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Westungarn war im 19. Jahrhundert trotz einiger früher Ansätze von Industrie noch sehr stark von der Landwirtschaft geprägt. Dem Großgrundbesitz der Magnatenfamilien stand eine riesige Anzahl von Kleinbauern gegenüber, deren Wirtschaften vor allem im Südburgenland kaum groß genug waren, um eine Familie zu ernähren. Die Auflösung der Grundherrschaft im Gefolge der Revolution von 1848 erschütterte das soziale Gefüge zusätzlich, die in der zweiten Jahrhunderthälfte folgenden Erbteilungen unter der oft großen Kinderschar verkleinerte den Besitz weiterhin. So waren viele Menschen, aus der Schicht der früheren Söllner, Handwerker und Inwohner, bald aber auch der Kleinbauern, gezwungen, sich einen Lebensunterhalt als Wanderarbeiter in Industrie des benachbarten Niederösterreich zu suchen oder auszuwandern.
Michael von Kunits, der das Gebiet des heutigen Südburgenlandes zwischen 1820 und 1824 bereiste, schrieb, dass "die Deutsche Landwirtschaft intensiver betrieben werde als die Landwirtschaft in Innerungarn, dass man infolge des Mangels an Grund und Boden keine Brache halte, wie es sonst ja üblich war, und dass der Hauptzweig der Oeconomie und der Hauptnahrungserwerb der Untertanen in der Herrschaft Güssing der Weinbau sei". Von Kunts erfahren wir, dass das "Absatzgebiet für diese Weine und die hier erzeugten Getreidefrüchte, Tabak und Vieh die Steiermark war" .Über den Markt Kukmirn etwa berichtet Kunits, daß der "einzige Nahrungszweig" des Ortes der Weinbau ist.
Die Bauern hatten zwar nach 1848 ein freies Verfügungsrecht über ihren Besitz, doch waren sie durch die Ablösen der nichturbarialen Gründe in Schulden geraten. Die Verschuldung stieg durch die getätigten Investitionen, um die Produktivität zu erhöhen. Der Niedergang des auf Getreidebau eingestellten Bauernstandes begann mit der Agrarkrise 1873, als billiges Getreide aus den USA und Kanada die Habsburgermonarchie überschwemmte. Viele der verschuldeten Getreidebauern gaben auf und wurden Wanderarbeiter. Am Ende des 19. Jahrhunderts verlor ein weiterer Teil der westungarischen Landwirtschaft, der Weinbau, durch die Reblauskatastrophe seine Erwerbsgrundlage.
Knapp vor Ausbruch der Revolution von 1848/1849 bildeten die Forderungen nach Grundentlastung, die Beseitigung sämtlicher Urbarialleistungen und Abgaben der Untertanen an den Grundherren den Schwerpunkt aller Programme der verschiedenen Stände und Parteien. Die liberale Opposition brachte die Forderungen auf einen Nenner: "Zum Wohle des Vaterlandes scheint es unverzüglich notwendig, dass alle öffentlichen Lasten gemeinsam getragen werden, alle Staatsbürger an der Ausübung der gesetzgeberischen und munizipialen Rechte teilnehmen, alle vor dem Gesetz gleich sind, die Urbarialkosten gegen gesetzliche Entschädigungen aufgehoben werden."
Urbarialregulierung, Grundentlastung, Bauernbefreiung
Diese Forderungen wurden schließlich im April 1848 zu Gesetzen erhoben. Infolge der revolutionären Ereignisse und aufgrund der Niederschlagung der ungarischen Revolution konnten diese Gesetze nicht durchgeführt werden. Erst im Jahre 1853 regelte eine umfassende Gesetzgebung die geänderten Beziehungen zwischen den ehemaligen Grundherren und den bäuerlichen Untertanen. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehörten: Der Urbarialverband wird aufgelöst; die grundherrschaftliche Gerichtsbarkeit wird aufgehoben; Die ehemaligen bäuerlichen Untertanen erhalten das freie Eigentums- und Verfügungsrecht über die von ihnen genutzter Urbarialgründe:. Den ehemaligen Grundherren wird für die entfallenden Leistungen und Rechte eine Entschädigung zugebilligt. Diese Entschädigung wird aus Landesmitteln, also vom Staat, geleistet. Auf Wunsch der ehemaligen Untertanen oder des ehemaliger Grundherren werden Kommassierungen innerhalb de Gemarkungen angeordnet.
Um die Grundentlastung reibungslos und einheitlich durchzuführen, setzte man Grundentlastungskommissionen ein. Eine Landeskommission überprüfte und genehmigte die Entschädigungsansprüche der Grundherren. Die Entschädigungen waren nach einer Klassifikationsskala, in die die einzelnen Orte fielen, abgestuft Die Komitate Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg die das heutige Burgenland betreffen, fielen in die Klasse mit der höchsten Entschädigungssummen für die Grundherren. Für eine ganze Session (Bauernhof) mit entsprechendem Urbarialgrund waren 700, 650 und 600 Gulden je nach Güte der Böden als Ablöse zu entrichten. Für eine Sölnerwirtschaft (Häuslerwirtschaft) wurde eine allgemeine Ablösesumme von 50 Gulden bestimmt. Diese Summe wurde durch eine zwanzigfache Kapitalisierung entschädigt. Als Zeitpunkt des Wegfalles der Leistungen galt der 1. Mai 1848, die Verzinsung des liquidierten Kapitals lief ab dem 1. Mai 1856. Für die zwischen dem 1. Mai 1848 und dem 1. Mai 1856 entfallenen Leistungen anerkannte man den Grundherren zusätzlich 5 % von ihrer Gesamtentschädigungssumme. Für die Bezahlung der Entschädigungssummen wurde ein Grundentlastungsfond eingerichtet. Das zur Deckung notwendige Kapital kam durch Aufschläge auf direkte Steuern herein. Die bezugsberechtigten Grundherren erhielten Schuldverschreibungen, für die der Staat bürgte. Diese Schuldverschreibungen wurden mit 5 % verzinst und durch regelmäßige Auszahlungen eines bestirnten Jahresbeitrages innerhalb von 40 Jahren getilgt.
Die Entschädigungszahlungen, für die der Staat bürgte, betrafen nur die Urbarialgründe, nicht aber die Rodungsgründe, die meisten Weingärten, sowie Wald, Weiden und Röhricht (Schilf u Sumpfflächen) und Remanenzen (Remanentialgründe). Letztere blieben zwar im Besitz der Bauern. Die Entschädigung dafür, die ein Urbarialgericht festsetzte, musste der Bauer leisten. Rodungsgründe und Weingärten konnten von den Grundherrn beansprucht werden, wenn sie den Bauern eine Ablöse für erbrachte Leistungen und Investitionen zahlten. Ansonsten zahlten die Bauern eine vom Urbarialgericht festgesetzte Ablösesumme an die Grundherren. Im burgenländischen Bereich wurden nur ganz wenige Rodungsgründe und Weingärten von den Grundherren zurückgelöst. Das hatte zumindest zwei Grunde. Erstens wollten die Grundherren ihren ohnehin schon ausgedehnten Besitz nicht erweitern, da sie diesen ohne die entfallenen Roboten der Bauern nur schwer bewirtschaften konnten; zweitens waren ihnen die Ablösegelder für Rodungsgründe und Weingärten lieber, mit denen sie ihre Gutsbetriebe modernisierten und die dafür notwendigen Arbeitskräfte entlohnten. Außerdem waren die ehemaliger Grundherren bestrebt, bei der Kommassierung ihre Grundstücke zu großen Feldkomplexen zusammenzulegen und zwar auf guten Böden! Was Weideland, Wald und Röhricht betrifft, so wurde nunmehr die klare Abtrennung zwischen bäuerlichen und grundherrschaftlichen Anteilen angeordnet. Je nach den örtlichen Verhältnissen wurde für einen ganzen Bauernhof (Session) ein Weideausmaß zwischen 4 Joch und 20 Joch bemessen. Bei der Waldzuteilung entfielen im Durchschnitt auf eine ganze Session bis 8 Joch, maximal aber 12 Joch. Acht Söldner oder Häusler hatten zusammen das Ausmaß einer ganzen Session. Zum Waldanteil des Grundherren kam noch ein Waldstück als Ablösung für die einstige Waldnutzung der Untertanen hinzu.
 Im Prinzip war für die ehemaliger adeligen Grundherren die Grundentlastung ein gutes Geschäft. Ihnen blieben riesige Grundstücksflächen reserviert. Dazu kam noch ein großes Kapital aus den Entschädigungszahlungen, das sie für den Aufbau und die Intensivierung ihrer Gutsherrschaften investieren konnten. Aber gerade für die Esterhazy, die mächtigster Gutsbesitzer, traf dies nicht ganz zu Selbst die 10 Millionen Gulden, die sie aus der Grundentlastungsaktion erhielten, reichten nicht aus, um die zerrütteten Vermögensverhältnisse zu sanieren. Der ganze gebundene Familienbesitz musste im Jahre 1862 unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt werden.
Da die Aufteilung von Weide, Wald und Röhricht je nach Anteil der bäuerlicher Besitzer einer vernünftiger Bewirtschaftung hinderlich war, beließ man diese Flächen ungeteilt. Im Hinblick auf eine bessere Nutzung bellet man diese Grundstücke in Gemeinschaftseigentum und bildete so genannte Urbarialgemeinden. Das sind Agrargemeinschaften, deren Mitglieder bestimmte Anteilsrechte zustehen. In den meisten Gemeinden des Burgenlandes bestehen heute noch solche Urbarialgemeinden, die aufgrüne ihrer Bezeichnung an die Untertanenverhältnisse der Feudalzeit erinnern.Die Urbarialgemeinde bildete in ihrer weiteren Entwicklung innerhalb der politischen Gemeinde eine vereinsmäßig organisierte Körperschaft, die sich alle drei Jahre in einer Vollversammlung ihrer Mitglieder den Obmann ("Präses" den "Wirtschafter", den Kassier und vier "Ausschussmitglieder" wählt...
Aus dem Gedenkbuch des Johann Hollenthoner aus Lockenhaus, 1848: "Vor dem Jahr 1848 sind wir ganze Sklaven gewest, da hat man dem Fürsten (Esterhazy) roboten müssen; man hat ihm Wiesen mähen, schneiden, die Felder ackern und Dung führen müssen die Trabanten sind den ganzen Tag mit Prügeln und Stecken vor die Leut gestanden und haben auf die Leute wie auf die Vieher herumgeschlagen, die Verwalter haben die Leute einsperren lassen, die Eisen anschlagen, auf die Bank legen und bis 12 Stockstreich haben sie können geben lassen, was sehr oft wegen geringer Ursach geschehen ist. Die selben Gesetze sind auch nicht gut gewesen und sollen bei Gott nicht mehr aufkommen."
Faßt man das Ergebnis und die Auswirkung der Urbarialregulierung oder der sogenannten Bauernbefreiung zusammen, so lässt sich folgendes feststellen: Das Jahr 1848 beziehungsweise 1853 ist ein Wendepunkt in der Geschichte des Bauerntums. Die persönliche Freiheit des Bauern wird nach liberalen Grundsätzen voll verwirklicht. Alle Bindungen gegenüber der Grundherrschaft - ob Person oder Sachgüter betreffend, werden gelöst. Damit verschwindet aber nicht nur alle Einschränkungen, sondern alle mit de Grundherrschaft in Verbindung stehenden Schutzfunktionen und Gemeinschaftseinrichtungen. Sicherlich sahen die neuer Startbedingungen für die Bauern nicht schlecht aus. Ob aber eine deutliche Verminderung der Belastung eintrat ist nicht eindeutig zu beantworten. Zwar fielen die herkömmlichen Belastungen wie Zehent, Roboten und sonstiges weg, dafür hatten sich nun die Bauern mit Ablösungsraten, Zinsen für Hypotheken und Steuern herumzuschlagen. Nicht mehr der Grundherr, sondern der Staat, die Hypothekenbanken und andere Kreditgeber stellten nun ihre Forderungen. Und diese Forderungen wurden bisweilen härter durchgezogen als vorher vom Grundherren. Das hereinbrechende liberale Wirtschaftssystem, in dem der Bauer nun plötzlich- nach Jahrhunderte langer Bevormundung - auf sich allein gestellt war verschärfte die bäuerlichen Existenzbedingungen. Die Urbarialregulierung verabsäumte die Schaffung lebensfähige Besitzgrößen. Die Neuordnung änderte nichts an der Sessionsgrößen, im Gegenteil: Der Bodenmangel der Bauern wurde festgeschrieben, da diese nur Land aus dem Rustikalland zugeteilt bekamen. Das war jenes Land, das sie ohnehin schor vorher nutzten. Dazu kam nur ein kleiner Wald- und Weideanteil. Das Dominikalland ging in den privaten Besitz des Grundherren über. Aus dem Grundherr wurde ein Gutsherr. Die Festlegung kleiner Bauernwirtschaften einerseits und die Schaffung große Gutsherrschaften andererseits prägten von Beginn weg die Agrarstruktur des Burgenlandes. In weiterer Folge kam es durch Erbteilung zur Boden- und Besitzzersplitterung der Bauernwirtschaften. Die bäuerlichen Zwergbetriebe, vor allem für das südliche Burgenland typisch, waren bald nicht mehr lebensfähig. Saisonwanderung, Abwanderung und schließlich Überseewanderung nach Amerika waren die Folge.
Andererseits hatte die nunmehr gegebene freie Verfügbarkeit von Grund und Boden eine stärkere soziale Differenzierung zur Folge. Über den Erwerb von Überland- und Rodungsgründen, besonders aber über den Kauf von Weingärten gab es natürlich auch schon vor 1848 für besonders fleißige Bauern die Möglichkeit, sich empor zu arbeiten und größeren Wohlstand anzusammeln. Nun wurde diese Differenzierung verstärkt. Aufgeschlossene Bauern bedienten sich moderner Methoden, stellten etwa ertragreichere Viehsorten ein oder produzierten stärker marktbezogen. Vor allem in den Dörfern um die Größeren Städte gab es die Möglichkeit, die überschüssigen Produkte auf die Märkte zu bringen und so zu Geldeinnahmen zu gelangen. Diese wurden wieder für Grund- oder Maschinenkäufe genutzt. Viele Marktprodukte wie vor allem die Zuckerrübe konnten freilich von den Bauern nicht genützt werden. Sie wurden von den Gutsbetrieben, meist von innovativen Pächtern, produziert. Neben einer moderneren Bewirtschaftung gab es auch noch andere Strategien, um das Überleben der Bauern zu sichern. Jede zusätzliche Erwerbsmöglichkeit wurde genutzt. Aber auch durch "familienpolitische" Maßnahmen wie etwa dadurch, dass Töchter unverheiratet als Arbeitskräfte in den Familien blieben oder die Ehen gezielt so geschlossen wurden, dass keine Besitzminderung eintrat versuchte man das Absinken in zu kleine Einheiten zu verhindern.
Die klein- und kleinstbäuerliche Struktur kann auch durchaus bis zu einem gewissen Grad positiv gesehen werden. Für die größeren Betriebe standen in den Dörfern genügend Arbeitskräfte zur Verfügung, die in einer Art Klientelverhältnis an den größeren Bauern gebunden waren, in Naturalien entlohnt wurden und zumindest in ihren Grundbedürfnissen abgesichert waren. Hunger und Not waren zwar nicht unbekannt, nahmen aber nie ein sehr großes Ausmaß an und zwangen auch nicht zur massenhaften Abwanderung wie in manchen Anerbengebieten mit zunehmend mechanisierten Großbauernhöfen. So wie in anderen Realteilungsgebieten, etwa in Südwestdeutschland, wurde die Entagrarisierung und der Übergang zur Fabriksarbeiterschaft abgefedert durch eigenen kleinen Grundbesitz, der die zumindest teilweise Eigenversorgung, auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit, ermöglichte. Die Kombination vieler Verdienstmöglichkeiten, etwa auch des Heimgewerbes oder der Winterarbeit in den Forsten der Großgrundbesitzer, ermöglichte eine langsame, schonendere Anpassung an die neue Lebensform, führte allerdings auch vielfach zu einer Selbstausbeutung vor allem der Frauen, auf denen die kleine Landwirtschaft meist lastete und verzögerte natürlich auch den Strukturwandel bis in die Gegenwart. Hunger und Wohnungsnot nahmen aber nie das Ausmaß an, wie wir es aus den städtischen Industrieregionen des Hochkapitalismus kennen.

Die Großgrundbesitzungen fanden in der zweiten Jahrhunderthälfte inssofern recht günstige Voraussetzungen vor, als sie nun über arrondierte Flächen verfügten  und  aus der Grundablöse beträchtliche Kapitalien hatten, die sie in eine moderne Betriebsführung investieren konnten. Vor allem im Norden gab es für sie in der rasch wachsenden Großstadt Wien einen aufnahmefähigen Markt. Freilich musste erst die Umstellung von der extensiven Schafhaltung zum intensiven Ackerbau und zur Milchproduktion bewältigt werden. Einige Gioßgrundbesitzer bedienten sich bereits moderner Methoden. So beschreibt etwa Michael von Kunits im Sommer 1920 die Ländereien des Grafen Erdödy in Kohfidisch, die Viehhaltung auf dem Mariahof, den Weinbau auf dem Csaterberg und den Einsatz von "Maschinen", etwa eines Wagens zur Ausbringung der Gülle, Häckselmaschine, Butterrührmaschine, Erdäpfelwasch- und Schneidemaschine und einer Dreschmaschine, die durch ein Wasserrad an der Pinka angetrieben wurde.

Von großer Bedeutung für die Modernisierung der Landwirtschaft auf den Großgütern wurde die 1818 gegründete erste landwirtschaftliche Hochschule, die vor allem die Betriebsleiter ausbildete. Das "Erzherzoglich- ökonomische Institut zu Ungarisch Altenburg im Wieselburger Comitate"  ist die älteste heute noch existierende Agrarhochschule Europas. Sie wurde von Herzog Albert Kasimir von Sachsen - Teschen, dem Schwiegersohn Maria Theresias, gegründet. Der Gründer übertrug die Leitung der Hochschule seinen Beamten, die zu den bedeutendsten Ökonomen der Zeit gehörten - Anton Edler von Wittmann und Franz Joachim von Kleyle. Erzherzog Karl, der Adoptivsohn und Nachfolger Alberts, benannte 1824 den Weichselhof in Wittmannshof um und errichtete den Kleyle - Hof.

Vorläufer der Meiehöfe waren Schafställe und Schäferwohnungen auf den von den Dörfern zu weit entfernten Weiden. Die Umstellung auf intensive landwirtschaftliche Nutzung - nachdem die Schafwirtschaft  gegen die Jahrhundertmitte zu wenig ertragreich geworden war - war mit der Neuanlage von Meierhöfen verbunden. Im ZUge der Grundentlastung fand ja auch die Weidetrennung zwischen Grundherrn und Bauerngemeinde statt. Die Grundherrn begannen, die Weideflächen umzubrechen.  Eine Vorreiterrolle spielte die Herrschaft Ungarisch Altenburg unter dem Güterdirektor Anton Wittmann. Die Robot reichte nicht mehr aus um die Höfe zu bewirtschaften und fiel schließlich ja ganz weg.So mussten Lohnarbeiter in eigens gebauten "Kolonien" auf den Meierhöfen aufgenommen werden. Die Entschädigungen für die Grundherrn ermöglichten Investitionen. Manche Höfe arbeiteten mit modernen Bewirtschaftungsmethoden und nach Kosten-Nutzen- Rechnung. Die Entwicklung zur marktbezogenen Wirtschaft wurde durch das rasche Wachstum der Millionenstadt Wien begünstigt. Vor allem die Nachfrage nach Frischmilch und Rindfleisch stieg. Der Eisenbahnbau ermöglichte den raschen Transport der MIlch. Die Herrschaft UNg. Altenburg hatte ein e2igenes Zentralmilchdepot in Wien. Die Milchwirtschaft war bis in die 1950er Jahre der wichtigste Wirtschaftszweig. Ab 1900 begann die verstärkte Schweinehaltung mit Maisanbau. Ab 1900 wurde auf den Meierhöfen bereits Kunstdünger eingesetzt. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Getreideanbau strak ausgeweitet. Die Meierhöfe hatten weit höhere ERträge als die Bauernwirtschaften vorzuweisen. Auf den Gutshöfen wurden vermehrt Maschinen eingesetzt: Dampfpflüge, Dreschmaschinen, Lokomobile, ab den 1930er Jahren Traktore.Noch vor 1900 entstanden die ersten betriebseigenen Pferdebahnen.

Durch die neue Staatsgrenze wurden einheitliche Wirtschaftskörper zerrissen. Es gab kaum mehr Investitionen. Die österreichische Wirtschaftspolitik mit Höchstpreisen und Kontingentierung machte zu schaffen, In der großen Wirtschaftskrise wurden Meierhöfe aufgelassen. 1930 bis 1937 wurden im Bezirk Neusiedl etwa 3000 ha an Bauern verkauft und weitere 9000 ha verpachtet. Der Friedrichshof bei Zurndorf wurde ganz aufgelassen.Pächter waren zumeist Produktenhändler, Großbauern, Agrarfirmen,z. B. die Schöllerbank in Wien, die die Petöhazer Zuckerfabrik und die Esterhaqzygüter pachtete. Als Pächter traten überproportional viele jüdische Unternehmer auf.

1923 gab es auf heute burgenländischem Gebiet 96 Gutshöfe außerhalb der Dörfer. Auf ihnen lebtenb rund 5870 Personen. Die meisten und größten Höfe lagen im Bezirk Neusiedl - 42 Höfe mit 3604 Bewohnern - der Albrechtshof bei Andau (320 Personen), der Wittmannshof bei Halbturn (280 Personen), der Paulhof bei Apetlon (257 Personen( und der Kleylehof bei Nickelsdorf (227 Personen). Bis 1880 kam das Personal überwiegend aus den umliegenden Dörfern (Inwohner, Gesinde),von 1880 -1902 zu zwei Drittel aus ungarischen Dörfern. Neben den Landarbeitern gab es auf den Meierhöfen auch Handwerker und in Spitzenzeiten (Drusch, Rübenvereinzeln ...)wurden auch Saisonarbeiter aufgenommen. Die ganzjährig Beschäftigten, auch Deputatisten genannt, erhielten einen geringen Barlohnund dazu einen Naturallohn (Deputat) - ein kleines Feld, Kleinviehhaltung, Wohnung, Heizmaterial, Beleuchtung, Milch, Mehl, ärztliche Grundversorgung ... Auf den größeren Höfen gab es Geschäfte, KantinenSchulen und Kapellen. Das Verhältnis der Höfler zu den Dörflern war oft gespannt. Es gab nur wenig Kontakte, kaum Heiraten.

Mit Kriegsende verloren die Gutshöfe durch Plünderung und Requirierung ihr gesamtes Inventar, vor allem den Viehbestand. Noch im Sommer 1945 wurden auf den teilweise "herrenlosen" Gutshöfen öffentliche Verwalter eingesetzt. Der Wiederaufbau war aber erst ab 1949 mit ERP-Mitteln möglich. Viele Betriebe, besonders die Meierhöfe der Esterhazy, wurden von den Sowjets, der USIA, als "Deitsches Eigentum" beschlagnahmt. Die Sowjets vergaben den Grund an KLeinpächter und Besitzlose sowie an die früheren Deputatistenfamilien. So versuchten sie, Wählerstimmen für die Kommunisten zu gewinnen.Etwa die Hälfte der 17000 ha wurden in Eigenregie bewirtschaftet. 1955 wurden die Liegenschaften an die früheren Besitzer zurückgegeben.

Ochsengespann LA

 Traditionelle Landwirtschaft- Ackern mit einem Ochsengespann in Rust (Bild: Landesrchiv)

 

 

 
 
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