, Friedrich III. bestellte Ulrich von Grafeneck zum Burghauptmann. Es ist unklar, ob er auch Pfandherr war. Mitterndorfer ließ 1451 ein Urbar anlegen, eines der ersten im westungarischen Raum. Ihm folgte ein Verwandter, Stefan Mitterndorfer.1451 bis 1454 war Ulrich von Grafeneck kaiserlicher Hauptmann, 1455 war ein Bernhard Krabatsdorfer Burghauptmann. 1457 erhielt Ulrich von Grafeneck, damals Hauptmann und Gespan von Ödenburg, Burg und Stadt Güns pfandweise verschrieben. Ein Friedrich Zenger scheint ebenfalls längere Zeit Pfleger und Pfandherr von Güns gewesen zu sein. 1464 kam die Pfandherrschaft an Sigismund von Prüschenk. 1481 wurden Burg und Stadt im Verlauf des Feldzuges von Matthias Corvinus vom kaiserlichen Burghauptmann Jörg Rottentaler erobert. Corvinus ließ die Burg zurückerobern, Burghauptmann wurde Balthasar Batthyány. 1490, nach Corvinus Tod, übergab der Vizekastellan Cholnoki Burg und Stadt an Maximilian und 1492 übertrug Friedrich III. Burg und Stadt an die Brüder Sigismund und Heinrich Prüschenk auf Lebenszeit. 1503 trat Heinrich, Graf von Hardeck, Güns zusammen mit anderen Herrschaften gegen Bezahlung der Pfandsumme an Kaiser Maximilian ab. Der Kaiser übergab Stadt und Herrschaft an Friedrich Herber für 100 Gulden jährlich, später von 1505 bis 1518, an Peter Mraschke, der Burghauptmann und wahrscheinlich auch Pfandinhaber war. 1517 besetzte er das Kloster Marienberg, aufgrund der Behauptung, dass Marienberg zur Günser Vogtherrschaft gehörte. Mraschke war wahrscheinlich auch an der Landseer Fehde der Gertrud von Weispriach gegen Ödenburg beteiligt. 1515 forderte ihn König Wladislaw II. auf, die Feindseligkeiten gegen die Stadt einzustellen. 1518 verpfändete der Kaiser die Herrschaft an Ambrosius Sárkány. Als sich dieser auf die Seite UNgarns stellte bemühte sich Ferdinand I., die Herrschaft wieder auszulösen. 1522 wurde sie an den niederösterreichischen Vizedom Lorenz Sauer übergeben und an Peter Erdödy verpfändet. Der Kaiser wollte damit auch ein besonders wertvolles Kreuz, das seinerzeit Kaiser Maximilian an den ungarischen Kanzler Thomas Bakócz, den Onkel Erdödys, verpfändet hatte, wieder erlangen. Peter Erdödy war 1522 bis 1529 Pfandinhaber. Er setzte Klement Haller als Verwalter ein. Im Streit um Klostermarienberg wurde das Kloster 1523 von den Ungarn überfallen und ausgeplündert. Haller kam zur HIlfe und bewahrte das Kloster vor der völligen Zerstörung.

Nikolaus Jurischitz

1529 trat Niklas Jurischitz der Ältere die Herrschaft über Güns, als Burghauptmann und Gerichtsherr von KLostermarienberg, an und behielt diese bis 1543, ab 1537 als "ewige Donation". Peter Erdödy war Anhänger Zápolyas und musste weichen, Ferdinand I.  zog die Herrschaft als Rebellengut ein. Vorübergehend wurde die Herrschaft Dietrich von Hartitsch, dem Hauptmann von Ödenburg, "pflegweis" übergeben. Der Wiener Hof war bei Jurischitz schwer verschuldet, da dieser Wehrbauten in Krioatien und Slawonien finanziert hatte. 1530 war er zusammen mit Joseph von Lamberg als kaiserlicher Gesandter in Konstantinopel, um Friedensverhandlungen zu führen. Im August 1532 fand dann die denkwürdige Belagerung von Güns durch die Türken statt. 28 Husaren, 18 deutsche Kavalleristen und 700 in die Stadt geflüchtete Bauern verteidigten die Stadt gegen 115 000 Türken. Die Stadt konnte sich drei Wochen lang halten. Niklas Jurishitz bekam 1533 von Erzherzog Ferdinand Burg und Herrschaft als Eigentum übertragen. Für die inzwischen stark angewachsene Pfandsumme sollte er anderwärts entschädigt werden. Für die Summe von 13 000 Gulden bekam er das Einkommen des Ungelds zu Mistelbach und die Maut zu Popetsch in Krain, mit einem jährlichen Einkommen von 650 Gulden und 400 Gulden "Zinsgeld". Zusätzlich wurden ihm jährlich 600 und 400 Gulden "penßyon" zuerkannt. Er wurde in den Freiherrnstand erhoben und zum königlichen Kämmerer ernannt. Die Nachkommen, männlich und weiblich, waren erbberechtigt. Jurischitz musste sich verpflichten, die Untertanen in ihrem "allten herkhomen" und in ihren Rechten zu belassen. Im Lehensbrief wurde ausdrücklich die Zugehörigkeit der Herrschaft zu Österreich festgehalten  ("darin bemelltte herrschaft Günnß gelegen ist"). 1537 bestätigte Jurischitz den Bürgern der Stadt ihre Freiheiten, 1540 wurde die Stadt vom Bannweinschenken befreit. Mit Ausnahme von zwei Familien ließ Jurischitz die Juden aus der Stadt ausweisen, die Stadt musste sich verpflichten, keine Juden aufzunehmen. 1533 erhielt die Stadt Maut- und Dreißigstbefreiung auf dem Gebiet der Erbländer. Jurischitz hielt sich nicht ständig in Güns auf. 1537 bis 1543 war er Landeshauptmann von Krain. Er war zweimal verheiratet, in erster Ehe mit Katharina Puchheim, in zweiter mit Potentiana Derssfy. Aus dieser Ehe stammen die Kinder Anna und Adam, die beide 1538 an der Pest starbe. Möglicherweise gab es noch eine dritte Ehe mit Anastasia, der Tochter Matthäus Teuffls von Krottendorf.

1543 starb Niklas Jurischitz der Ältere ohne eheliche Nachkommen, die Erbfolge war ungeregelt. Es lebten noch die Witwe Potentiana und ein Bruder Melchior. Dieser hatte einen Sohn Hans. Außerdem lebte noch ein Vetter Niklas. Die Verwandtschaftsverhältnisse der beiden sind aber nicht ganz klar. Hans und Niklas sahen sich als Erben und nahmen die Herrschaft in Besitz. 1544 bis 1547 waren die Verhältnisse unklar, da die niederösterreichische Kammer die Herrschaft als ledig betrachtete. Das Problem war die riesige Pfandsumme, die auf der Herrschaft lastete. Die Kammer verfügte die Abtretung, die die beiden Jurischitz jedoch verweigerten. Dazu kam noch eine Beschwerde von vier Untertanendörfer gegen sie. Niklas Jurischitz hatte einige Untertanen "mit eigener Hand" geschlagen, gefangen nehmen lassen und sogar einen Mann aus Gensdorf getötet. Das Verfahren wurde vor der Kammer geführt. Es ging vor allem um den Bannweinausschank  und um die "langen Fuhren", die die Jurischitz verlangten. Die Kammer stellte sich auf die Seite der Bauern. Die Jurischitz behaupteten, die Gensdorfer hätten sich Äcker der Herrschaft angeeignet und teilweise die Robot verweigert. Der Streit schwelte weiter und wurde erst zwei Jahrzehnte später beendet. Der Prozess um das Erbrecht wurde vor der niederösterreichischen Regierung in Wien geführt. 1544 begab sich eine Untersuchungskommission nach Güns. Die Untertanen der Herrschaft und auch die Stadtbürger weigerten sich, auszusagen - aus Angst vor den Jurischitz. Die Kommission musste unverrichteter Dinge abziehen. Inzwischen häuften sich auch die Klagen der benachbarten Herrschaften wegen einiger Übergriffe der Jurischitz. Ein endgültiges Urteil erging 1546. Trotz einer Intervention Kaiser karls, der für eine Belassung der Herrschaft wegen der Verdienste der Familie war, wurde sie Erzherzog Ferdinand zuerkannt. Die Kammer empfahl, die Herrschaft keinem Ungarn anzuvertrauen. Ein deutscher Pfandherr sollte gefunden werden. Darum baten auch die Untertanen. Als Pfleger wurde Christoph Görtschacher eingesetzt.

Unter Weispriach und Teuffl

1547 wurde Hans von Weispriach, Freiherr von Kobersdorf, königlicher Rat, Gespan und Hauptmann von Ödenburg, um 6000 Gulden und 5%iger Verzinsung, "pfand- und pflegweis" in den Besitz von Güns eingewiesen. Die Jurischitz hatten inzwischen  auf gekauftem Grund, wo früher mehrere Mühlen standen, eine Befestigungsanlage, den Tabor von Unterloisdorf - Mannersdorf, errichtet. Diese Anlage war mit zwei Wassergräben und einem Palisadenzaun um das gemauerte Gebäude und die Wirtschaftsgebäude aus Holz geschützt. Eine kaiserliche Kommission empfahl, den Bau, der ohne Genehmigung errichtet worden war, nicht zu dulden. König Ferdinand I. entschied aber 1547, dass der Tabor bestehen bleiben durfte. Der Tabor war Mittelpunkt einer Kleinherrschaft mit Bauernsessionen in Unterrabnitz, Oberrabnitz und Schwendgraben. Niklas Jureschitz verkaufte den Tabor. Unter den Weispriach, der nur drei Jahre Pfandherr war,  war der Schwiegersohn Hans Weispriachs, Christoph Teuffl, Pfleger und Verwalter der Herrschaft Güns. An der Burg und an der Stadtmauer, die 1532 stark gelitten hatten, wurden Renovierungsarbeiten durchgeführt. 1550 übergab Weispriach die Pfandherrschaft mit Bewilligung König Ferdinands seinem Schwiegersohn Christoph Teuffl, kaiserlicher Rat und oberster Proviantmeister in Ungarn. Teuffl geriet in Konflikt mit der Stadt. 1552 erschien deshalb eine kaiserliche Kommission. Teuffl verlangte "Gehorsam" von den Bürgern, Zugang zum Pulverturm und Munitionslager der Stadt und Kontrolle über die Stadttore. Er wollte auch Einfluss auf die Bestellung von Richter und Rat nehmen. Die Stadt wies die Vorwürfe Teuffls entschieden zurück und wehrte sich gegen Eingriffe in ihre Gerichtsbarkeit. Einen Hauptmann und Soldaten würden sie nur in Notzeiten akzeptieren. Teuffl hatte mit seinem Versuch, die Stadtautonomie einzuschränken, keinen Erfolg. Die Stadt war in dieser zeit wohlhabend, ihre Bürger selbstbewusst. Zum wirtschaftlichen Aufschwung hatte vor allem die Zoll- und Dreißigstbefreiung sowohl in den Erblanden wie in Ungarn erheblich beigetragen. Günser Bürger konnten sich in den Viehhandel einschalten. Die aufstrebende Gruppe der reichen Händler war aber an der Leitung der Stadt nicht beteiligt. Parallel zum wirtschaftlichen Aufschwung wurde Güns eine protestantische Stadt. Teuffl geriet auch in Auseinandersetzungen mit den benachbarten ungarischen Herrschaftsbesitzern, besonders den Bátthyany, um einen Waldbesitz. Unter Teuffl wurden Burg- und Stadtmauern restauriert. Dafür wurde der Stadt die Urbarsteuer auf weitere 10 Jahre erlassen. 1554 wurde ein Urbar angelegt, vielleicht von der niederösterreichischen Kammer veranlasst. Es wurde 1569 durch ein neues Urbar der Kammer ersetzt.

Unter Niklas Jurischitz dem Jüngeren (von Neuhof) 1556 bis 1572

Niklas Jureschitz der Jüngere, von "Neuhof" (nach dem Tabor benannt), wurde - vielleicht durch einen Besitztausch -  wieder um 12 983 Gulden  Pfandherr von Güns. Die Pfandsumme erhöhte sich in den Folgejahren, da Jurischitz dem Wiener Hof weitere Kredite gewährte. Er wurde verpflichtet, die Bürger und Untertanen nicht stärker zu belasten. Unter ihm sind deutliche Anzeichen für einen Ausbau der herrschaftlichen Allodialwirtschaft zu erkennen. Dadurch geriet er in Gegensatz zu seinen Untertanen. Der Stadt wollte er ihre Autonomierechte stark beschneiden. Die Gegensätze zu den "Rebellendörfern" Gensdorf, Ludern, Pötscharn und Grislsdorf lebten wieder auf. Davon war Gensdorf mit 175 behausten Gütern und sechs Mühlen das mit Abstand größte Dorf. In den vier Dörfern gab es große herrschaftliche Eigengründe. Jurischitz verlangte vermehrt Robotleistungen, zog Allemdegründe ein und kerkerte Gensdorfer Untertanen ein. Er warf den Gensdorfern Gehorsamsverweigerung, Versammlungen und "Rottierungen" vor und Spottreden gegen seine Diener und ihn.   Die Streitigkeiten sollten erneut durch eine kaiserliche Kommission entschieden werden. Diese setzte die Robotleistungen fest und verbot dem Grundherrn, Untertanenland einzuziehen. Alle Strafmaßnahmen der Herrschaft wurden als ungerechtfertigt aufgehoben. Jurischitz wurde also in seinen eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen stark gebremst. Den Untertanen aber wurde Gehorsam gegenüber dem Grundherrn befohlen. Alle Bestimmungen des Vertrages wurden in das Urbar der von 1569 aufgenommen.

Das neue Urbar wurde auf Grund eines Vorschlages einer kaiserlichen Kommission nach einer genauen Untersuchung der Verhältnisse erstellt. 1569 betrug die Pfandsumme bereits 30 055 Gulden. Die Größe der Hofäcker betrug 673 Joch. Zwei Felder zu jeweils 224 Joch wurden von der Herrschaft bebaut, der Rest war an Untertanen ausgegeben. , dazu kamen 94 Tagwerk Hofwiesen. Neben dem Meierhof lagen zwei Hofweingärten. Die höchsten Einnahmen hatte die Herrschaft aus dem Bergrechtswein (707 Gulden), aus dem Weinzehent und aus der Nutzung des herrschaftlichen Bannweines sowie aus dem Ausschank des Bannweines. Die Robot von 969 behausten Lehen hatte einen Wert von 1617 Gulden. Die Gesamteinnahmen betrugen im Jahre 1569  4568 Gulden, die Ausgaben 894 Gulden. Die Steuersumme betrug 753 Gulden, Mit diesen Steuereinnahmen musste die Herrschaft acht gerüstete Pferde unterhalten, aus dem Bannwein und der Maut mussten weitere drei Pferde unterhalten werden. Mit den hohen Einnahmen sollte der Pfandherr das Schloss, den Meierhof und die Stallungen allein unterhalten. In das neue Urbar wurde auch eine neue Mautordnung aufgenommen. Mautstellen befanden sich in Güns, in Gensdorf, Demetern, Rockendorf und Oberzackersdorf. Gegen die neue Mautordnung protestierte die Stadt Güns wegen der Umwandlung der Wagenmaut in eine Warenmaut, allerdings vergeblich. Auch um die Dreißigstbefreiung der Günser wurde gestritten. Offensichtlich wurden Waren aus UNgarn und aus dem türkischen Gebiet (Pfeffer, Ingwer, andere Gewürze, Teppiche ...) von Günser Händlern gekauft und dreißigstfrei nach Wien gebracht, wo die Händler Metallwaren und Stoffe kauften und ebenso dreißigstfrei nach Güns brachten. Die neue Mautordnung führte zu weiteren Streitigkeiten mit Jurischitz  und zu Beschwerden der Stadt vor der niederösterreichischen Kammer. Durch Verträge von 1568 und 1571 zwischen der Stadt und dem Grundherrn konnten diese Konflikte beigelegt werden. Diese Verträge regelten auch die umstrittene Rechtsprechung, die Jurischitz ebenfalls beanspruchte. Er verlangte, dass ihm der Marktrichter nach der Wahl präsentiert werde. Tatsächlich gelang es ihm Rechtskompetenzen an sich zu ziehen, etwa im Hexenprozess gegen Matthias Forintos. Nach Bariska ging es dabei um innerstädtische Machtkämpfe. Der Wiener Hof zog diesen Prozess an sich und annulierte das Urteil des Stadtgerichtes. Forintos wurde freigesprochen. Die Trennung von grundherrschaftlicher und städtischer Rechtssprechung blieb aber aufrecht, Appellationen waren weiterhin an die niederösterreichische Regierung zu richten. Allerdings musste nunmehr nach dem Vergleich von 1568 der Richter vor der Eidesleistung vor der Regierung dem Grundherrn präsentiert werden. Jurischitz bekam das Kontrollrecht über Torhut und Nachtwache der Stadt. Auch das heftig umstrittene Weinausschankrecht wurde geregelt. Weiterhin umstritten blieb die Finanzierung des Spitals. Andere Punkte blieben umstritten. Die Günser verweigerten weiterhin Jurischitz den "Gehorsam" und wiesen alle Beschuldigungen entschieden zurück. Der Vertrag von 1571 brachte insofern eine Veränderung, als man nun das Herrschaftsgericht als erste Appellationsinstanz anerkennen musste. Damit war es Jurischitz gelungen, die städtische Autonomie in einem wesentlichen Punkt aufzuweichen. Zur Richter- und Pfarrerwahl sowie der Spitalsfinanzierung hatte er nun ein Kontrollrecht. Ab 1570 sollten die Untertanen Urbarsteuer zahlen, wogegen sie sich heftig wehrten. Begründet wurde der Widerstand damit, dass man ohnedies mit der Wiedererrichtung der Stadtmauer belastet sei. In dieser Frage stellte sich der Grundherr auf die Seite seiner Untertanen. Die Kammer riet dem Kaiser, den Urbarsteueransatz auf drei Jahre auszusetzen. Die Untertanen sollten dafür Robotarbeit beim Bau der Befestigung leisten. Schließlich mussten sie aber doch zahlen, für drei Jahre an Jurischitz für den Bau einer Bastei. Diese Bauma0nahmen wurden aber anscheinend nicht mehr durchgeführt.

Die Herrschaft unter Franz von Schönaich 1572 bis 1574 und Katharina Batthyány

1572 starb Niklas Jurischitz von Neuhof ohne männlichen Erben.Seine Tochter Christina aus seiner ersten Ehe mit Eleonora Swetkowitsch war mit dem schlesischen Adeligen Franz von Schönaich verheiratet. Aber auch andere Verwandte meldeten Ansprüche an, vor allem Katharina Batthyány, die dem Kaiser für Kriegsausgaben ein Darlehen von 50 000 Gulden gewährt hatte. Maximilian II. lehnte ab, mit der Begründung, es wäre nicht ratsam, einer Ungarin die Herrschaft zu überlassen. Mit der Jurischitz - Witwe konnte sich Schönaich einigen. Er bekam die Herrschaft um die Pfandsumme von 60 962 Gulden auf 10 Jahre. Auch Schönaich hatte wegen der Steigerugssumme auf das Pfand und deren Verrechnung mit der Kammer einige Probleme. Er verlegte seinen Sitz nach Lutzmannsburg. Die Herrschaft wurde vom Hofrichter Clement Lennz verwaltet. Gegen das rücksichtslose Vorgehen dieses Pflegers rebellierten die Untertanen erneut. Vor allem gegen die Urbarsteuer und erhöhte Robotleistungen wehrten sich die DörferSchönaich hatte 50 Untertanen einen Monat lang einsperren lassen, den Pfarrer hatte er gegen den Willen der Gemeinde abgesetzt. 1573 brach ein Aufruhr aus, die Untertanen verweigerten den Gehorsam. Nunmehr waren nicht nur die vier aufrührerischen Dörfer sondern auch Ober. und Unterzackersdorf, Demetern, Lutzmannsburg, Frankenau, Rockendorf und Warasdorf, also fast die gesamte Herrschaft, beteiligt. Eine kaiserliche Kommission stellte fest, dass die Bewohner der Dörfer tatsächlich in großer Armut lebten. Die vier Dörfer Gensdorf, Ludern, Pötscharn und Grislsdorf  wurden als "trutzig und rebellisch" beschrieben, als "wirklich böse muetwillige leut". Gegen sie müsse mit "leibstraff" vorgegangen werden.

1574 wurde zwischen Schönaich und Katharina Batthyány, geborene Swetkowitsch, vor der Hofkammer eine Vereinbarung über die Abtretung der Herrschaft Güns beschlossen. Einige Eigengüter, die Schönaich in der Herrschaft besaß, behielt er, da er sie offenbar nicht verkaufen konnte (ein Meierhof in Demetern mit 48 Joch Grund, den noch Niklas Jurischitz gekauft habe, ein Meierhof in Lutzmannsburg mit 3 Joch Acker und vier Weingärten und eine Mühle, in Frankenau eine Mühle mit 16 Joch Acker, in Zackersdorf ein Haus mit 14 Joch Acker, in Gensdorf eine Mühle). In Güns besaß Schönaich zwei Häuser, dazu ein großes und zwei kleine Häuser in der Vorstadt, zwei Weingärten und mehrere Wiesen. Alle Güter hatte er von Jurischitz geerbt.

In der Pfandverschreibung an Katharina Batthyány musste diese ausdrücklich den Status eines niederösterreichischen Kammergutes bestätigen und sich verpflichten. die Verwaltung von "teutschen Personen" vornehmen zu lassen. Das Misstrauen gegenüber der "Ungarin" war also noch immer gegeben. Die Herrschaft wurde ihr schließlich um 60 000 Gulden übergeben. Aber schon 1575 starb sie. Ihr Neffe Balthasar Batthyány bemächtigte sich der Herrschaft.

Pfandherrschaft unter Johann Choron (Tschuramb) 1576 bis 1584 und Margaretha Nadásdy 1586 bis 1616

Erben Katharina Batthyánys waren ihr zweiter Mann, Conrad von Poppenheim, ihre Schwestern Magdalena und Maria, die mit Johann Choron von Kobersdorf und Devencsér vermählt war. Aus der Ehe Marias stammten zwei Töchter, Margaretha und Anna. Die Ansprüche Balthasar Batthyánys wurden von der Kammer nicht zur Kenntnis genommen. Die Erben konnten sich nicht einigen, sodass Conrad von Poppenheim zunächst als "Gewaltträger" eingesetzt wurde. Im Frühjahr 1576 kam es zu einer Einigung. Die Herrschaft Güns wurde Johann Choron (Hans Tschuramb) pfandweise übergeben. Poppenheim und Magdalena wurden vermutlich mit Geld entschädigt. Choron musste dieselben Verpflichtungen gegenüber der Kammer eingehen wie die früheren Pfandherrn. Gegen die übliche Vorgangsweise bei der Sanierung der Burg - Vorfinanzierung durch den Pfandherrn und Aufschlag auf die Pfandsumme - protestierte er. Auch die Steuern an die Kammer wollte er nicht bezahlen, verlangte die Herabsetzung und hatte damit teilweise auch Erfolg. Er sollte 8 gerüstete Pferde stellen, weigerte sich aber. 1579 sollten die Rüstpferde und der 30. Mann auf den Musterungsplätzen im südlichen Niederösterreich sein. Choron konnte das Aufgebot nicht befolgen, ebenso 1580. Er machte das Angebot, statt der deutschen Reiter ungarische Husaren zu stellen. Dies wurde aber abgelehnt. Wieder sollte eine kaiserliche Kommission die strittigen Fragen klären., Dabei ging es vor allem um das Lutzmannsburger Bergrecht. Die Lutzmannsburger weigerten sich, das Bergrecht dem Grundherrn zu geben, da es seit jeher der Kirche zustand. Ein Vertrag wurde geschlossen. Die verlangten Rüstpferde zu stellen wurde aber von Choron auch weiterhin verweigert. Er trat sehr selbstbewusst auf, drohte mit der Rückgabe der Herrschaft und unterschrieb den Steueranschlag nicht.

1584 kam es zwischen der Stadt Güns und dem Markt Lutzmannsburg zu schweren Differenzen um die Blutgerichtsbarkeit. Unter Choron wurden Straftäter zur Urteilsfindung und Exekution nach Lutzmannsburg gebracht. Die Lutzmannsburger schrieben an Erzherzog Ernst, dass sie seit uralten Zeiten "pan und hochgericht, stockh und galgen" gehabt hätten. Die Günser bestritten dies. Sowohl Choron wie auch Margarethe Nadásdy umgingen das Günser Stadtgericht. 1586 wurde Lutzmannsburg von der niederösterreichischen Regierung die Hochgerichtsbarkeit untersagt. Die Folge war große Rechtsunsicherheit. Erst 1589 entschied der Hof für den Markt Lutzmannsburg, der damit das Landgericht erhielt.

Nach dem Tod Chorons 1684 waren seine beiden Töchter die Erben. Margaretha war mit Christof Nadásdy verheiratet und Anna mit Stefan Balassa von Diemath. Die niederösterreichische Kammer hätte am liebsten die Herrschaft rückgelöst, fand aber keinen Interessenten. Erzherzog Ernst wandte sich 1585 sogar an die Stadt Güns mit dem Vorschlag, sie möge die Herrschaft auslösen. Die Stadt lehnte wegen ihrer schlechten wirtschaftlichen und finanziellen Lage ab. Die Choron - Töchter einigten sich schließlich. Stefan Balassa erhielt die zweite Hälfte von Kobersdorf. Auch Margaretha musste sich verpflichten, nur Deutsche als Verwalter anzustellen. Die Kammer ließ die Absicht erkennen, in der Stadt Soldaten zu stationieren, als Schutz vor den marodierenden und plündernden Söldnern von Kanizsa. Ein weiterer Grund war wohl das Misstrauen gegenüber Margaretha, die eindeutig ungarisch - nationalistisch orientiert war. Trotz einer Verbotsklausel im Pfandvertrag gab Margaretha schließlich vier Dörfer an Pfandherrn weiter. Den Anfang machte sie mit ihrem Diener Skárossy, dem sie 20 Untertanen in Demetern verschrieb. Das Dorf war äußerst aufgebracht und weigerte sich, ihn als neuen Herrn zu akzeptieren. Sie  fürchteten, dass man sie vertreiben und Ungarn ansiedeln wolle. Man empfahl den Bauern die Selbstablöse, die 3000 Gulden konnten sie aber keineswegs aufbringen. Mit den 20 Untertanen ging Saróssy gewalttätig um. 1692 wurde das Dorf Frankenau an den Günser Bürger Erhart Inckhoffer verpfändet, 1601 Rockendorf einem Brick Balaß. 1694 verpfändete Margaretha auch das große Dorf Warasdorf um 4000 Gulden an Franz Dersffy von Landsee.

Wie schon längst befürchtet versuchte Margaretha die Herrschaft aus dem Einflussbereich der niederösterreichischen Kammer zu lösen. Schon 1588 richteten die Lutzmannsburger eine Beschwerde an den Kaiser, weil Margaretha und ihr Sohn Thomas die Absicht hätten, mit "listen die herrschaft Günnß und derselben zugehörungvon dem hochlöblichsten hauß Österreich (zu)entziehen unnd in die cron Hungern (zu) incorporiern". Thomas Nadasdy wollte die Lutzmannsburger zum Dienst unter die ungarische Krone zwingen. Die Situation war gefährlich, da es zu Grenzstreitigkeiten mit den benachbarten ungarischen Herrschaften kam und die kaiserlichen Söldner aus Kanizsa plündernd umher zogen. Der Grundherr wünschte eine Unterstellung Lutzmannsburg unter das Komitat zu Verteidigungszwecken. Das verweigerten jedoch die Lutzmannsburger und die anderen Dörfer. Die Bauern sahen sich als kaiserliche Untertanen. Damit war ein weiterer Versuch, die Herrschaft an Ungarn zu bringen, gescheitert.

Im Bocskai - Aufstand schloss sich Margarethe Nádasdy den Aufständischen an.1605 musste auch die Stadt Güns dem Kuruzzenführer Némethy huldigen, nachdem die Nádasdy der Stadt ihren Beistand verweigert hatte. 1606 wurden Stadt und Herrschaft den Nádasdy als Rebellengut aberkannt und deren Einkünfte dem kaiserlichen Proviantverwalter in Ungarn Philipp Inckhoffer zugesprochen. Die Dörfer hatten in den Bocskai - Wirren schweren Schaden erlitten, durch Tataren und Türken. Besonders der Markt Lutzmannsburg war betroffen. Sie sahen sich nicht in der Lage, die von Inckhoffer verlangten Abgaben für die Armee zu leisten. Eine Kommission stellte die erlittenen Schäden fest. Es zeigte sich, dass die meisten Dörfer besonders durch die kaiserliche Soldateska, Italiener, Wallonen und Raitzen (Serben), geschädigt worden waren. Die Armut war groß. In Gensdorf standen etwa 80 Häuser öde. Erst 1809 bewilligte Kaiser Rudolf das Ansuchen der Günser Untertanen auf Abgabenfreiheit, aber nur für ein Jahr. Um die Abgabenrückstände wurde noch lange gestritten. Margaretha und Thomas Nadasdy wurden 1606 begnadigt. Über die Rückgabe der Herrschaft an Thomas Nádasdy sollte der Reichstag in Pressburg entscheiden. 1609 erhielten Magaretha und Thomas Nadasdy die Herrschaft zurück. Im Schloss sollte aber eine kaiserliche Besatzung verbleiben. Die Herrschaftsuntertanen befürchteten Schlimmes  und ließen sich ihre mit der Herrschaft früher geschlossenen Verträge bestätigen.

Die Herrschaft unter den Széchy 1616 bis 1645

1615 starb Margaretha Nádasdy. Die niederösterreichische Kammer verlangte die Kündigung der Verpfändung, mit der Begründung, die Nádasdy hätten widerrechtlich bäuerlichen Grund eingezogen. Zwei neue Interessenten an der Herrschaft hatten sich gemeldet: Thomas Széchy und Franz Batthyány, "kaiserlicher camerher unnd erbstallmaister der cron Hungern". Széchy war bereit, eine weit höhere Pfandsumme zu zahlen - 221 253 Gulden. Tatsächlich zahlen musste er aber nur 24 000 Gulden Steigerungssumme. Der Kaiser behielt das Schloss, Szechy musste es aber renovieren und erhalten. Auch das Patronatsrecht behielt sich der Kaiser vor. Im Pfandvertrag wurde die österreichische Gerichts- und Rechtspraxis festgeschrieben und die Zuständigkeit der niederösterreichischen Kammer betont. Im Schloss sollte eine deutsche Besatzung von 20 Soldaten und einem Wachtmeister verbleiben. Die vier verpfändeten Dörfer wurden nicht eingelöst, sie blieben in der Hand der bisherigen Pfandinhaber. Warasdorf war inzwischen an Stephan Doczy weiterverpfändet worden. 1618 starb Thomas Szechy, die Pfandherrschaft ging auf seine Witwe Margarethe Forgách über. Im Bethlen - Aufstand schlug sich die Familie Széchy 1619 auf die Seite der Aufständischen. Margarethe Forgách ließ die Aufständischen in das Günser Schloss, der kaiserliche Vizehauptmann wurde gefangen genommen. Nikolaus Esterházy berichtete der Hofkammer über den Verrat der Széchy und bat um Überlassung der Herrschaft Güns. Die Stadt Güns bat den Kaiser um Hilfe. Die Herrschaft wurde vom Kaiser eingezogen und dem kaiserlichen Rentmeister Hans Hochberger zur Verwaltung übergeben. Wieder wurden kaiserliche Soldaten einquartiert und mussten von der Herrschaft verpflegt werden. 1622 wurde die Herrschaft an die Witwe Thomas Szechys "in allergnädigster anmerkhung irer acht unerzogenen klainen khinder" zurückgegeben. Das Schloss blieb in der Verwaltung Hochbergers. Es wurde bald darauf ebenfalls zurückgegeben, die kaiserliche Besatzung aber blieb.

Auch unter Margarethe Széchy kam es zu Auseinandersetzungen mit den Untertanen wegen erhöhter Robotforderungen. Die Untertanen einiger Dörfer brachten vor, sie würden gezwungen, auch an Sonn- und Feiertagen zu roboten. Trotz einer vertraglichen Regelung blieben die Proteste. Von den Dienern der Herrschaft würden sie geschlagen und ins Gefängnis geworfen. Die Hofkammer reagierte mit ungewohnter Strenge und Strafandrohungen gegenüber der Grundherrin. Nach dem Tod Margarethes 1626 kam es zu Streitigkeiten unter ihren Söhnen. Neuer Pfandinhaber wurde der älteste Sohn, Michael Széchy. Zwei Dörfer, Frankenau und Warasdorf, wurden von Michaels Bruder Georg beansprucht. Georg wurde 1626 ermordet. Michaels Sohn Dionysius wurde von Ferdinand III. 1645 in den Grafenstand erhoben und bekleidete zur Zeit der Übernahme der Herrschaft Güns das Amt des kaiserlichen Kämmerers und Oberleutnants von Raab. 1645 erwarb Dionysius die Herrschaft als freies Eigentum. Die Stadt Güns blieb ausgenommen. Mit dem Erwerb der Herrschaft musste der neue Eigentümer auch beträchtliche Zahlungen für die Landesverteidigung übernehmen, etwa für die Befestigung von Raab und die dortige Besatzung sowie deren Verproviantierung. Laut Kaufvertrag durfte die Herrschaft nicht der österreichischen Rechtsprechung entzogen werden, "sondern immerfort bei unnser regierung und camer verbleiben". Die Stadt wurde 1645 bis 1647 von der niederösterreichischen Kammer verwaltet und 1648 zur königlich ungarischen Freistadt erhoben.

Die Reincorporation nach Ungarn

Schon im 16, Jahrhundert hatten mehrere ungarische Landtage die Rückgabe der verpfändeten Herrschaften gefordert und in fast allen Wahlkapitulationen der ungarischen Könige wurde diese versprochen, etwa 1608 durch König Matthias. 1622 wurden Nikolaus Esterházy die Grafschaft Forchtenstein und die Herrschaft Eisenstadt verpfändet. Er war es, der die zugesagte Kommission ständig einforderte, Die österreichischen Bevollmächtigten bei den Verhandlungen waren mit der Rechtslage nicht vertraut, kannten nicht einmal den Pressburger Vertrag von 1491. So wurden 1626 die Herrschaften Forchtenstein und Kobersdorf ohne Refundierung der Pfandsumme dem ungarischen Königreich "restituiert". Esterhazy als Palatin und Georg Draskovich, Bischof von Raab, drängten auch auf "Rückgabe" der vier anderen Herrschaften Eisenstadt, Hornstein, Bernstein und Güns. Am Landtag von 1647 gestand Ferdinand III, schließlich auch dies zu. Die Steuerrückstände aus den vier Herrschaften wurden nie bezahlt, trotz Zusage.

Die Herrschaft Güns unter den Esterhazy

Nach der Erwerbung der Herrschaften Deutschkreutz, Klostermarienberg und Lockenhaus im Jahre 1676 versuchte Paul Esterhäzy durch weitere Erwerbungen  seinen Herrschaftsbereich abzurunden. Vor allem auf Güns hatte er es abgesehen.  Nach der Reinkorporation der Herrschaft in das Königreich Ungarn (1647) und der Erhebung der Stadt Güns zu einer königlichen Freistadt (1648) wurde der Kaufvertrag über die Herrschaft Güns 1649 mit der Gesamtsumme von 280.253 Gulden  durch Kaiser Ferdinand III. erneuert. Im Jahre 1650 erfolgte die Besitzeinführung Dionys Szechys und seiner Kinder Peter, Georg, Kaspar, Maria, Juliana und Sara durch das Eisenburger Kapitel.

Zur Herrschaft Güns gehörten damals 13 Ortschaften, darunter der Marktort Lutzmannsburg, Großwarasdorf und Frankenau auf heute burgenländischem Gebiet,  die Orte Also- und Felsöszakony (Unter- und Oberzackersdorf) an. Die fünf  Orte befanden sich im Ödenburger Komitat, während das Hauptgebiet der Herrschaft südlich und östlich der Stadt Güns mit Ausnahme von Nemetzsidäny (Rockendorf) bereits im Komitat Eisenburg (Vas) lag und die acht Orte Doroszlö, Lukäcshäza (Lukatschhofen), Nagypöse, Ludad, Nemetzsidäny, Tömörd (Tematen), Asszonyfa und Genes (Gensdorf) umfasste.

Die Herrschaft war nach dem Ableben von Peter, Georg und Kaspar Szechy an die beiden überlebenden Schwestern Juliana, verheiratet mit Graf Franz Kery, der auch Eigentümer eines Teils der Herrschaft Kobersdorf war, sowie Maria, verheiratet mit Baron Franz Sennyey, so aufgeteilt worden, dass ihr größerer Teil an Julianna, der kleinere Teil Maria zufiel.  Palatin Paul Esterhäzy gelang es zunächst, den Anteil Julianna Kerys geb. Szechy zu erwerben (1693). Die Kery übergaben mit Zustimmung ihrer Erben ihren gesamten Anteil an der Herrschaft Güns dem Palatin und erhielten von diesem als Gegenleistung den damaligen Esterhäzyschen Anteil an der Herrschaft Kobersdorf, die sog. portio Lippayana, sowie 38.000 fl in bar. Nach dem Einspruch von Juliannas Schwester Maria, Witwe nach Franz Sennyey, nahm Fürst Paul Esterhäzy mit der Familie Sennyey intensive Verhandlungen wegen des Verkaufs ihrer Besitzanteile an der Herrschaft auf, die schließlich im Jänner/Februar 1695 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten, wobei der Fürst für diesen Besitzanteil den Betrag von 28.000 Gulden erlegte. Insgesamt kam der Erwerb der Herrschaft Güns den Palatin somit auf 141.000 Gulden zu stehen.  Dieser eher niedrige  Kaufpreis erklärt sich daraus, dass bereits unter den Szechy einzelne Orte bzw. Teile von Orten verpfändet worden waren.  Paul Esterhäzy die verpfändeten Orte und Besitzanteile nicht so bald auslösen, vielmehr kam es bis zu seinem Tode im Jahre 1713 zu weiteren Verpfändungen von Orten bzw. Besitzanteilen, so, dass damals von den 13 Ortschaften nur noch fünf Orte ganz oder teilweise effektiv bei der Herrschaft waren, nämlich Genes, Nagypöse, Doroszlö, Lukäcshäza und Ludad. Diese Verpfändungen führten auch dazu, das für diese fünf ganz oder teilweise noch verbliebenen Orte die Aufrechterhaltung einer eigenen Verwaltung unrentabel schien und die Herrschaft bzw. deren verbliebene Reste zwischen 1 713 und 1 724 mit der Herr-
schaft Lockenhaus administrativ unter der Bezeichnung Herrschaft Lockenhaus-Güns vereinigt wurden und von Lockenhaus aus verwaltet wurden.

Erst mit Beginn des Jahres 1736 wurde im Günser Schloss für die Herrschaft Güns wieder eine selbständige Verwaltung eingerichtet und als Verwalter Ignaz Palesch eingesetzt, der hier bis Ende 1 751 blieb, dann nach Veruntreuungen abgezogen und durch Paul Eötvös ersetzt wurde. Durch die Auslösung einzelner Orte aus der Pfandherrschaft wurde die Wirtschaftskraft der Herrschaft wieder gestärkt. So waren beispielsweise Doroszlö 1739 von Stefan Zarka um 8.000 fl , 1743 Lukacsháza vom Grafen Franz Nädasdy um 10.789 fl 1 7 kr und 1 747 die „Bona Locsmandiensia" - darunter wurden die Orte Lutzmannsburg, Frankenau und Großwarasdorf verstanden -, die dem Ofener Priesterseminar verpfändet gewesen waren, nach längerem Prozess um 84.000 Gulden  ausgelöst.

1750 wurde der bis dahin zur Herrschaft Lockenhaus gehörige Ort Strebersdorf und 1804 die beiden Orte Unterloisdorf und Mannersdorf an der Rabnitz mit dem Allodialgut Tabor der Herrschaft Güns angeschlossen. Bereits vor 1802 war auch Bleigraben (Olmod), das vorher ebenfalls zur Herrschaft Lockenhaus gehört hatte, der Herrschaft Güns angeschlossen worden. Knapp vor 1848 scheint es wiederum zu einer administrativen Vereinigung der Herrschaften Güns und Lockenhaus gekommen zu sein.

 

 

 

 

Grafik / Karte

guensherrschaft 
Herrschaft Güns 1695 und 1813.

 

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Quellen

  • Gmoser Elisabeth, Geschichte der Herrschaft Güns als laiserliches Kammergut unter österreichischer Verwaltung 1491 - 1547. Burgenländische Forschungen Band 86. Eisenstadt 2002

  •  

    Tobler Felix, Die Fürst Esterhazyschen Herrschaften des burgenländisch - westungarischen Raumes und ihre Zugehörungen vom 17. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Eisenstadt 2005

 
 

 

 

 

 
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