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Nach der "Grundentlastung" im Gefolge der Revolution von 1848 nahm die Besitzzersplitterung stark zu, da es üblich war, den Grundbesitz auf alle Kinder, auch auf die Mädchen, gleichmäßig aufzuteilen und außerdem die Bevölkerung rasch wuchs. Im Komitat Wieselburg gab es 6 557 Zwergwirtschaften unter 5 Joch, 5 171 Kleinwirtschaften zwischen 5 und 10 Joch und 300 mittlere Wirtschaften zwischen 100 und 1000 Joch sowie 29 Großbetriebe mit über 1000 Joch. Die 6575 Zwergbetriebe besaßen zusammen etwa 11 000 Joch, die 329 mittleren und großen Betriebe zusammen etwa 160 000 Joch. Im Komitat Ödenburg war die Struktur noch ungünstiger. Auf 24 180 Zwergbetriebe und 14 847 Kleinwirtschaften entfielen zusammen etwa 250 00 Joch, auf 166 Mittlere und große Betriebe aber 100 000 Joch. Noch übertroffen wurden diese Zahlen im Komitat Eisenburg. Dort besaßen 31 242 Zwergbetriebe und 33 435 Kleinwirtschaften zusammen 540 000 Joch, 383 Mittel- und Großbetriebe aber 350 000 Joch.
Im Juni 1916 regte der westungarische Abgeordnete (Komitat Wieselburg) Alexander Gießwein eine Agrarreform mit Umverteilung von Ackerflächen auf Kleinbauern an. Ministerpräsident Graf Tisza unterband aber die Diskussion darüber im Budapester Parlament. Schon während des 1. Weltkrieges und des Zerfalles der Monarchie wurde der Ruf nach Aufteilung des Großgrundbesitzes unüberhörbar. Es wurden auch entsprechende Versprechungen gemacht, etwa auf Landzuteilungen für die Kriegsteilnehmer. Innenminister Gabriel von Ugron meinte 1917, den Frontsoldaten müsste durch eine radikale Politik Grund und Boden gesichert werden.  In vielen Komitaten kam es dann im Oktober und November 1918 zu illegalen Besitzaufteilungen. Auch in einigen westungarisch - burgenländischen Dörfern wurden Ackerflächen des Großgrundbesitzes von den Bauern in Bewirtschaftung genommen. Es gab Widerstnd gegen die Zwangsablieferungen, Militär musste eingesetzt werden. An der Grenze häuften sich die bewaffneten Zwischenfälle, da auch die Schmugglerbanden bewaffnet waren.  In einigen Dörfern kam es zu Ausschreitungen gegen die "Kriegsgewinnler", vor allem durch heimkehrende Frontsoldaten. Vereinzelt richteten sich die Ausschreitungen auch gegen jüdische Kaufleute. Die Regierung Karoly erließ dann unter dem Druck der Sozialdemokraten und der liberalen Gruppierungen, etwa der bürgerlich Radikalen, am 16. Feber 1919 ein Gesetz "Über die Bodenzuteilung an die Landarbeiter" Karoly selbst ging mit gutem Beispiel voran. Er teilte seinen Besitz auf. Das Gesetz ermöglichte die Enteignung von Großgrundbesitz über 300 ha und kirchlicher Besitzungen über 120 ha gegen Entschädigung (nach den Bodenpreisen von 1913), sah aber eine sehr komplizierte Verfahrensweise vor. Noch bevor die Maßnahmen anlaufen konnten wurde die Räterepublik ausgerufen. Am 4. April erließ diese die "Verordnung des Revolutionären Regierungsrates über die Verstaatlichung des Großgrundbesitzes". Sie sah vor: §1. Der Boden in Ungarn gehört der Gesellschaft der Werktätigen. Wer nicht arbeitet, darf auch keinen Boden behalten. §2. Alle mittleren und großen Grundbesitze gehen mit allem Zubehör, mit dem lebenden und toten Inventar, ohne jede Entschädigung ins Eigentum des proletarischen Staates über. §3. Kleine und Kleinsthöfe samt den dazugehörigen Häusern und Wirtschaftsgebäuden bleiben auch weiterhin im bisherigen Privatbesitz. Welche Hofgröße als kleiner oder mittlerer Grundbesitz zu qualifizieren ist, wird jederzeit unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse vom Volkskommissariat für Landwirtschaft entschieden ... (eine spätere Verordnung zog die Grenze bei 100 Joch, also etwa 57 ha.). §5. Die in Gemeineigentum übernommenen Grundbesitze werden zur genossenschaftlichen Bewirtschaftung dem Landproletariat übergeben, das den Boden bebaut. Mitglied solcher Genossenschaften kann jeder Mann und Jede Frau über 16 Jahre sein, der oder die eine entsprechende Arbeitsleistung erbringt ...
Dieses Gesetz war für die Kleinst- und Kleinbauern eine gewaltige Enttäuschung, da man sich ja die Aufteilung und die Vergrößerung ihrer Privatbetriebe erhofft hatte. Im Grunde änderte sich für sie nichts. Die Produktionsgenossenschaften wurden von "Produktionsbeauftragten" geleitet, denen ein "Betriebsrat" der Landarbeiter zur Seite gestellt wurde. Produktionsbeauftragte waren wenig kompetente Funktionäre oder meist sogar die bisherigen Betriebsleiter, da es an Fachpersonal mangelte. Die Bevölkerung reagierte bestenfalls mit passiver Teilnahmslosigkeit, oft mit offener Ablehnung und Widerstand gegen diese Maßnahmen und trug zum baldigen Sturz der Räteregierung bei. In Westungarn war der Widerstand besonders groß. Im Herbst 1919 wurden dann sämtliche Maßnahmen rückgängig gemacht.

Der Wunsch nach einer Bodenreform blieb aber bestehen, auch nach dem Anschluss an Österreich. Dazu kam, dass die meisten Großgrundbesitzer Ungarn, also Ausländer und noch dazu gegen Österreich eingestellt waren. In der "Tadtner Affäre" von 1923 zeigte sich die Verbindung von nationalen und sozialen Gegensätzen. Auf dem dortigen Esterhazyschen Meierhof streikten die Arbeiter. Der Verwalter entließ sie daraufhin kurzerhand und holte Arbeiter aus der Slowakei, die weit billiger waren.

Besonders vehement wurde der Ruf nach Bodenreform von Landbund und Großdeutschen und von der Sozialdemokratie erhoben. Dass dieses Engagement von den Wählern belohnt wurde, zeigte sich bei den ersten Nationalrats- und Landtagswahlen, als die Sozialdemokraten 13, die Großdeutschen und der Landbund zusammen 10 und die Christlichsozialen ebenfalls nur 10 Landtagsmandate erzielten. Dieses Wahlergebnis für das Bauernland Burgenland war eine Sensation in ganz Österreich und bewies, dass sich das Eintreten der Sozialdemokraten für die Kleinbauern lohnte. Der "Sozialdemokratische Land- und Forstarbeiterverband" gehörte zu den mächtigsten Organisationen im Lande. Freilich stand dem die Tatsache entgegen, dass die Christlichsozialen im Burgenland organisatorisch mit Hilfe der katholischen Kirche  bald aufholten, vor allem aber dass diese gesamtösterreichisch immer mehr auch zur Bauernpartei, die Sozialdemokraten aber zur Arbeiterpartei wurden. 1922 entstand ein "Christlich-Burgenländischer Bauernbund. 1923 wurde in der Sozialdemokratie eine "Vereinigung der Kleinbauern, Weinbautreibenden und Kleinpächter" gegründet.  In der Landwirtschaftskammerwahl von 1927 kanddierte eine "Sozialdemokratische Kleinbauernpartei" und konnte eine bachtliche Zahl an Stimmen erzielen. In den Wahlen von 1923 bis 1927 konnten die Christlichsozialen einen Großteil der katholisch - bäuerlichen Bevölkerung gewinnen. Der Landbund hingegen wurde vor allem in evangelischen Gemeinden des Südburgenlandes gewählt.

Schon am 2. August 1922, in der vierten Sitzung des burgenländischen Landtages, stellten die Landbündler und die Sozialdemokraten den Antrag auf Erlassung eines Bundesgesetzes zum Abbau des Großgrundbesitzes zugunsten der Kleinbauern (Enteignungsgesetz). Im Nationalrat war aber ein solches Gesetz gegen die Christlichsozialen  nicht durchzusetzen. In Wahlkampfzeiten wurde das Problem aber immer wieder hochgespielt, gefördert auch durch Zwischenfälle wie die Piringsdorfer Lynchaffäre. Dort wurde ein besonders brutaler Esterhazyförster von der Bevölkerung gelyncht.  Die Sozialdemokraten versuchten auf ihrem Landesparteitag 1928 in Markt St. Martin unter dem Motto "Der Boden dem Volke, das ihn bebaut!" noch einmal die Bodenreformfrage ins Spiel zu bringen. Man verlangte die Enteignung von Besitzungen über 100 ha gegen Entschädigung. Diese sollte über einen Burgenländischen Bodenfonds mit Hilfe von 50-jährigen verzinslichen Schuldverschreibungen abgewickelt werden, die neuen Eigentümer sollten den Kaufpreis innerhalb von 40 Jahren abstatten. Die Großdeutsche Volkspartei verlangte Ähnliches. Und schließlich erklärten sich auch die Christlichsozialen für eine Bodenreform. Ihr Landeshauptmann Schreiner gab aber gleichzeitig zu erkennen, dass an eine Aufteilung von rationell geführten Großbetrieben nicht zu denken sei. Es war allen klar, dass ein Enteignungsgesetz weder im Land und schon gar nicht im Bund durchzusetzen war. Außerdem fehlten die finanziellen Mittel für eine Entschädigung.  So blieben die bisherigen Besitzverhältnisse erhalten, abgesehen von einigen Verkäufen kleinerer Flächen durch verschuldete Großgrundbesitzer.

Die Bodenreform durch Aufteilung von Großgrundbesitzungen wurde einem Ausschuss für Bodenreform und Innensiedlung" zugewiesen, also ad acta gelegt, auch deshalb, weil entsprechende Versuche in den Nachbarländern nicht die gewünschten Erfolge hatten und die Erträge auf den aufgeteilten Flächen zurück gingen. Das neue Schlagwort lautete "innere Kolonisation" durch Leistungssteigerung. Tatsächlich konnten in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre einige Erfolge verbucht werden. Sowohl die Bodenerträge stiegen wie auch der Viehbestand. Kommassierungen Entwässerung, Flussregulierungen brachten Ackerland. Trockenlegungen von Feuchtgebieten gab es an der Leitha, im Seewinkel, an der Raab und der Strem. Vor allem aber wurden Hutweiden umgeackert,von 1926 bis 1930 dadurch nüber 6000 Joch Ackerland gewonnen.

 

 

 

 

 
 

 

 

 
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