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Burg und Herrschaft
Der Ortsname Schlaining wird übereinstimmend aus slawischer Wurzel abgeleitet. 1271: Zloynuk, Slomuk - 1273 Zlaunuk - 1274 Zolonouk - 1289 Sliunic, Sleunz, 1371 Zalonuk. "Slavik" wird von "slawa" - Pracht, Ruhm - oder von einem Personennamen abgeleitet. Über Zwischenstufen ging diese Bezeichnung in die ungarische Sprache als Szalonak und in die deutsche Sprache als Schlaining über.

Die Burg "Sloynuk" wird im 13. Jahrhundert urkundlich erwähnt. Sie war im Besitz des Grafen Heinrich II. von Güssing, der sie wahrscheinlich erbauen ließ. Heinrich II. der Große war ein treuer Gefolgsmann König Belas IV., der ihn reich mit riesigen Besitzungen belohnte. 1270 aber kam sein Sohn Stefan V. an die Macht, der Todfeind Heinrichs von Güssing. Dieser hatte keine andere Wahl als sich mit deiner Anhängerschaft König Przemysl Ottokar II. von Böhmen anzuschließen und ihm seine Burgen, unter andren Schlaining, auszuliefern. Nach dem Tod König Stefans V. kehrte Heinrich von Güssing zurück und nahm seine Burgen wieder in Besitz. Er starb 1274.

Heinrich II. von Güssing schreibt man einen Großteil des Koloniasationswerkes im heutigen Südburgenland zu. Er war es, der zahlreiche neue deutsche Dörfer anlegen und mit Kolonisten aus dem Westen besiedeln ließ. Ortsnamen erinnern noch heute an ihn (Hannersdorf) oder an seine ritterlichen Gefolgsleute ( z.B. Rumpersdorf, Großpetersdorf, Loipersdorf, Tatzmannsdorf, Jormannsdorf ...).

In der Folgezeit bauten die "Güssinger" ihren Besitz und ihre Macht stark aus. In der Güssinger Fehde wurde Schlaining acht Tage lang belagert und mit Wurfmaschinen beschossen. Die Besatzung ergab sich schließlich gegen Zusicherung freien Abzuges. Graf Iwan (Iwein) musste die Burg an Herzog Albrecht von Österreich abtreten. Albrecht übergab sie Heinrich von Stubenberg. Im Frieden von Hainburg 1291 kam die Burg an Ungarn zurück und gelangte wieder in den Besitz der Güssinger.

Erst der Anjoukönig Karl Robert konnte die Macht der Güssinger brechen und ihnen ihre Burgen 1326/27 mit Ausnahme von Bernstein abnehmen. 1340 gingen die Burgen, darunter wahrscheinlich auch Schlaining, in königlichen Besitz über und wurde 1342 vorübergehend an die Kanizsay vergeben. Von König Ludwig wurde die Burg 1371 zurück getauscht und nunmehr von königlichen Amtsträgern verwaltet.

König Sigismund aus dem Geschlecht der Luxemburger und zugleich Kaiser des römisch-deutschen Reiches überließ 1397 Schlaining um 4000 Gulden seinen Gefolgsleuten Nikolaus Zarka von Pecol und dessen Schwiegersohn Georg Tompek (Thannpeck) von Karlburg( Thannpeck / Tompek Karlburger) zunächst als Pfand übergeben. Später bekamen die Thannpeck Burg und Herrschaft als Schenkung. Die Schenkung brachte ihn in einen schweren Konflikt mit seinem Schwiegervater Zarka, der noch immer das Pfandrecht auf seine Hälfte besaß. Zarka strengte einen Prozess an und Georg wurde vom königlichen Hofgericht zum Tode verurteilt. Er einigte sich daraufhin mit Zarka. Zarka erhiet 500 Gulden und die Orte Hannersdorf, Welgersdorf und die Hälfte von Dürnbach.

1438 wurden Burg und Herrschaft Schlaining unter den Kindern und Erben Georgs aufgeteilt, Je ein Drittel bekamen die beiden Töchter Katharina und Margaretha, die mit den Brüdern Basy und Emmerich Himfy von Döbrönte verheiratet waren, ein Drittel erhielt der unmündige Sohn Johannes bzw. dessen Vormund Sigismund Zarka.

Der Teilungsvertrag ermöglicht einen ersten genaueren Einblick in die Beschaffenheit der Burg und auch der dazugehörenden Herrschaft. Die Burg bestand aus fünf befestigten Bauten ("Häusern") in der Innenburg, die mit Mauer und Graben umgeben war. Die äußere Burg war ebenfalls ummauert.

Zur Burg gehörten die Dörfer Altschlaining (Zolonak), das vermutlich erst gemeinsam mit der Burg angelegt wurde. mit 22 Halbsessionen, Neumarkt (Kethel) mit 20 Halb-, 18 Viertel- und 2 Achtelsessionen, Großpetersdorf (Zentmyhal) mit 97 Halb- und 14 Viertelsessionen, Drumling (Drombol) mit 15 Halb- und 3 Viertelsessionen, Beleznek (untergegangener Ort) mit 10 Viertelsessionen und Allersdorf (Alap) mit 16 Viertelsessionen.

Die Herrschaft umfasste also um 1438 das Gebiet der heutigen Orte Stadtschlaining, Altschlaining, Glashütten, Drumling, Neumarkt, Allersdorf, Rauhriegel-Allersgraben, Mönchmeierhof, Groß- und Kleinpetersdorf, Hannersdorf, Welgersdorf und Dürnbach.

Die im Jahre 1325 erwähnten Dörfer Dornau und Edus gab es nicht mehr (Wüstungen). H. Prickler vermutet, dass sie der großen Pest um 1350 zum Opfer fielen. Auch in den bestehenden Dörfern waren viele Häuser unbewohnt, die Felder verwildert.

"Von den 22 Altschlaininger Bauernhöfen standen neun öde, die Häuser waren aber noch vorhanden; bei einem verödeten Hof war auch schon das Haus zugrunde gegangen. Neumarkt befand sich in gutem Siedlungszustand, hingegen standen in Großpetersdorf 36 bewohnten halben Sessionen 48 unbewohnte mit Baulichkeiten und 20 öde ohne Baulichkeiten gegenüber, so dass der Wüstungsanteil 65 % der gesamten Siedlung erreichte! In Drumling lagen von 18 Höfen fünf öde (24 %). Bei Beleznek und Allersdorf wird nicht angegeben, ob die Bauernsessionen bewohnt waren; es ist eher anzunehmen, dass sie wüst lagen, da man ansonsten die Namen der Bauern wohl wie in den anderen Orten angeführt hätte". (H. Prickler in: Stadtgemeinde Stadt Schlaining S. 36)

"Das bäuerliche Namensgut weist mit ganz wenigen Ausnahmen ... durchgehend in allen Dörfern deutsches Gepräge auf. Oft werden Bauern nur mit dem Vornamen genannt (zum Beispiel Stephan, Stephl, Peter, Johannes, Udalrich, Erhard, Wolfhard, Oswald, Lambert, Hermann usw.), häufig aber auch mit Familien- und Zunamen; darunter finden sich solche, die noch heute im Burgenland anzutreffen sind, wie Hirtl, Holzapfel, Fasching, Bauer, Unger, Knöbl, Reichl. Auch Handwerksbezeichnungen kommen vor: Weber, Schneider, Schmied, Wagner, Lederer, Schuster, Fleischhacker. Bemerkenswert ist die Erwähnung eines Weißhafners (lucifigulus) in Großpetersdorf; sie beweist, dass die Technik der Weißhafnerei (Majolica) in unserem Raum nicht erst durch die Habaner (Wiedertäufer) im 16. Jahrhundert bekannt geworden ist."
(H. Prickler in: Stadtgemeinde Stadt Schlaining, S.36)

Im Teilungsvertrag werden auch sechs untertänige Mühlen erwähnt, eine in Schlaining, vier in Großpetersdorf und eine in Beleznek; je zwei von ihnen wurden den Geschwistern Katharina und Magaretha Tompek zugeteilt. (H. Prickler in: Stadtgemeinde Stadt Schlaining, S.36)

Am Tauchenbach lag auch ein herrschaftlicher Meierhof mit Wohn- und Wirtschaftsbauten (Keller und Mühle). Dazu gehörten Wiesen am Tauchenbach zwischen Großpetersdorf und Schlaining in ungenanntem Ausmaß, weiters 126 Joch Ackerfelder in fünf Breiten und zwei Weingärten in Drumling und Beleznek; sie wurden gleichfalls geteilt. H. Prickler vermutet, dass dieser Meierhof in der Nähe der Burg lag, da er im Urbar von 1540 dem Hotter von Schlaining zugerechnet wurde.

Im Ortsbereich von Altschlaining bestand außerdem ein Eisenhammer. Hier wurde nach H. Prickler das Eisenerz, das die Bauern aus dem Raseneisenerz des Arzberges (Erzberges) in kleinen Schmelzöfen gewannen, weiter verarbeitet.

1445 besetzte Friedrich III. als Vormund des minderjährigen Ladislaus Postumus die Burg - zusammen mit zahlreichen anderen Burgen in Westungarn. und gab sie und die Herrschaft pfandweise an seinen Getreuen Andreas Baumkircher.1446 wurde Baumkircher auch Pfandherr der Herrschaft Burg. Dazu gehörten damals Burg, Schandorf, Eisenberg, Badersdorf, Schilding (Csatár), Miedlingsdorf, Großnahring (Nagynarda), Woppendorf und Zuberbach, vor allem aber das höchst wertvolle und große Weingebirge am Eisenberg. 1455 hatte Matthias Corvinus die Herrschaft Burg ins Eigentum Baumkirchers übertragen. Andreas Baumkircher trachtete danach, seinen Besitz auch nach ungarischen Recht abzusichern und heiratete Katharina Tompek, die inzwischen verwitwete Tochter Georg Tompeks, obwohl diese erheblich älter war. Die beiden anderen Drittel der Herrschaft kaufte er 1451 von Johannes Tompek bzw. 1456 von Margarethe Himfy. 1455 schenkte der König Baumkircher auch die Herrschaft Gerersdorf mit den Orten Gerersdorf, Kukmirn, Limbach, Neusiedl b. Güssing, Olbendorf und Bocksdorf. 1458 kaufte Baumkircher die Dörfer Großbachselten und Grafenschachen und brachte Kemeten in seinen Besitz. 1461 verkauften Georg und Andreas, Söhne des Seifried von Zsarvaskend, ihre Besitzansprüche auf Burg mit den Dörfern Burg (Ovár), Nahring, Zuberbach, Schandorf. Woppendorf und Rohrbach an der Teich an Andreas Baumkircher und seine Söhne Wilhelm und Georg.
1471, als Andreas Baumkircher in Graz hingerichtet wurde, gehörten 30 Dörfer ganz oder teilweise zur Herrschaft Schlaining, dazu eine ausgedehnte Eigenwirtschaft, Bergwerke und Mauteinnahmen.

Die Söhne Baumkirchers behielten ihre Besitzungen in Ungarn und Kroatien und der Kaiser versprach auch die Begleichung seiner hohen Schulden, was aber anscheinend nicht geschah. Wilhelm und Georg waren mit Margarethe von Grafeneck und Margarethe von Stubenberg verheiratet. Sie konnten ihren Besitz weiter ausbauen. 1482 kauften sie die zur Burg Buchschachen gehörenden Orte Buchschachen, Allhau, Wolfau, Kitzladen und Loipersdorf von der Familie Csorna. Sie wurden im Rahmen der Herrschaft als "deutsche Gegend" bezeichnet. 1490 kauften sie schließlich um 4000 Goldgulden die Herrschaft Rechnitz vom königlichen Geschützmeister Jakob Margenwerder. Zur Herrschaft gehörten neben dem Marktort Rechnitz auch Schachendorf, Zackenbach (Cák), Melesdorf (Velem) und Prinnersdorf (Perenye). 1491 kamen - ebenfalls von Margenwerder, Hodis (Neuhodis) und die Hälfte von Dürnbach hinzu. Im frühen 16. Jahrhundert erwarben die Baumkircher auch Boschendorf (Boszok) und Szerdahely.

Damit hatte die Doppelherrschaft Schlaining - Rechnitz ihren größten Umfang erreicht. Zentrum war zunächst Schlaining, später verlagerte sich der Schwerpunkt nach Rechnitz. Die Dörfer der früheren Herrschaft Gerersdorf ("äußere Gegend") wurden an die Batthyány abgegeben, die "deutsche Gegend" war zeitweise an Steirer verpfändet.

Der Kampf um das Baumkircher-Erbe
1492 starb Wilhelm Baumkircher. Seine Witwe Margarethe lebte in einem Haus in Schlaining. Ihre Tochter Barbara war seit 1497 mit Andreas von Stubenberg verheiratet und lebte in Gutenberg in der Steiermark. Der Baumkircher-Besitz wurde zunächst von Georg verwaltet, der 1501 kinderlos starb. Sein Erbe war sein Neffe Balthasar von Stubenberg, der Sohn seiner Schwester Martha. Die Güter wurden geteilt. Kaisersberg bekam Balthasar, Schlaining fiel an Barbara. Die Krone betrachtete die Herrschaft Schlaining-Rechnitz als heimgefallenes Gut, da kein männlicher Erbe vorhanden war. König Wladislaw II. schenkte 1502 die Herrschaft seinem Schatzmeister Johann Bornemissza von Berzencze. Die Nachkommen der Baumkircher wehrten sich dagegen, führten Prozesse und verhinderten die Übergabe. Insbesondere die Ehemänner Barbaras - sie war viermal verheiratet - Andreas von Stubenberg, Seifried von Polheim, Veit von Fladnitz und Longinus von Puchheim, verhinderten mit Waffengewalt die Besitzeinführung Bornemisszas. Den Baumkirchererben wurde schließlich Schlaining wegen "Untreue" (infidelitas) auch Schlaining abgesprochen. Barbara verpfändete Schlaining an Veit von Fladnitz, der die Übergabe erneut verhinderte, auch nachdem Bornemissza von König Ludwig II. erneut eine Schenkung erhielt. 1517 wurde Fladnitz vom Landrichter Peter von St.Georgen - Bösing zum Verlust von Haupt und Gut verurteilt und wollte dies mit königlichen Truppen durchführen. Fladnitz konnte sich aber weiterhin behaupten und Bornemissza starb kurz danach.

1527 übergab König Ferdinand Schlaining-Rechnitz an Franz Batthyány als Schenkung. Auch dessen Besitzeinweisung wurde mit Waffengewalt verhindert. 1537/38 bekam Batthyany die Herrschaften vom Gericht zugesprochen und Schlaining wurde von königlichen Soldaten belagert und erobert. Da es inzwischen Barbara und ihrer Tochter Magdalena aus erster Ehe mit Andreas Stubenberg gelungen war, den Nachweis zu erbringen, dass ihre Vorfahren die Herrschaften Schlaining, Rechnitz und Burg nicht durch königliche Schenkung bekommen sondern käuflich erworben hatten, musste ein Kompromiss gefunden werden. Landesrichter Alexius von Thurzo entschied 1539 auf Teilung des gesamten Güterkomplexes. Eine Hälfte bekam Magdalena von Stubenberg, in dritter Ehe mit Erasmus von Ratmannsdorf verheiratet, die andere Hälfte (des Longinus von Puchheim, der wegen Untreue zum Verlust seines Anteiles verurteilt worden war) bekamen die Batthyány, Franz und sein Neffe Christoph. Nicht geteilt wurden die Orte Gerersdorf, Limbach, Bocksdorf, Olbendorf, Neusiedl und Heutal. Sie kamen zur Gänze an die Batthyány. 1544 verkauften die Kinder Magdalenas von Rathmannsdorf aus ihrer ersten Ehe mit Wilhelm von Graben, Andreas und Anna, an die Batthyány, die damit den gesamten früheren Baumkircherbesitz in ihren Händen hatten.

Entstehung und Entwicklung der Stadt
(nach H. Prickler, Schlaining im Mittelalter. In: Stadtgemeinde Stadtschlaining. 2006, S.43 ff.)
In der Zeit um 1455/58, als Andreas Baumkircher seinen umfangreichen Besitz gesichert hatte, ließ dieser die Burg Schlaining zu einer stark befestigten Anlage ausbauen. Sein umfangreiches Bauprogramm umfasste nach seinem eigenen, aus dem 16. Jahrhundert überlieferten Ausspruch drei Abschnitte: eine Kirche (das Paulinerkloster ) "für Gott", eine Stadt "für die Welt" und eine Burg "für den Teufel". 1461 wird erstmals vom Klosterbau berichtet. Zu dieser Zeit war auch schon die Stadt im Aufbau. Sie wurde in Dreiecksform auf dem Hügel zwischen Burg und Kloster angelegt, stark befestigt und mit der Burg verbunden. 1462 bekamen die Ansiedler von Kaiser Friedrich III. bereits das Recht, in Niederösterreich und in der Steiermark Handel zu treiben. Da sie aber weiterhin Mauten und Zölle zu zahlen hatten, brachte dieses Privileg eher bescheidene Vorteile. 1463 aber gewährte Matthias Corvinus den Schlaininger Kaufleuten eine Befreiung vom Dreißigst. Da sie nunmehr im Handel mit den Nachbarländern nur mehr den steirischen und niederösterreichischen Einfuhrzoll, nicht aber den ungarischen Zoll zu zahlen hatten, ergab sich daraus ein wesentlicher Vorteil. Die Befreiung wurde von König Wladislaw II. im Jahre 1500 erneut bestätigt. 1545 hob König Ferdinand I. die Befreiung auf. Die Batthyány protestierten dagegen heftig, aber vergeblich.

War Schlaining eine Stadt? Schlaining bezeichnete sich im 16. Jahrhundert als "civitas libera", also als Freistadt und auch später noch als Stadt. Rechtlich war es allerdings ein grundherrschaftlicher privilegierter Marktflecken (oppidum, Landstadt, ung. mezöváros). Der Aufstieg in die Gruppe der königlichen Freistädte (Ödenburg, Pressburg...), der etwa Eisenstadt und Güns gelang, blieb Schlaining verwehrt, ebenso wie Güssing und Eberau, obwohl alle diese Siedlungen natürlich Merkmale einer "Stadt", also etwa Stadtmauern, hatten. Die Lebensform der Einwohner wie auch das rechtliche Verhältnis zum Grundherrn unterschied sich aber doch erheblich von denen der bäuerlichen Gemeinden.

Die Stadtanlage, die mit der Errichtung der Mauern und der drei Tore begann, war zwar nicht sehr groß, aber ambitioniert. Die Besiedlung der Stadt mit Kaufleuten und Handwerkern dürfte sich über einige Zeit hingezogen haben. Ältester Stadtteil dürfte die Lange Gasse sein, die Ostseite des Marktplatzes wurde anschließend bebaut. Der Merktplatz erstreckte sich von der alten Pfarrkirche (abgerissen, neben der Burgbrücke) bis zum Schönauer Tor. Hier wohnten die reichsten Bürger, die Kaufleute. Am Platz lagen auch das Rathaus an der Ecke Lange Gasse-Hauptplatz mit dem Pranger, das Badhaus und die Fleischbänke. Im Urbar von 1515 werden die Namen von 31 Hausbesitzern innerhalb der Stadtmauer aufgezählt (wahrscheinlich waren es mehr, eie oder einige Seiten im Urbar fehlen), die dem Grundherrn einen Zins von 6 Kreuzer für ein ganzes und 3 Kreuzer für ein halbes Haus entrichteten. Im südlichen Teil der Stadt (Rochusplatz und Klingergasse) waren herrschaftliche Stallungen (heute Hotel) und das Stadthaus der Baumkircher-Witwe. Der Stadtplatz wurde schließlich, wahrscheinlich schon vor 1515, halbiert und teilweise verbaut. Auch die Vorstadt in Richtung Kloster und im Tauchental (Freudental) bestanden bereits 1515. Zwei Getreide- und eine Sägemühle lagen im Tauchental. Von den 31 Namen der Bewohner sind 19 Handwerkerbezeichnungen, darunter einige, die offenbar auf den gehobenen Bedarf der Herrschaft hinweisen (Glaser, Kürschner).Die Namen einiger Händler aus Schlaining aus dem 16. Jahrhundert sind aus dem Geschäftsbuch der Firma Funk in Wr. Neustadt bzw, aus dem Verzeichnis des Rudersdorfer Dreißigers bekannt.

Der Türkenzug und die Belagerung von Güns 1532, die mit türkischen Streifzügen in der ganzen Umgebung verbunden war, dürfte sich auch auf Schlaining katastrophal ausgewirkt haben, auch wenn die Stadt selbst anscheinend nicht erobert wurde. Der Meierhof, die Stadtpfarrkirche und die Mühlen wurden zerstört, die Kirche nicht wieder aufgebaut. Zahlreiche Häuser waren öd.

Harald Prickler stellt das Leben in der spätmittelalterlichen "Stadt" Schlaining nach einer Stadtordnung aus dem Jahre 1514 sehr anschaulich dar:
"Die Stadtgemeinde stand unter der Leitung eines alljährlich am Georgitag (24. April) gewählten Stadtrichters, dem ein aus zwölf Mitgliedern bestehender „Rat" zur Seite stand. Am Georgitag legte der Richter vor der ganzen hiezu berufenen Gemeinde sein Amt nieder. Die Gemeindeversammlung wählte hierauf aus ihrer Mitte vier für das Richteramt geeignet erscheinende Männer aus und schickte sie zur Herrschaft in die Burg; diese bestimmte den ihr am „tauglichsten" vorkommenden Kandidaten zum Richter. Diese Art von Richterwahl entsprach weitgehend der im burgenländisch-westungarischen Raum aus etwas späterer Zeit bekannten, allgemein geübten Praxis: Hiebei wurde in der Regel der von der Gemeindeversammlung aus drei oder vier Vorschlägen mit einfacher Mehrheit gewählte (erstgereihte) Kandidat von der Herrschaft bestätigt.

In Stadtschlaining wählte der zum Richter Bestätigte nach eigenem Gefallen sechs Männer zu Räten aus, die Gemeindeversammlung bestimmte die anderen sechs Räte. Die Räte sollten dem Richter in Angelegenheiten, die ihm allein „zu schwer" waren, beistehen. Auch die Funktion dieses Rates entsprach den Aufgaben der in den Dörfern unseres Raumes üblichen „Geschworenen". Diese nannte man auch „Burger" oder „Vierer", da zumeist vier Geschworene eingesetzt wurden, wobei die zwei bei der Richterwahl durchgefallenen Kandidaten als „Herrenburger" bezeichnet wurden, die von der Gemeinde nominierten als „Gemeindeburger". Die Zahl der Geschworenen stieg in größeren Siedlungen auf sechs bis acht an, in volkreichen Marktorten wie zum Beispiel Mattersburg sogar auf zwölf. Für die mittelalterlichen Städte unseres Raumes ist der aus zwölf Mitgliedern bestehende Rat typisch, der Rat wurde deshalb auch vereinfacht „die Zwölfer" genannt. In größeren Städten fügte man dem „Inneren Rat" einen aus zwölf oder auch 24 Mitgliedern bestehenden „Äußeren Rat" hinzu, wenn der Umfang der Aufgaben die Arbeitskraft der ehrenamtlichen Räte überstieg (zum Beispiel Eisenstadt). In Stadtschlaining wurde wegen des kleinen Umfanges der Stadtsiedlung die Einrichtung eines Äußeren Rates, der in vieler Hinsicht eine Zwischeninstanz zwischen Rat und Gemeinde bildete und zur Bürokratisierung des Gemeindelebens beitrug, nicht notwendig.

Der neu gewählte und bestätigte Stadtrichter durfte sich nicht weigern, das Amt anzunehmen. Er hatte eidlich zu geloben, der Herrschaft und Stadt nach bestem Wissen und Gewissen zu dienen und Armen und Reichen gleiches Recht zuteil werden zu lassen. Sowohl der Stadtrichter als auch die Räte konnten nach Ablauf ihrer Funktionsperiode wieder gewählt und bestätigt werden. Nach dem Gelöbnis des Richters muss-ten die Räte und die Gemeindebürger geloben, dem Richter und der Herrschaft in allen „ziemlichen Geboten, Geschäften und Verboten" Gehorsam zu leisten, zur Ehre und zum Nutzen von Herrschaft und Stadt.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Stadtrichters gehörte die Sperrung und Öffnung der drei Stadttore abends und morgens zur „rechten Zeit". Einen nach der Sperre zu spät kommenden Stadtbürger einzulassen stand im persönlichen Belieben des Stadtrichters, hingegen war er verpflichtet, dem Personal der Burgverwaltung (Diener oder Boten) auf Anzeige der Herrschaft oder des Verwalters auch nächtlicherweise jederzeit aufzusperren. Der Richter hatte auch die Aufgabe, die Bewachung der Stadt zu organisieren und darauf zu achten, dass zur Wache in der von ihm festgelegten Reihenfolge geeignete, taugliche Männer gestellt würden. Kleinere Mängel an den Stadttoren, an Stämmen, Hölzern, Schlagbrücken, Ketten und Läden musste er auf eigene Kosten reparieren lassen. Hiefür standen ihm die Einnahmen aus der Stadtmaut (Handelszoll) und dem auf den Jahrmärkten eingehobenen Standgeld (Marktplatzgebühr der Markthändler) zu. Auch die Einnahmen der zu Drumling eingehobenen Maut, für die man ehedem der Herrschaft jährlich 1 Pfund Pfennig gegeben hatte, wurde von dieser der Stadt zu ihrem Nutzen überlassen. Wenn durch die Nachlässigkeit des Richters infolge schadhafter Teile der Tore und Schlagbrücken durchgetriebenes Vieh verletzt wurde, musste der Richter den verursachten Schaden selbst ausrichten. Größere Schäden und Erneuerungsbauten an den Toren und Brücken wurden hingegen auf Kosten der Stadtgemeinde repariert bzw. durchgeführt.

Die eigentliche Hauptaufgabe des Stadtrichters war aber - worauf ja sein Titel hinweist - die Rechtssprechung für die Bürger in der Stadt und ihrem „Burgfried" (Gemarkung) bei Tag und Nacht, Kam er seiner Pflicht nicht nach, drohte ihm schwere Bestrafung seitens der Herrschaft, als deren „verlängerter Arm" (Vertreter) er in der richterlichen Funktion wirkte. Wenn der Richter von einer „mutwilligen" Tat, von „Unfug" oder „Frevel" innerhalb seines zuständigen Bereiches hörte - sei es auf der Gasse, in den Häusern oder auf dem freien Felde - etwa von „verbotenen Worten, Schelten und Fluchen, Zücken von Waffen, Werfen" usw., musste er herbeieilen, auch wenn ihm die Untaten nicht angezeigt worden waren, und versuchen, den Unfug zu unterbinden bzw. die Untaten nach ihrer Art zu bestrafen. Für die verschiedenen möglichen Vergehen waren genaue Strafsätze festgesetzt. Pflicht der Bürger war es, sich ihr Recht beim Richter zu holen, jede Art der Selbstjustiz war streng verboten und unter Strafe gestellt. Bei Bedarf konnte der Richter zu seinen Amtshandlungen einen oder mehrere Räte, aber auch die Bürger um Beistand ersuchen; diese mussten seiner Aufforderung bei Strafandrohung Folge leisten. Befehlsverweigerungen wurden mit Strafzahlungen an die Herrschaft, die Stadtgemeinde und an den Stadtrichter geahndet, auch Leibesstrafen waren möglich, in bestimmten Fällen musste Pfeffer abgeliefert werden.

Als ständiger Gerichtstag wurde der Freitag bestimmt, an dem die dem Stadtrichter vorgebrachten leichteren Fälle sogleich angehandelt wurden. Für langwierige Angelegenheiten wurde der darauf folgende Freitag als Amtstag zur Erledigung vorgesehen. Beschwerdeführern, die zum Stadtrichter kein Zutrauen hatten, stand es frei, sich an das „Gegendrecht" (den „Herrenstuhl", das herrschaftliche Gericht) zu wenden. Wenn jemand eine Klage, die zuvor bereits vom Stadtgericht behandelt worden war, beim Herrschaftshof wieder vorbrachte, wurde er zur Strafezahlung an die Stadt und den Stadtrichter verhalten. Eine Appellation an das Gegendrecht als höhere Instanz war nur erlaubt, wenn jemand glaubte, durch den Stadtrichter nicht zu seinem Recht gekommen zu sein. Wer in einer Stadtgerichtssitzung verlor, musste der Herrschaft, der Stadt und dem Stadtrichter Buße in abgestufter Höhe bezahlen, ebenso musste für jenen Zeugen, mit dem der Kläger sein Anliegen nicht genügend beweisen konnte, dem Stadtrichter Strafe gezahlt werden. Der Aufforderung des Richters an die von den Parteien nominierten Zeugen, vor Gericht zu erscheinen, musste bei Bußandrohung Folge geleistet werden. Zeugenaussagen mussten unter Eidespflicht geleistet werden. Geldschulden innerhalb der Bürgerschaft wurden folgendermaßen behandelt: Der klagende Gläubiger erlegte beim Stadtrichter zwei „Klagpfennige". Der Richter befahl hierauf dem Schuldner die Begleichung innerhalb von vierzehn Tagen; bei Fristversäumnis gab der Richter dem Gläubiger ein wertmäßig geschätztes Pfand. Wenn der Gläubiger innerhalb von vier Wochen seine Schuld beglich, solcherart „dem Pfand zu Hilfe kam", war die Angelegenheit erledigt; wenn nicht, sollte der Stadtrichter nach weiteren vierzehn Tagen den Kläger aus dem Vermögen des Beklagten befriedigen. Angeklagte Schuldner hatten dem Stadtrichter eine bestimmte Buße zu leisten. Geldforderungen von Landfremden an einen Stadtbürger mussten vom Stadtrichter, dem sie angezeigt wurden, innerhalb drei Tagen eingetrieben werden, der Beklagte hatte ihm eine bestimmte Buße zu bezahlen.

Stadtrichter und Rat musste von den Bürgern und anderen Bewohnern der Stadt Ehrerbietung entgegengebracht werden. „Verbotene Worte" und die Verhöhnung der Funktionäre mit unziemlichen Gebärden (z.B. mit Fingerschnalzen) wurden bestraft, ebenso wurde finanziell geahndet, wenn der Bote des Stadtrichters geschlagen, gestoßen oder auf andere Weise verächtlich behandelt wurde. Als Beglaubigungsmittel für Schriftstücke der Stadt diente das Stadtsiegel. Die Benützung dieses Siegels für eigene Zwecke mit Genehmigung des Stadtrichters kostete die Bürger 80 Pfennig, welche zur Hälfte der Stadt, zur Hälfte dem Stadtrichter zuflössen. Fremde durften das Stadtsiegel nur mit vorheriger Zustimmung des ganzen Rates verwenden, um hiedurch einen Missbrauch und daraus erwachsenden Schaden für das Ansehen der Stadt zu vermeiden. Die Fremden zahlten für die Benützung des Siegels ein Pfund Wiener Pfennig (das sind 8 Schilling oder 240 Pfennig), wovon 75 % der Stadt und 25 % dem Stadtrichter gebührten. Die Erlangung des Bürgerrechtes der Stadt setzte den kaufweisen oder sonstigen Erwerb eines Hauses in der Stadt voraus. Innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Zuzug musste sich der neue Stadtbewohner beim Stadtrichter melden und 12 Pfennig erlegen, sodann erhielt er das Bürgerrecht nach Ablegung eines Treuegelübdes gegenüber dem Stadtrichter und wurde ins Stadtbuch (Grundbuch) eingetragen, ebenso in ein „Register" der Namen neu aufgenommener Bürger. Einem neuen Bürger war der Abzug aus der Stadt erst nach Ablauf eines Jahres mit Zurücklegung (Verzicht) des Bürgerrechts und Bezahlung von 12 Pfennig an den Stadtrichter gestattet, wenn er in der Stadt keine Schulden oder andere Verpflichtungen hinterließ. Die gleichen Bedingungen (Erlegung von 12 Pfennig Abzugsgeld an den Stadtrichter, Schyldenfreiheit) galten auch für den Abzug von Leuten, die schon länger als ein Jahr das Bürgerrecht genossen hatten.

In der Stadt gab es aber nicht nur Hausbesitzer, Bürger. Hier wohnten auch Mietparteien in Bürgerhäusern („Holden", „Inholden"); zu den hier ansässigen Handwerksmeistern kamen auch immer wieder fremde Handwerksburschen auf der Walz, während ihrer Wanderjahre, die sie zwischen dem Abschluss ihrer Lehrzeit und ihrer Sesshaftwerdung als selbstständige Meister zu absolvieren hatten. Keinem Bürger war erlaubt, ohne Wissen und Genehmigung des Stadtrichters fremde Inholden (Mieter) in sein Haus aufzunehmen, diese Inholden mussten dem Stadtrichter den gleichen Treueeid schwören wie die Bürger. Auch die Aufnahme einer von auswärts kommenden Frau als Mieterin musste ein Bürger innerhalb dreier Tage dem Richter melden. Wenn ein Handwerksmeister einen Gesellen, der bei ihm arbeitete, länger als vierzehn Tage behalten wollte, musste er es dem Richter anzeigen.

Bürgerlichen Händlern, die in der Stadt ihre importierten Waren verkauften oder verkaufen wollten, wurde verboten, mit auswärtigen Händlern „Gesellschaften" (Handelskompagnien) zu bilden. Für den auswärtigen Handel bzw. Exporthandel galt diese Bestimmung aber offenbar nicht bzw. war sie um 1538/39 nicht mehr in Geltung: Zu dieser Zeit bildeten die Stadtschlaininger Händler untereinander und auch mit Günser Händlern manchmal Handelsgesellschaften, wenn sie Ochsen, Salzfische und anderes auf die Jahrmärkte von Hartberg, Pinkafeld, Leibnitz und anderen Orten führten: Zum Beispiel lieferte der Schlaininger Johann Madie (Modle, Mandl) 1540 zusammen mit dem Günser Georg Kramer (Kalmar) 37 Ochsen nach Trofaiach am steirischen Erzberg; die Ochsen dienten der Fleischversorgung der Knappen.

Bei den Handelsfahrten und anderen Reisen von und zur Stadt durften Bürger und Fremde nur die „alten gewöhnlichen Straßen" benützen. Diese Bestimmung der Stadtordnung diente der Sicherheit der Mauteinnahmen. Solche Mauten (Handelszollstellen) befanden sich im 15. Jahrhundert in Altschlaining, Neumarkt und Großpetersdorf, seit der Gründung der Stadt wurde in Stadtschlaining eine Mautstelle eingerichtet, ebenso in Drumling (die anderen Mautstellen hingegen aufgelassen). Die Einnahmen dieser beiden Mauten wurden aber, wie wir bereits gehört haben, vom Herrschaftsinhaber dem Stadtrichter zur pfleglichen Erhaltung der Stadttore und Schlagbrücken überlassen. An den Standorten der Mauten innerhalb der Herrschaft Schlaining und der Nachbarherrschaften (Bernstein, Lockenhaus) kann man das Netz der mittelalterlichen Handelsrouten rekonstruieren, da die Mauten an den frequentiertesten Punkten der „alten gewöhnlichen Straßen" aufgerichtet waren. Demnach verliefen die Straßen von und nach Stadtschlaining vom NeumarkterTor der Stadtmauer über Altschlaining, Neumarkt, Großpetersdorf nach Osten (Rechnitz, Güns, Burg, Steinamanger und so weiter); über das Drumlinger Tor (auch Bernsteiner Tor genannt) nach Pinkafeld, Hartberg und Graz bzw. nach Friedberg, Aspang und Wiener Neustadt; über das nördliche Stadttor („Schönauer Tor") führte der Weg nach Lockenhaus und Kirchschlag bzw. weiter nach Ödenburg und Wiener Neustadt.

Auf diesen Straßen lieferten aber nicht nur die Kaufleute und Handwerker Hartbergs, Fürstenfelds, Pinkafelds und anderer Orte ihre Waren auf die Stadtschlaininger Jahrmärkte, auf ihnen wickelte sich auch der Export- und Importhandel der Schlaininger selbst ab. Hiebei wurde nach Pinkafeld und ins Steirische vor allem Schlachtvieh (Ochsen) getrieben, das zuvor von den Bauern der näheren Umgebung und auf den Märkten von Steinamanger, Rotenturm, Rechnitz und anderen Orten aufgekauft worden war. Aus den Quellen der Jahre 1538 bis 1540, als die westungarische Wirtschaft nach den Verwüstungen des Türkenkrieges noch danieder lag, erfahren wir, dass die von den Schlaininger Händlern nach Westen abgetriebenen Ochsenherden ansehnlichen Umfang hatten. So lieferte beispielsweise Andreas Gerchekhar (Görtschacher) am 9. Dezember 1538 24 Ochsen auf den Fürstenfelder Nikolai-Markt, am 25. Mai 1539 26 Ochsen nach Hartberg, am 12. Juni 40 Ochsen, am 29. Juni auf den Pinkafelder Jahrmarkt 17 Ochsen, am 10. August führte er wieder 37 Ochsen und am 7. September 77 Ochsen über die Grenze, am 18. Mai 1540 auf den Hartberger Jahrmarkt 33 Ochsen, am 20. Juni ebendahin 43 Ochsen, am 29. Juni auf den Pinkafelder Peter und Paul-Markt zusammen mit dem Stadtschlaininger Johann Madie 44 Ochsen. Zusammen mit Johann Madie und Johann Zinngießer aus Stadtschiaining trieb Gerchekhar allein im Zeitraum zwischen 15. Mai und 29. Juni 1543, in eineinhalb Monaten, 161 Ochsen in die Steiermark. Johann Mandl (Madie), der allein, in Kompagnie mit Gerchekhar oder dem Günser Krämer Georg handelte, belieferte mit seinen Ochsenherden auch die steirischen Märkte Leibnitz und Trofaiach. Man darf annehmen, dass der Ochsenhandel in der Zeit vor den Türkenkriegen (1529, 1532) in noch größerem Umfang betrieben worden war.

Außer Vieh (Rinder, Schweine) wurden Felle, Häute, Wolle, Dörr- und Frischobst, Honig und Wachs, Getreide und ähnliche Naturalien bzw. der handwerklichen Urproduktion angehörige Waren über die Landesgrenze geliefert. Von den Städten des westlichen Auslandes importierte man Waren des internationalen Handels und höher spezifizierter Handwerksarten, vor allem Textilien, zum Beispiel Tuch aus Bergamo („Purgamar"), Golschen (eine Leinenart, aus der die bäuerliche Arbeitskleidung hergestellt wurde) aus Memmingen, Wallsee und anderen süddeutschen Städten, die aus England stammenden billigeren und teureren Tucharten „Carasea" (Jersey) und „Lindisch" (Londoner Tuch), Nürnberger Leinen usw., weiters Metallwaren aller Art (Arbeits- und Haushaltsgeräte), Krämerwaren, Salz und Gewürze."

Handel und Märkte
In Schlaining wurden vier Jahrmärkte abgehalten: der Oculi-Markt (4. Sonntag vor Ostern), Pfingstmarkt, Michaelimarkt und Weihnachtsmarkt. Die Jahrmärkte standen unter einem ganz besonderen Schutz, der "Freiung", die zwei Wochen vor einem Jahrmarkt begann und zwei Wochen nach einem Jahrmarkt endete. Er diente der sicheren Anreise und dem sicheren Aufenthalt der Kaufleute in der Stadt. Wer in diesen vier Wochen eine strafwürdige Tat beging wurde besonders hart bestraft: er musste dem Richter 72 Pfennig, der Stadt ein Pfund Pfennig und der Herrschaft sogar 32 Pfund Pfennig bezahlen. War er nicht zahlungsfähig, wurde ihm die rechte Hand abgehackt.

Die Marktbesucher waren Kaufleute aus den Städten dies- und jenseits der Grenze, vor allem aus Fürstenfeld, Hartberg, Friedberg, Gleisdorf, Aspang, Kirchschlag, Pinkafeld, Rechnitz, Güns, Steinamanger, Lockenhaus, wahrscheinlich auch aus Wr. Neustadt und Ödenburg. Angeboten wurden Textilien, Metallwaren, Handwerkserzeugnisse, Salz und Gewürze. Die Bauern aus der Umgebung versuchten ihre Überschüsse zu verkaufen: Vieh und Getreide, Honig und Obst ...

Neben den Jahrmärkten gab es noch die Wochenmärkte für Güter des täglichen Bedarfes, zum Beispiel Salz und Kerzen. Die Wochenmärkte fanden an jedem Montag bis 11 Uhr vormittags statt. Die Waren mussten zunächst den Einheimischen angeboten werden. Erst wenn sie nach einer Stunde noch nicht verkauft waren durften sie auch von Fragner und Fragnerinnen (Kleinhändler mit Obst, Gemüse, Geflügel) oder von Hausierern gekauft werden. Auf diese Weise wollte man den Zwischenhandel unterbinden. Einige Grundnahrungsmittel wie Brot, Schmalz, Käse, Eier und Obst durften auch an anderen Tagen verkauft werden.

Der Fleischverkauf erfolgte in der Stadt in den städtischen Fleischbänken, die von der Stadt gemietet werden mussten. Das zu schlagende Vieh musste von Verordneten der Stadtobrigkeit "auf den Füßen", also lebend, begutachtet werden, um zu verhindern, dass krankes oder gar verendetes Vieh verkauft wurde. Die Fleischpreise wurden zumeist von der Stadt vorgeschrieben, nicht immer zur Freude der Fleischhauer, die (etwa in Ödenburg) immer wieder gegen die ihrer Meinung nach zu niedrigen Preise protestierten. Wenn zu wenig Fleisch angeboten wurde erhielten auch die Gäumeister, also Fleischhauer aus den Dörfern der Herrschaft, die Erlaubnis, in den Fleischbänken zu verkaufen.

Weinbau
Der Weinausschank stand jedem Schlaininger Bürger frei. Er durfte jedoch keinen auswärtigen Schankgehilfen beschäftigen. Für das Schankrecht mussten von jedem Bürgerhaus sechs Kreuzer "Ungeld" bezahlt werden. Die Einhebung dieser Steuer wurde von Herzog Rudolf IV. den Stifter in Österreich eingeführt, in Ungarn war sie nicht üblich. Offenbar hat sie Andreas Baumkircher in Schlaining eingeführt, von den Batthyány wurden die ohnedies geringfügigen Beträge dann später erlassen. Die interessanteste Frage ist: Woher kam der Wein, den die Schlaininger Bürger ausschenkten? 1515 gab es im Stadtbereich und in Drumling Weingärten. 1540 gehörten zur Herrschaft große Weingärten am Eisenberg, in Rechnitz, Neuhodis, Wolfau, Allhau, Kemeten, Grafenschachen und Schilding. In Schlaining selbst wurde Weinbau am Arzberg. Die Weingärten der Schlaininger Bürger wurden von bezahlten Hauern bearbeitet.
Stadtordnung

Zusammen mit dem Urbar von 1515 wurde auch eine "Stadtordnung" erlassen, die das geltende Gewohnheitsrecht schriftlich festhielt. Die Stadtordnung regelte viele Details des Zusammenlebens der Menschen, etwa die Ableitung des Regenwassers, die Anlage der Misthaufen usw. Kot, Kehrmist, Asche etwa durften nicht auf die Straße vor das Haus getragen werden. Verendetes Vieh musste auf den Schindanger weitab von der Stadt gebracht werden. Die Schenkhäuser mussten zur "Bierglockenzeit" (im Winter 21 Uhr, im Sommer 22 Uhr) geschlossen werden. Die Stadtwache schützte vor Diebstahl und musste bei Ausbruch eines Feuers die Bewohner warnen. Auch Stadttore und Stadtmauern mussten bewacht werden. Vor der Burg stand eine Schildwache. Wächter und Stadtdiener standen unter Schutz, wer sie angriff wurde schwer betraft. Wer die Stadtmauer unerlaubt überstieg hatte eine sehr hohe Strafe zu entrichten. Wer nicht zahlen konnte dem wurden die Augen ausgestochen.

Die Stadtordnung enthielt - so wie damaligen dörflichen "Banntaidinge" oder "Weistümer", lange Listen von Verboten. An der Spitze der verbotenen Handlungen und Reden stand "Gotteslästerung". Sie wurde mit drei Tagen Gefängnis bei Brot und Wasser und einer sehr hohen Geldstrafe geahndet.Auch wer eine Gotteslästerung hörte und nicht anzeigte wurde gleich hoch bestraft. Strafzahlungen erhielten zum kleinsten Teil der Richter, zum Teil die Stadt und zum Großteil die Herrschaft.

Malefiz-Täter, also Menschen, die schwere Verbrechen wie Diebstahl, Raub, Totschlag, Mord, Vergewaltigung ... begangen haten, wurden mit dem Tod bestraft. Da die Stadt nicht über die Blutgerichtsbarkeit verfügte musste der Verurteilte Täter an die Herrschaft zur Hinrichtung ausgeliefert werden. Hinrichtungen waren ein großes öffentliches Spektakel mit Teilnahme der gesamten Bevölkerung.

Ein großes Anliegen war es, den inneren Frieden in der Stadt zu sichern. Ehrenbeleidigungen mussten öffentlich widerrufen werden und hatten eine hohe Geldstrafe zur Folge. Das galt auch für Beschimpfungen ("verbotene Worte"). Dem Beleidigten musste vor Richter und Rat Abbitte geleistet werden. Streitende Frauen, die für schuldig befunden wurden, mussten den "Bagstein" durch die Stadt tragen - einen schweren Stein, der an einer eisernen Kette am Pranger befestigt war. Eine "beschrieene Frau", also eine, die als besonders streitsüchtig bekannt war, konnte aus der Stadt verwiesen werden.

Wer mit einer Waffe einen anderen bedrohte musste - sobald er die Waffe aus der Scheide gezogen hatte - Strafe zahlen. Verletzungen wurden streng bestraft und Schadenersatz verlangt. Wer eine Armbrust spannte und auf einen Menschen zielte wurde noch schwerer bestraft. Verboten war jede Form von Drohung, mit einem Spieß, mit einem Stein oder einem Holz. Wer damit auf einen anderen warf wurde - auch wenn er nicht traf - ebenfalls bestraft.

Bevölkerung und Gesellschaft in der frühen Neuzeit
Im Gebiet von Stadtschlaining gab es in der frühen Neuzeit etwa 43 bis 45 ganze Höfe. Einige Stadthäuser waren geteilt, einige "Freie" besaßen zwei Höfe. 1636 wurden 63 auf einem Hof sitzende Familien und 34 Häuslerfamilien gezählt. Schlaining war damit nicht besonders groß. In Rechnitz etwa wurden 354, in Großpetersdorf und in Kemeten etwa 100, in Marktneuhodis bis zu 120 Familien gezählt.

Der Großteil der Bevölkerung waren Bauern, die eine Ansässigkeit vom Grundherrn zugeteilt erhielten und dafür Abgaben und Robot zu leisten hatten. Die hohe Belastung führte dazu, dass sich viele mit einer halben oder einer Viertelansässigkeit begnügten. Die Viehweide und die Waldnutzung besaßen die Bewohner gemeinsam. Die Ansässigkeit konnte nicht verkauft werden, bei Abwanderung (mit Zustimmung des Grundherrn) fiel sie an diesen zurück. Weingärten und Rodungsland hingegen gehörten nicht zur Ansässigkeit und konnten frei verkauft werden. Die Häusler (inquilini) besaßen nur ein kleines Haus und keine Äcker, konnten aber Rodungsgrund und Weingärten erwerben. Die meisten Handwerker waren Häusler, sie betrieben also eine kleine Landwirtschaft zur Selbstversorgung und übten ihr Gewerbe manchmal nur im Winter aus. Die Inwohner (subinqulini) hatten kein eigenes Haus, sie lbten als "Untermieter" bei einem Bauern oder Häusler.

Die Bewohner Schlainings waren gegenüber den Bauern in den Dörfern der Herrschaft begünstigt. Ab 1540 waren sie von einem Großteil der Dienste befreit, 1576 wurden sie auch von der Steuer befreit. Innerhalb der Stadt lebten auch "Freie" (liber), die von allen Abgaben und Leistungen befreit waren und über einen "Freihof" verfügten. Auch wohlhabende Bauern konnten sich für eine gewisse Zeit von allen Leistungen freikaufen und galten dann als Freie. Manche der Freien waren Adelige. Die meisten der in Schlaining lebenden Freien dienten im Militär des Grundherren oder in der Verwaltung der Grundherrschaft. Die meisten waren ungarischer Herkunft, geflüchtete oder verarmte Adelige.1548 etwa schienen in den staatlichen Steuerlisten 17 geflüchtete Adelige auf.

Sehr häufig findet man Angehörige der Familien Choron, Bagody, Laky, Daniel, Szentiványi, Dsházy, Köveskuthy, Skerlecz, Sólyom, Vas, Ondódy, Kaldy, Radok, Ságody, Deszö. Die adeligen Jobbágyi waren die leitenden Verwalter in Schlaining und Güssing. Auch die Familien Faieront und Szaibolt waren in der Verwaltung tätig. Freihäuser hatten auch ein Trautmannsdorf und ein Khevenhüller. (Vera Zimányi, Schlaining unter der Familie Batthyány bis zum Ende der Türkenzeit.Stadtgemeinde Stadtschleining. S. 75)
In der Vorstadt (Hostat) entstand eine Kleinhäuslersiedlung , wahrscheinlich bei den Ziegel- und Kalkbrennöfen der Stadt.

Die Herrschaft der Batthyány
1527 bestätigte König Ferdinand Franz I. Batthyány, der auf seine Seite im Kampf um die ungarische Krone übergegangen war, den Besitz von Güssing und belehnte ihn mit Schlaining und Rechnitz. Zunächst verhinderten aber die Baumkircher-Erben die Inbesitznahme, ja 1528 gab es durch den gewaltsamen Widerstand sogar ein Todesopfer. Die Burg musste von königlichen Truppen erobert werden, wurde aber nicht Batthyány übergeben, da Magdalena Baumkircher inzwischen nachweisen konnte, dass ihre Familie die Burgen käuflich erworben hatten und damit auch die weibliche Erbfolge galt. Die Burg wurde zunächst dem Preßburger Obergespan Hans von Weispriach übergeben. Erst 1539 wurde die Streitfrage, wie schon geschildert, gelöst. 1544 kauften die Batthyány auch die zweite Hälfte der Herrschaften.

Unter den Herrschaftssitzen der Batthyany war Schlaining nicht sehr wichtig. Sie hielten sich zumeist in Güssing oder in Rechnitz auf, in Schlaining verbrachten sie zumeist nur einige Wochen, in manchen Jahren einige Monate. Die Burg war als Standort des Batthyanischen Militärs wichtig. In der Burg waren auch die türkischen Kriegsgefangenen untergebracht, im Keller des Turmes, vornehmere Türken im Turm. Daher war auch eine größere Bewachungsmannschaft notwendig.

Zur Hofhaltung, zur Privatarmee und zu Religion und Kultur am Batthyany - Hof siehe Artikel Güssing

Insgesamt umfasste die "Privatarmee etwa 2 300 Mann, eine für damalige Zeit beachtliche Streitmacht, die aus den Gütern der Herrn versorgt werden musste und eine enorme Belastung für die Bauern darstellte. Die "adeligen" Soldaten nahmen zudem wenig Rücksicht auf die Bauern, sie waren undiszipliniert und überheblich. 1648 etwa beschwerten sich die Bewohner der Schlaininger Vorstadt: "Wenn der Herr hierher kommt, dann kann wegen der Reiter weder Gans noch Huhn noch Heu, noch Hafer auf dem Feld in Frieden bleiben, sogar das Hofland und die Scheunen werden verheert und alles wird erbeutet". (Vera Zimányi, Schlaining unter der Familie Batthyány bis zum Ende der Türkenzeit. In: Stadtgemeinde Stadtschlaining. 2006, S. 65)

Die Eigenwirtschaft der Batthyány - Meierhöfe
Die Versorgung der Privatarmee und die aufwändige Hofhaltung erforderten hohe Ausgaben, die von den Untertanen aufgebracht werden mussten. Eine weitere sehr ertragreiche Einnahmequelle war der von der Kirche gepachtete Zehent. Neben den Abgaben betrieb die Grundherrschaft auch eine ausgedehnte Eigenwirtschaft in der Form von Meierhöfen. Diese mussten größtenteils von den Bauern in unentgeltlicher Robotarbeit bewirtschaftet werden. In Schlaining gab es schon seit alter Zeit einen großen Meierhof (126 Joch), dazu kam im ausgehenden 16. Jahrhundert die "Neue Meierei" (im 17. Jh. mehr als 400 Joch). Auch in einigen Dörfern der Herrschaft wurden neue Meierhöfe gebaut und damit die Arbeitslast der Bauern stark gesteigert.

Die Abgaben und ihre Verwendung
Die Im Jahre 1638 wurden in den Herrschaften Güssing, Rechnitz, Schlaining und Körmend von 1 620 Höfen insgesamt 1 400 Gulden an Abgaben und 3 000 Gulden Bannweingeld eingenommen. Das Bannweingeld mussten die Bauern zahlen, um ihren eigenen Wein verkaufen zu dürfen. Über 9 000 Gulden wurden in den Schenken der Grundherrschaften eingenommen. An Naturalabgaben erhielten die Batthyány 760 Eimer Weizen, 640 Eimer Roggen, 1200 Eimer Hafer, etwa 1300 Eier, 4500 Hühner, Kapaune, Gänse, Käse, Butter, 23 Kälber und über 1400 Fuhren Holz. Je nach Ertrag wurden zwischen 9000 und 25000 Eimer Wein an die Burgen abgeliefert. Der Großteil der Lebensmittel diente der Versorgung der Soldaten und der "familia" des Grundherrn. Die Anzahl der zu versorgenden Personen nahm ständig zu.

Siehe dazu: Die Herrschaft Schlaining

Im Jahre 1567 bekamen in Schlaining ihren Lohn von den Batthyány: zwei Großprofosse, zwei Vizeprofosse, 19 Burgwächter (Trabanten), ein bis zwei Teichgräber, Mühlenbauer, Ziegelstreicher, Schmiede, Kutscher, Speerhersteller, sechs Soldaten und fünf Meierhofangestellte, zusammen 48 Personen. 1594 bekamen 95 Personen Brot aus der Küche der Herrschaft, darunter 12 in der Burg gefangen gehaltene Soldaten. 33 Personen mit 101 Pferden erhielten als Soldaten Sold, 5 Personen mit 16 Pferden wohnten in der Burg, 21 Personen mit 74 Pferden erhielten keinen Sold, 31 Personen mit 89 Pferden wohnten in ihren eigenen Häusern und erhielten Sold. Unter der Bezeichnung "Jünglinge", also in der Burg Aufwachsende, wurden 16 Namen mit 33 Pferden genannt. In den Schlaininger und Rechnitzer Burgen hielten sich 1634/35 mindestens 248 Personen auf, unter Adam Batthyány 1641/42 schon 451 Personen. Die zu ihrer Versorgung notwendigen Lebensmittel waren enorm, ebenso der Bedarf an Viehfutter, an Hafer und Heu.

Natürlich prägte die Anwesenheit des Hofgesindes und der vielen, zur "Privatarmee" gehörenden Soldaten auch das Leben im grundherrschaftlichen Oppidum Schlaining. In der Burg Schlaining wuren, ebenso wie in den anderen Batthyány-Burgen, zahlreiche Türken gefangen gehalten, zwischen 1641 und 1650 etwa 260 Personen, 1642 kam es zu einem Ausbruchsversuch, der jedoch scheiterte. Die Bestrafung war so schwer, dass fünf Personen an den erhaltenen Prügeln, vier weitere an den erlittenen Verletzungen starben.

Siehe dazu: Leben an der Türkengrenze (Vera Zimányi, Schlaining unter der Familie Batthyány bis zum Ende der Türkenzeit. In: Stadtgemeinde Stadtschlaining. 2006, S. 76 f.)

Mit dem Ende der Türkenkriege verlor die Familie Batthyány an Bedeutung. Die Funktion eines Hauptkapitäns wurde abgeschafft. Die vielen Teilungen trugen zum wirtschaftlichen Niedergang bei. Alle diese Faktoren waren auch für die weitere Entwicklung Schlainings maßgebend. Adam I. hatte immerhin noch die Wirtschaftsgebäude ausgebaut (granarium, Weinkeller, Presshaus). Auch die Wohntrakte wurden umgebaut. Als Wehrbau war Burg Schlaining nicht mehr brauchbar und konnte auch der modernen Festungsbauweise nicht mehr angepasst werden. Die verschiedenen Linien der Batthyany zogen es vor, in ihren Stadtpalais zu wohnen und am Land kleinere, komfortablere Schlösser zu bauen (Pinkafeld, Jormannsdorf, Stegersbach ...). Die fürstliche Linie residierte in Körmend und in Rechnitz.

Die Unruhen von 1765/66
Die Verarmung der Bauern im ganzen Herrschaftsbereich der Batthyány im ausgehenden 17. und im 18. Jahrhundert und die enorme Belastung führte besonders in den Jahren 1765/66 zu Unruhen und nahe an einen Bauernaufstand. Schon 1762 wurde in der Herrschaft Schlaining ein Teil der Robot verweigert, 1765 weigerte man sich in Schlaining, den Bienenzehent und das Kreuthgeld (für Rodungsäcker) zu zahlen, die Söllner wollten die ihnen auferlegten Gartenarbeiten nicht mehr leisten. Als aufsässig erwiesen sich die Altschlaininger und die Drumlinger, die die Robot verweigerten und Zäune einrissen. Neumarkt blieb nahezu alle Abgaben und Dienste schuldig. Der Zorn der Untertanen richtete sich vor allem gegen die "Langen Fuhren". Auch nach der Einführung des Maria Theresianischen Urbares im Jahre 1767 beschwerten sich die Neumarkter im Jahre 1770, dass die Robot ein äußerst schlimmes Ausmaß angenommen habe.

Durch das maria-theresianische Urbar wurde ab 1767 der Frondienst mit 52 Tagen Zug- oder 104 Tagen Handrobot für einen ganzen Hof begrenzt, Ein Häusler musste 18 und ein Inwohner 12 Tage Handrobot leisten.

Mit der Auflösung des Privatheeres der Batthyány nach der Beendigung der Türkenkriege wanderten die Angehörigen der militärischen Gefolgschaft, die Servitoren, und ihr Gesinde aus den Herrschaftssitzen ab. Sie gaben ihre Schlaininger Freihäuser auf und diese wurden von wohlhabenden Schlaininger Bürgern gekauft. Die Batthyany aber waren bestrebt, diese Freihäuser wieder in ihren Besitz zu bekommen und lösten die bestehenden Pfandschaften ein. "Freikäufe" von der Grundherrschaft waren kaum mehr möglich, die Herrschaft versuchte, die "Freien" auf Untertanenstatus herabzudrücken. Die Höfe wurden in Judenhäuser umgewandelt und an die herrschaftlichen Schutzjuden vermietet. 1765 befanden sich von den sieben Freihäuser bereits der Großteil im Besitz der Herrschaft, darunter das "Feyerabendische Judenhaus" mit Synagoge und Judenhof (heute Rabbinerhaus).

Die Bevölkerung von Schlaining bis 1848
Die Schlaininger "Bürger" beriefen sich auf ihre Rechte, die sie von Andreas Baumkircher und Veit Fladnitz erhalten hatten und bezeichneten ihre Siedlung im ausgehenden 16. und frühen 17. Jh. gerne als "Königliche Freystadt". Eine Königlich Ungarische Freistadt wie etwa Ödenburg war Schlaining freilich nicht. Nach ungarischem Recht war Schlaining ein herrschaftlicher Marktflecken. Da in dem Freibrief, den Kaiser Friedrich III. für Andreas Baumkircher ausgestellt hatte, Sonderrechte gewährt wurden, die auch von den Batthyány zunächst respektiert wurden, könnte man Schlaining auch als "österreichische Stadt" auf ungarischem Boden bezeichnen. Auch die Stadtanlage weist ja viele Parallelen zu den österreichischen Gründerstädten (Wr. Neustadt, Fürstenfeld ...) auf. Die Schlaininger fühlten sich jedenfalls - obwohl Herrschaftsuntertanen - als "Bürger".

Innerhalb der Stadtmauern wurden die Häuser im 17. und 18. Jahrhundert oft geteilt. Es gab nur wenige Söllner. Diese lebten in der Vorstadt und in der Schönau. Nach den vielfachen Besitzteilungen und der Verarmung der Grundherren erzwang die Grundherrschaft im 18. Jahrhundert auch von den Stadthäusern Abgaben, die im Vertrag von 1768 zwischen Schlaining und der Herrschaft noch vermehrt wurden. Die Stadtbewohner waren Ackerbürger, allerdings mit nur sehr wenig Grundbesitz, und sie übten zumeist ein Handwerk aus. Die Zahl der Häusler (Söllner) in der Vorstadt stieg um die Mitte des 18. Jahrhunderts rasch an. 1766 gab es 20 ganze und 13 halbe Häusleransässigkeiten. Die Häusler mussten das ganze Jahr über die "Kuchel- und Gartenroboth" verrichten - pro ganzer Ansässigkeit einen Tag in der Woche! 1768 wurde die Robot auf 18 Tage im Jahr reduziert, die Geldabgabe wurde aber auf vier Gulden jährlich erhöht. Schon 1515 wurden auch am Tauchenbach Söllnerhäuser erwähnt ("Freudental"), im 17. Jahrhundert entstand der Weiler Schönau, 1806 zählte er bereits 9 Häuser.

Die Gartenwirtschaft spielte in Schlaining eine wichtige Rolle. Zwischen der Burg und dem Meierhof befanden sich die großen und berühmten Batthyánygärten, die von Carolus Clusius im 16. Jahrhundert angelegt worden waren. Im Hofgarten stand auch ein Glashaus.

Von den Bewohnern Schlainings mussten auch die Meierhöfe bewirtschaftet werden. Schon 1438 wurde ein Meierhof genannt. Die Batthyany bauten die Meierhofwirtscaft stark aus, es entstand die "Neue Meierei", im 17. Jahrhundert mit 400 Joch Ackerland. Durch den Rückkauf der Freihäuser wurde der herrschaftliche Grund beträchtlich ausgeweitet und die Robotlast erheblich vermehrt.

Die Bevölkerung nahm im 18. Jahrhundert stark zu. Die wirtschaftlichen Probleme führten dann in der ersten Hälfte der 19. Jahrhunderts zu einer Verlangsamung dieser Zunahme: 1804: 1150. 1819: 1443, 1830: 1448 Einwohner (jeweils ohne Freie). Schon Ende des 18. Jahrhunderts mussten Saisonarbeiten. etwa auf den innerungarischen Domänen der Batthyány, angenommen werden. Auch setzte die Abwanderung ein.

Handwerk und Zünfte
Die Handwerksordnung der Schlaininger Schuster, 1497 von Georg Baumkircher erlassen, ist das älteste Zunftprivileg auf dem Gebiet des heutigen Burgenlandes. Ähnliche Privilegien bekamen 1638 die Müller, 1641 die Schuster, 1676 die Hufschmiede und Wagner, 1693 die Leinweber. 1742/44 wurden in einer Konskription 35 Gewerbetreibende in der Stadt und zwei in der Schönau erfasst. Die meisten Handwerker arbeiteten wohl auch für die Herrschaft. Zu den Schlaininger Zünften gehörten auch die Handwerker der Umgebung. Die größte Zunft stellten die Schuster und Tschismenmacher. 1800 bis 1850 wurden etwa 55 Tschismenmacher neu aufgenommen. 1819 gab es in Schlaining 27 und in der Umgebung 54 Tschismenmachermeister, in Schlkaining 32 und in der Umgebung 18 Schumacher, Insgesamt gab es damals 10 Zünfte mit 103 Meistern in Schlaining und 160 Meistern außerhalb. Auch die Schneider bildeten eine große Zunft. Die herrschaftliche Fleischbank wurde seit dem 18. Jahrhundert verpachtet, ebenso wie die zwei herrschaftlichen Mühlen am Tauchenbach. In manchen Gewerben wie etwa in der Kürschnerei wurden die Schlaininger Bürger von den Juden verdrängt. Die Eisenverarbeitung, die früher in Schlaining so bedeutend war, verschwand im 18. Jahrhundert vollständig, vielleicht wegen der Auflösung des Batthyány-Eisenwerkes und der Schließung der Eisenhämmer, etwa in Altschlaining.

In der Konskription von 1828 wurden 74 Meister in Schlaining gezählt, darunter 16 Tschismenmacher, 18 Schuster, 9 Schneider, 7 Weberm 3 Kürschner, 3 Tischler, 3 Bäcker, je zwei Schmiede und Knopfmacher, je ein Lebzelter, Zimmermann, Maler, Fassbinder, Seifensieder, Sattler, Hutmacher, Schlosser, Fleischer und Müller.

Der Handel hatte, im Gegensatz zum 16. Jahrhundert, in der Bürgerschaft völlig an Bedeutung verloren. 1742/44 gab es nur einen Krämerladen. Der Kleinhandel wurde von den Juden übernommen. In Schlaining wurden vier Jahrmärkte abgehalten, am Teich neben dem Meierhof gab es Viehmärkte. Die Wochenmärkte waren weniger wichtig. Wie man an den von der Herrschaft eingehobenen "Standelgeldern" ersehen kann, verloren die Schlaininger Märkte ständig an Bedeutung.

1634/35 wurde unter den Bewohnern der Burg Schlaining bereits ein Arzt genannt, 1742/44 wurde ein "Chirurgus" erwähnt, wahrscheinlich der Bader Johann Christoph Eberhardt, 1807 wird ein Bader "Mörtl" und 1807 der "Chyrurgh Böhrin" genannt. Der erste bekannte Arzt, Dr. Franz Wunsam, wirkte von 1870 bis 1902. 1837 gab es eine jüdische Hebamme. Eine Schlossapotheke wurde schon früh erwähnt, sie gehörte zu den ältesten Apotheken im burgenländischen Raum. 1636 bis 1645 war Dietrich Dassau Apotheker, gefolgt von seinem Stiefsohn Jakob Klein, einem Kärntner, der in Wien das Handwerk erlernt hatte. Erst 1825 wurde erneut eine Apotheke gegründet (Zum Schwarzen Adler), geführt von der Familie Artinger.

Die Schlaininger Judengemeinde

Die wirtschaftliche Situation im 19. Jahrhundert
Schon im ausgehenden 18. Jahrhundert zeichneten sich die Probleme ab, mit denen Schlaining und Umgebung im 19. Jahrhundert zu kämpfen hatten. Die Bevölkerungszahl wuchs rasant, es fehlte an Arbeitsplätzen. Während im Wiener Becken und im heutigen Nordburgenland die Frühindustrialisierung einsetzte, unterblieben solche Ansätze hier, am Südrand des Günser- und Bernsteiner Berglandes. Der herrschaftliche Ziegelofen, der seit 1651 in Schlaining entstand, wurde in den 1760er Jahren verpachtet. Eine zu Beginn des 19. Jahrhunderts geplante Steingutgeschirrfabrik wurde nicht verwirklicht. Die josephinische Landesaufnahme von 1784/85 wies bereits auf einige Probleme der Stadt hin: Die Wasserversorgung in Schlaining war prekär, es gab nur wenige Brunnen, die Versorgung erfolgte zum Teil aus Zisternen. Der Zustand der Straßen und Wege war sehr schlecht, morastig, für schwere Fuhrwägen nicht geeignet.

1849 hatte Schlaining (mit Schönau) 1 455 Einwohner. 1852 wurden laut Diözesanschematismus 1 466 Einwohner gezählt, davon waren 470 evangelisch, 396 katholisch und 600 Israeliten (Juden). Ab 1861 setzte ein beachtlicher Bevölkerungsrückgang ein, vor allem wegen der Abwanderung der Juden. 1870 hatte der Ort 1 450, 1880: 1 340, 1890: 1 242, 1900: 1 161 und 1910 nur mehr 1 046 Einwohner. 1920 war die Einwohnerzahl auf 973 Personen geschrumpft. Die Zahl der Juden war von 600 auf 70 zurück gegangen.

Die wirtschaftliche Situation Schlainings war in der zweiten Jahrhunderthälfte nicht besonders rosig. Die hohen Steuern und auch die beträchtlichen Ablösezahlungen an die früheren Grundherrn belasteten die Bevölkerung. Handel und Handwerk waren überbesetzt und boten nur bescheidene Verdienstmöglichkeiten. 1857 waren für die Handels- und Gewerbekammer in Schlaining wahlberechtigt: 110 Gewerbetreibende, darunter ein Apothekerm 3 Bäcker, 3 Binder, 2 Färber, 2 Fleischhauer, 1Glaser, 1 Hutmacher, 1 Lebzelter, 1 Müller, 4 Schlosser, 1 Schürmacher, 3 Schmiede, 11 Schneider, 17 Schuster, 2 Seifensieder, 3 Tischler, 3 Wagner, 12 Weber, 4 Wirte, 35 Tschismenmacher. 83 Personen waren im Handel tätig: 2 Greißler, 2 Handelsleute, 3 Händler, 68 Hausierer, 8 Kaufleute. Im Handel waren nahezu ausschließlich Juden tätig.

Verwaltung
Ab 1848 gehörte Schlaing bis 1921 zum Wahlbezirk Oberwart. Die Revolution von 1848 brachte auch für Schlaining wesentliche Veränderungen, auch wenn es zunächst wegen des Ausbruches des Krieges, des Regierungsrücktrittes und der Auflösung des Parlaments zunächst nicht zur Umsetzung der "Aprilgesetze" nicht kam. Erster ungarischer Ministerpräsident wurde übrigens Graf Ludwig Batthyány, der Besitzer der Herrschaften Schlaining und Neuhaus. Das neue Wahlrecht war erheblich weiter als bisher. Wahlberechtigt sollten nun alle Männer sein, die Grundbesitz in der Größe einer Viertelsession hatten, alle Handwerker und Kaufleute, die mindestens einen Gesellen hatten, alle Personen mit einem Mindesteinkommen von 100 Gulden, alle Ärzte, Advokaten Pfarrer, Lehrer, Notäre. Gewählt werden konnte, wer 25 Jahre alt war, das Wahlrecht hatte und der Sprache der Gesetzgebung mächtig war. Das war seit 1844 Ungarisch. Juden waren nicht wahlberechtigt. Eine Neuordnung der Rechtsstellung der Gemeinden kam ebenfalls nicht zustande. Richter und Geschworene blieben wie bisher im Amt. Notäre waren in jährlichem Wechsel der katholische Lehrer Franz Horvath und der evangelische Lehrer Wilhelm Kund. Sie wurden dafür zusätzlich mit 25 Gulden entlohnt. Die Gemeinden wurden ab November 1849 nach österreichischem Vorbild als Ortsgemeinden bezeichnet, Richter Geschworene und Notäre wurden nunmehr vom Komitatsvorstand auf Vorschlag des Bezirkskommissars bestellt. Ab 1852 wurden die Ortsrichter offiziell als "Gemeindevorsteher" bezeichnet. In der Umgangssprache wurden sie aber auch weiterhin als "Richter" bezeichnet.

1849, nach dem Scheitern der Revolution, wurde eine provisorische Verwaltungsorganisation eingeführt. Statt der bisherigen 6 Stuhlrichterämter wurden im Komitat Eisenburg 12 Bezirkskommissariate geschaffen. Schlaining gehörte zusammen mit Altschlaining, Drumling, Goberling und Neumarkt zum Bezirkskommissariat Güns. Ab 1850 wurden auch Bezirksgerichte eingerichtet. Diese Neuerungen sollten aber nicht lange in Geltung bleiben. Ab April 1854 wurden wieder Stuhlrichterämter errichtet, die zum Teil auch Gerichtsfunktionen übernahmen. Das Eisenburger Komitat wurde nunmehr in 10 Stuhlrichterämter aufgeteilt. Stadtschlaining, Altschlaining, Drumling und Goberling gehörten zum Stuhlrichteramt Oberwart, das seinen Sitz zunächst in Pinkafeld hatte (bis 1854), Neumarkt kam zum Stuhlrichteramt Güns.

Ab Herbst 1848 wurde auch das System der Besteuerung geändert - ein weiterer, tief greifender Einschnitt im Leben der Menschen. Es gab eine Grund- und Haussteuer, eine Einkommenssteuer und eine Personalerwerbssteuer. An indirekten Steuern wurden Verzehrsteuern (Branntwein-, Bier-, Wein-, Fleisch- und Zuckersteuer) eingehoben. Dazu kamen Stempelgebühren, das Salzmonopol, das Tabakmonopol, das Lottomonopol und Zölle. Für die Einhebung der Grundsteuer war die Anlage eines Grundsteuerkatasters notwendig. Jede Gemeinde wurde nun auch Katastralgemeinde. Mit den Vermessungen und der Anlegung des Grundbuches wurde sofort begonnen. Sie waren 1857 abgeschlossen und für die Bevölkerung von großer Bedeutung, da sie nunmehr Rechtssicherheit hatte. Der gesamte Grundbesitz konnte ja nunmehr - nach der Grundentlastung - geteilt, verkauft oder belehnt werden.

An 1856 waren die vielfältigen Aufgaben von den Lehrern als Dorfnotäre nicht mehr zu bewältigen. So wurden Gemeindenotariate geschaffen, die für Notariatsbezirke mit mehreren Gemeinden zuständig waren. Das Schlaininger Notariat war auch für Altschlaining, Drumling, Goberling Bergwerk, Neustift bei Schlaining, Grodnau und Sulzriegel zuständig. Ab 1858 ist ein Bezirksnotär namens Erhardt nachgewiesen. Die Kosten waren weit höher. 1861 wurden die Notärsgeschäfte wieder den Lehrern übertragen.

Nach dem "Oktoberdiplom" von 1860 durfte der Gemeindevorstand frei gewählt werden. In Schlaining wurde Josef Steiner Richter und blieb es bis 1867. 1861 wurde allerdings die freie Richterwahl schon wieder abgeschafft und die "Gemeindevorsteher" durch die Komitatsbehörden ernannt.

1862 wurde die zweigeschossige katholische Volksschule gebaut, 1864 die Synagoge renoviert, 1867 der Urbarialvergleich abgeschlossen. 1868 wurde Joseph Seybold Richter. Unter ihm erhielt Schlaining ein Postamt und die Wasserversorgung gesichert. 1869 wurde der "Neue Friedhof" an der Oberwarter Straße geschaffen, der bis 1982 von Evengelischen und Katholiken gemeinsam benutzt wurde.

Grundentlastung
Mit dem Gesetzesartikel IX von 1848 wurden alle Dienstleistungen, Zehente, Robot und Geldabgaben an die Herrschaft aufgehoben und auch die grundherrschaftliche Gerichtsbarkeit abgeschafft. Mit Artikel XIII wurde auch der Kirchenzehent aufgehoben. Diese Aufhebung betraf zunächst aber nur alle Leistungen, die aus dem früheren Urbarialverhältnis entstanden. Alle Leistungen, die aus privatrechtlichen Beziehungen entstanden waren mussten weiterhin geleistet werden: für Rodungsgründe, Kurialgründe und - häuser, Pacht, Kontrakt- und Zinsgründe. Die Kirche hatte zwar auf den Zehent verzichtet, alle Zahlungen an den Pfarrer und an den Lehrer waren weiterhin zu leisten.

Mit dem Patent vom 29. September 1852 gingen alle Besitz- und Erbrechte auf die Bauern über, sie konnten nunmehr über ihren Grundfrei verfügen. Am 2. März 1853 wurde die Neuregelung kundgemacht und nunmehr auch die Regelung nichturabrialen Besitzungen, die Grundzusammenlegung und die Trennung von Hutweiden und Waldnutzung, die bisher durch Herrschaft und Bauern gemeinsam erfolgte, verfügt. Für die bisherigen urbarialen Leistungen wie Zug- und Handrobot, Lange Fuhren, Neuntel, Hauszins, Jagdrobot, aber auch für bisherige Rechte der Grundherrn (Branntweinkesselzins, Gewölbrecht, Fleischhauerrecht, Brennen von Kalk und Ziegeln, Steinbrechen, Lehm- und Sandgewinnung ...) erhielten die Grundherrn Entschädigung aus Landesmitteln.

Für die Fragen der Urbarialregulierung war in Schlaining neben Christof Batthyány nach der Hinrichtung von Ludwig Batthyány und der Einziehung seiner Güter die k.k. Kammeralverwaltung zuständig Verwalter der enteigneten Güter war der vormalige Rentmeister der Herrschaft, Josef Grünschnek. 1860 wurde der Besitz Ludwig Batthyánys dann an Franz Schmidt verkauft.

Die Grundherrn erhielten pro ganzer Urbarialsession 650 Gulden, pro Häusler 50 Gulden Entschädigung aus der Staatskasse. Das waren für die Kameralverwaltung (ehemals Besitz Ludwig Batthyánys) 5 262 Gulden 30 Kreuzer, für Christof Batthyany 4 406 Gulden 15 Kreuzer. Der katholische PfarrerAlois Moser, dem in Goberling drei Bauern mit zusammen einer Session dienstbar waren, erhielt 700 Gulden.

Remanentialgründe (Restgründe) oder Überländer hatten gegen Geldentschädigungen den damaligen Nutznießern zu verbleiben. Die Rodungsgründe (Rott-, Greut-, Kreit- oder Exstirpationsgründe) konnten teils den Nutzern verbleiben, teils konnten sie vom ehemaligen Grundherrn abgelöst werden. 1856 versuchte des Stuhlrichteramt vergeblich, im Falle von Schlaining einen Vergleich zu erreichen. Erst am 3. Jänner 1867 konnte vor dem Vizegespangericht Steinamanger ein Vergleich in allen strittigen Fragen erreicht werden., auch bei der Auflösung der gemeinsamen Hutweide, der Kommassierung der herrschaftlichen Grundstücke und der Holznutzung, Die Remanentialgründe waren beträchtlich, über 108 Joch. Sie wurden von der Gemeinde in 5 Jahren zu 10 Halbjahresraten entschädigt. 1821 Gulden 71 Kreuzer erhielt Christoph Batthyány, 919 Gulden 32 Kreuzer Franz Schmidt. Für die 265,77 Joch Rottgründe musste keine Ablöse bezahlt werden, da die ehemaligen Grundherrn ein Viertel der Rottgründe in ihr Eigentum übernahmen. Das waren 66,44 Joch, die je zur Hälfte an Christof Bathhyány und Franz Schmidt gingen. 568,33 Joch waren gemeinsamer Wald- und Hutweidebesitz. 77,34 Joch wurden als Gemeindewald abgetrennt. Von der Hutweide gingen folgende Anteile an die Bauern: je Session 15 Joch (7 7/8 Urbarialsessionen, 11 3/8 Häuslersessionen, 2 Pfarrer-, 1 Lehrersession, 4/8 Notärssession), insgesamt 341,25 Joch. Den ehemaligen Grundherrn verblieben149,74 Joch. Davon wurden noch abgezogen: 3 Joch für den Steinbruch, der gemeinschaftlich verblieb, 3 Joch für die Vergrößerung der Friedhöfe, 1 Joch für den Friedhof in Schönau, 5 Joch für die gemeinschaftliche Erd- und Sandgrube sowie aller Grund, der für die Wege und Triften im Gefolge der Kommassierung erforderlich war. Zusätzlich gaben Batthyány und Schmidt je ein Joch für die katholische und evangelische Schule und Batthyány je 2 Joch für die katholische und die evangelische Pfarre. Die Kommassierung beschränkte sich nicht nur auf die Aussonderung und Zusammenlegung der Batthyány- und der Schmidt- Besitzungen. Auch die Gemeinde ließ kommassieren.

Wald und Weide der Bauern blieben - wie in den meisten Dörfern - ungeteilt im Besitz der zu diesem Zweck gebildeten "Urbarialgemeinde".

Der Bau der Wasserleitung
Die Wasserversorgung war in Schlaining ein großes Problem. Sie erfolgte weniger durch Brunnen als aus Zisternen.Vor allem bei Bränden mangelte es an Löschwasser. Der Legende nach hatten die beiden Pfarrer Matthias Kirchknopf (evangelisch) und Alois Moser (katholisch) während eines Spazierganges in Schönau die Idee, die dortige Quelle für Schlaining zu nutzen. Der damalige Richter Joseph Seybold griff die Idee auf, ein Wiener Brunnenmeister erstellte ein Gutachten und es wurden die Kostenvoranschläge eingeholt. Im Mai 1857 fand eine Verhandlung des Stuhlrichteramtes in Anwesenheit der Schlaininger und Schönauer Einwohner statt, in der der Bau beschlossen wurde. Die Baukosten überstiegen dann die vorgesehenen Kosten bei Weitem. Sie beliefen sich schließlich auf 13 430 Gulden, die von den Einwohnern anteilsmäßig in Raten bezahlt werden mussten. Der Obelisk im Stadtbrunnen am Hauptplatz erinnert heute an diese große kommunale Anstrengung.

Der Ausgleich von 1867 und Gemeindegesetz
Mit dem "Ausgleich" wurde 1867 die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie errichtet. Damit änderten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Leben in Deutschwestungarn erheblich. Das Nationalitätengesetz von 1868 garantierte zwar die persönliche Freiheit und Gleichheit, den Gebrauch der Muttersprache auf unterer Ebene, erklärte jedoch das Ungarische zur Staatssprache. Die gesamte Verwaltung und auch das Gerichtswesen mussten auf Ungarisch umgestellt werden. Im Volksschulgesetz von 1868 wurde die staatliche Aufsicht über die konfessionellen Schulen erheblich ausgeweitet, etwa auf die Lehrpläne. Das Gesetz bestimmte die allgemeine Schulpflicht vom 6. bis zum 12. Lebensjahr. Die Lehrerwahl wurde weiterhin von den Religionsgemeinschaften vorgenommen. Allmählich begann sich jedoch der starke Druck in Richtung Magyarisierung und Einführung der ungarischen Unterrichtssprache auszuwirken, vor allem in den staatlichen Volksschulen. 1869 wurden Verwaltung und Rechtsprechung endgültig getrennt. 1871 wurden die Bezirksgerichte geschaffen. Stadtschlaining gehörte zum Bezirksgericht Oberwart.

1871 wurde das Gemeindegesetz beschlossen, das die Gemeindeselbstverwaltung durch die "Gemeinderepräsentanz" regelte. Von einem allgemeinen Wahlrecht aller Gemeindebürger war man noch weit entfernt. Wahlberechtigt waren alle 20-jährigen Männer, die von Vermögen und Einkommen die Grund-, Haus-, Einkommens- oder Personalerwerbssteuer zahlten. Nur wer wahlberechtigt war konnte auch gewählt werden. Die Gemeinderepräsentanz (heute Gemeinderat) setzte sich jedoch nur zur Hälfte aus diesen gewählten Vertretern zusammen, die andere Hälfte wurde von denjenigen gestellt, die die meiste Steuer zahlten, also von den Wohlhabenden. Pro 100 Einwohner musste ein Repräsentant bestimmt oder gewählt werden (insgesamt nicht weniger als 10 und nicht mehr als 20). Alle drei Jahre wurde gewählt. Der Gemeindenotär gehörte auf Lebenszeit der Repräsentanz an. Die Repräsentanz wählte den Richter, Vizerichter, die Räte (geschworenen) und Waisenvormund. Schlaining hatte sich zur "Kleingemeinde" erklärt und damit nicht die Verpflichtung, einen eigenen Gemeindenotär anzustellten. Gemeinsam mit Altschlaining, Bergwerk, Drumling, Goberling, Neustift und Neumarkt wurde ein Kreisnotariat gebildet mit einem gemeinsamen Gemeindenotär, dessen Sitz in Schlaining war. Erster Notär wurde der Volksschullehrer Wilhelm Kund.

Das Gesundheitswesen in Schlaining musste im 19. Jahrhundert noch ohne Arzt auskommen. In den 1850er Jahren wirkten zwei "Wundärzte" oder "Chyrurgen" in der Stadt: Konrad Hilscher und Leopold Mandl. Schwere Fälle wurden im Krankenhaus Steinamanger behandelt. Hebammen waren Anna Kundlacsek und Rosalia Kuh. 1825 wurde die Apotheke "Zum schwarzen Adler" gegründet (ab 1836 Johann Artinger und dann sein Sohn Josef Artinger, ab 1867 Gustav Schwarz, ab 1883 Michael Niehold, ab 1901 Adalbert Moser, ab 1904 Adalbert Incze und Aladár Jánossy) 1930 sperrte die Apotheke zu. Dem Gemeindevorstand gehörte ab 1886 auch der Gemeinde- bzw. Kreisarzt an. Seit 1876 war Schlaining mit seinen Nachbargemeinden auch ein Sanitätskreis. Erster Kreisarzt wurde Dr. Franz Wunsam (bis 1902). 1902 bis 1919 folgte Dr. Josef Stern und danach Dr. Franz Endrény.

Bauliche und wirtschaftliche Entwicklung
1875 wurden die drei Stadttore bzw. das, was von ihnen noch erhalten war, abgebrochen. 1884 wurden Kanäle gebaut, 1885 Straßenlaternen aufgestellt, die 1903 von Petroleumlampen abgelöst wurden. 1886 wurde im Postamt auch eine Telegraphenstation eingerichtet. 1910 eine Telefonanlage. 1888 wurde in der Staatsschule eine Kinderbewahranstalt eingerichtet. 1889 wurde die Freiwillige Feuerwehr gegründet. 1895 wurde das Matrikelamt (Standesamt) für Schlaining und Umgebung eingerichtet. In den 1890er Jahren wurden Straßen und Gassen beschottert, Stege, Brücken und die Wasserleitung erneuert und - für die damalige Zeit recht fortschrittlich - eine große Badeanstalt errichtet.

Eines der größten Probleme im ausgehenden 19. Jahrhundert in ganz Ungarn war die Versorgung mit Krediten. Das Bankenwesen war noch sehr unterentwickelt. Es spricht für die Aktivität und die Weitsicht der Schlaininger Bürger, dass sie hier eine Lösung fanden. Schon 1882 bildete sich ein Komitee, bestehend aus Kaufleuten, Handwerkern, Arzt und Apotheker, das sich die Gründung einer Sparkasse zur Aufgabe machte. 600 Aktien zu 50 Gulden wurden ausgegeben. Am 1. September 1882 wurde die Sparkasse eröffnet. Ein angeschlossener Aushilfeverein gab gegen eine niedrige wöchentliche Einlage das Recht auf ein Darlehen von 104 Gulden. Josef Klein, Eisenhändler und später Stadtrichter, wurde Direktor, der Apotheker Gustav Schwarz Vizedirektor. Die Sparkasse bestand bis 1927. Die Eisenbahn von Steinamanger nach Pinkafeld konnte wegen der hohen Kosten nicht über Schlaining geführt werden. Eine Stichbahn von Großpetersdorf nach Schlaining wurde zwar öfter diskutiert, aber nie verwirklicht.

Die früheren Besitzungen Lajos Batthyánys, die 1949 enteignet worden waren, kamen zunächst durch Kauf in den Besitz der Familie Schmidt, wurde 1909 an den Grazer Großgrundbesitzer Armin Schoklitsch verkauft, der auch die Nutznießungsrechte der Witwe Franz Schmidts ablöste. Er verkaufte 1911 den Besitz an Demeter Selesky aus Wien, Rechtsanwalt der Familie Rothschild.

Die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung war um die Jahrhundertwende nicht rosig. Es fehlte an qualifizierte Arbeitsplätzen, Gewerbe und Kleinhandel gerieten immer mehr unter Druck. Zwischen 1900 und 1910 fand notgedrungen eine Rückwendung zur Landwirtschaft statt, der Anteil der in der Land-und Forstwirtschaft Beschäftigten stieg von 24 auf 31 %, der Anteil der in Gewerbe und Industrie Beschäftigten sank von 43,5 auf 37,6 %.

Während des Ersten Weltkrieges war in der Burg ein Internierungs- und Kriegsgefangenenlager, hauptsächlich für russische Kriegsgefangene, eingerichtet.

Nach dem Anschluss an Österreich wurde Josef Pfeiler 1919 erster Bürgermeister. Franz Joseph Stesgal, der in der Zeit der Räterepublik im Gauamt Deutschwestungarn in Ödenburg tätig war, floh nach Österreich und wurde dort von den Christlichsozialen in die Verwaltungsstelle für das Burgenland entsandt. Bei den ersten Landtagswahlen 1922 zog der als Spitzenkandidat der Christlichsozialen für den Bezirk Oberwart in den Landtag ein, wurde Finanzreferent in der Landesregierung und Landeshauptmannstellvertreter. 1925 schied er aus Regierung und Landtag aus, Folge des Zusammenbruches der Burgenländischen Zentralbank, deren Präsident Stesgal war.

Viele wirtschaftliche Probleme ergaben sich aus den neuen Grenzen. Schlaininger Handwerker, etwa die Tschischmenmacher (von ung, Csizma = Stiefel), hatten für ungarische Märkte gearbeitet, so wie auch im benachbarten Rechnitz. Das Handwerk konnte nunmehr nur mehr als Nebenerwerb betrieben werden oder wurde überhaupt ganz aufgegeben. Als Ausweg blieb oft nur mehr die Ab- oder Auswanderung. Diese hatte schon Mitte des 19. Jahrhunderts eingesetzt, als die Bevölkerungszahlen rasant anstiegen. Man arbeitete als Ernte-Saisonarbeiter auf den Batthyány-Gütern in Südwestungarn oder als Hausgehilfin in Budapest oder Wien. In den 1870 er Jahren begann die Amerikawanderung, erreichte kurz vor dem ersten Weltkrieg einen Höhepunkt und setzte sich auch nach dem Krieg auf hohem Niveau fort. Aus Drumling etwa zogen besonders viele Menschen in die USA, allein im Jahre 1923 sollen es 60 Personen gewesen sein. Die Inflation nach dem Krieg führte zum Vermögensverlust und zum Zusammenbruch der beiden Schlaininger Sparkassen. Die 1882 gegründete "Große Sparkasse" beschloss 1926 die Liquidation, die 1913 gegründete "kleine Sparkasse" , die aus dem Aushilfsverein entstanden war, musste 1927 ebenfalls ihre Auflösung beschließen. Viele Schlaininger Bürger verloren ihr Vermögen und alteingesessene Betriebe mussten Insolvenz anmelden. Aus einem 1923 gegründeten Vorschusskassenverein entstand dann 1948 die Raiffeisenkasse.

Man begann,. auf den Fremdenverkehr zu hoffen. 1925 wurde ein Verschönerungsverein gegründet, der Wanderwege und Markierungen anlegte, ein Trottoir entlang der Hauptstraßen baute. 1933 wurde ein neues Schwimmbad errichtet, 1926 entstand ein Kino. In den 1930er Jahren wurde Schlaining elektrifiziert (von der Firma Thalheimer, die ein kleines Elektrizitätswerk in Rechnitz betrieb. Ab 1923 wurde der Ausbau der Straße Oberwart-Stadtschlaining betrieben, 1929 nahm das Autobusunternehmen Südburg den Verkehr auf dieser Straße auf.

Burg und Meierhof waren seit 1911 im Besitz von Dr. Selesky. Er geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten. musste einen Teil seines Grundbesitzes und 1937 auch die Burg verkaufen. Nahezu das gesamte Inventar der Burg wurde von einer Budapester Bank öffentlich versteigert, die Burg ging in den Besitz der Bank über. 1938 kam die Burg in das Eigentum des stellvertretenden Gauleiters der Steiermark, Dr. Tobias Portschy, der sie dem damaligen Landrat des Bezirkes Oberwart verkaufte. In der Burg wurde 1943 ein Kriegsgefangenen- und Ostarbeiterlager eingerichtet. Sie wurden gegen Kriegsende ebenso wie die Bevölkerung von Schlaining zum Schanzen am "Südostwall" eingesetzt. In der Schule wurde Volkssturm untergebracht. Am 5. April marschierten die Sowjets ohne Widerstand zu finden in Schlaining ein. Sie setzten den Kommunisten Stefan Ott als Bürgermeister ein. Noch 1945 wurden Karl Rusz (ÖVP) und 1948 Alois Oszterman (SPÖ) Bürgermeister. In der Burg wurde ein Anhaltelager und Zwangsarbeiterlager für schwerbelastete Nationalsozialisten, aber auch für verurteilte Kriminelle eingerichtet. Es bestand bis 1947. Nach 1945 war die Bezirkshauptmannschaft Oberwart Eigentümer der Burg. Die Grundstücke wurden an Bauern verkauft. Auch die Batthyány verkauften 1927 den Meierhof in der Gieberling und den Wald in Drumling.

1917 wurde die "Szolónaker Bergbau AG" gegründet. Sie übernahm den Antimonbergbau und den Schwefelkiesbergbau in Glashütten bei Schlaining von der Wiener Firma J.M. Miller & Co. Die Firma betrieb auch den Braunkohlebergbau in Tauchen. Das Transportproblem wurde durch eine Materialseilbahn nach Bad Tatzmannsdorf gelöst. 1928 streikten die Arbeiter. Ein schwerer Schlag für Schlaining war der Brand des Antimonbergwerkes im Jahre 1929, das der wichtigste Arbeitgeber der Region war. Die neue Erzaufbereitungsanlage wurde vernichtet. Die gesamte Belegschaft wurde entlassen, der Bergbau eingestellt. Erst 1938 setzte wieder ein intensiver Bergbau durch die Kärntner Bergwerksgesellschaft ein.

Von November 1956 bis Feber 1957 war in der Burg ein Auffanglager für Ungarnflüchtlinge, die vom deutschen Johanniterorden betreut wurden. Die Burg wurde von DDDr. Udo Illig, ehemaliger Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, gekauft und als Museum eingerichtet. 1983 kaufte das Land Burgenland die Burg. In ihr fand das Zentrum für Frieden und Konfliktlösung unter der Führung von Landesrat Dr. Gerald Mader Unterkunft.

Das Antimonbergwerk wurde von der Sowjetunion als "deutsches Eigentum" beschlagnahmt und 1946 der USIA eingegliedert. Das Bergwerk wurde ohne die geringsten Investitionen ausgebeutet. Erst nach dem Staatsvertrag kam das Bergwerk wieder unter österreichischer Verfügungsgewalt und wurde der Bleiberger Bergwerksunion eingegliedert. Mitte der 1970er Jahre waren 165 Arbeitnehmer beschäftigt. 1991 musste das Bergwerk endgültig geschlossen werden.

Die Industrieansiedlung in Schlaining und Umgebung blieb bescheiden, Eine Textilfabrik der Fa. Gloriette wurde schon 1976 wieder geschlossen, das 1966 gegründete Pelzwerk Dafert ging 1991 in Konkurs. In wirtschaftlicher Hinsicht blieb nur die Hoffnung auf den Fremdenverkehr. Dazu sollten die vom Oberamtmann Eugen Höbe initiierten Burgspiele (1949-53, 1968) beitragen. Es fehlten aber die Infrastruktur und das Kapital.

In baulicher Hinsicht veränderte sich in der Nachkriegszeit, besonders in den 1970er Jahren, sehr viel. Im alten Stadtkern war und ist die Bevölkerung überaltert, Häuser stehen leer und ihre Renovierung ist nur mit hohem finanziellen Aufwand möglich. Neue Siedlungen wurden und werden vor allem am Stadtrand errichtet.

Die wichtigste Aufgabe der Gemeinde seit den 1970er Jahren war der Ausbau der Infrastruktur, die Wasserver- und -entsorgung, der Ausbau der Straßen und Wege. 1991 wurde die Abwasserkläranlage bei Neumarkt gebaut. 1991 wurde die Marktgemeinde zur Stadt erhoben.

Bedeutende Persönlichkeiten aus Stadtschlaining
Janisch Joseph war in Schlaining als Lehrer tätig. Er ging nach Ofen-Pest, wo er als Publizist und Journalist tätig war. Er übernahm die Redaktion der Pester Zeitung. 1842 gab er ein Buch heraus, das von großer Bedeutung war und im deutschen Bürgertum Ungarns weite Verbreitung fand: "Feierstunden des Bürgers". Es war dies ein "Haus- und Familienbuch" mit Kapitel zur Religion, Sittlichkeit, Erziehung, Lebensweisheit ... Interessant ist das Buch deshalb, weil es einerseits zur Wahrung der Tradition, zu einem gottesfürchtigen Familienleben aufrief und die evangelischen, pietistischen Tugenden propagierte, aber auch für die Anforderungen der Zeit und des damaligen Wirtschaftslebens aufgeschlossen war.

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Quellen

  • H. Prickler in: Stadtgemeinde Stadt Schlaining
  • Vera Zimányi, Schlaining unter der Familie Batthyány bis zum Ende der Türkenzeit. In: Stadtgemeinde Stadtschlaining. 2006
  • Rochata, Karl: Zur Geschichte und Entwicklung des Antomonwerkes "Bergwerk" bei Achlaining. Burgenländische Heimatblätter, 2. Jahrgang Heft 1. Eisenstadt 1933
  • Bothar, M.F:: Ein Beitrag zum Stadtrecht von Schlaining. Burgenländische Heimatblätter Jahrgang 11, Heft 2. Eisenstadt 1949
  • Rittsteuer, J.:Vom Paulinerkloster in Schlaining. Burgenländische Heimatblätter  18. Jahrgang Heft 4. Eisenstadt 1956