Im Jahre 1921, zur Zeit der Angliederung des Landes an Österreich, waren diese westlichen Randgebiete, die früher zu den fortschrittlichsten Teilen Ungarns gehört hatten, stark vernachlässigt. Verglichen mit den österreichischen Nachbargebieten hatte die Landwirtschaft noch immer eine übergroße Bedeutung. 1923 wurden noch 61 % der Bevölkerung der Landwirtschaft zugezählt.
Die "Bauernbefreiung" von 1848 hatte zwar die Bauern zu rechtlichen Eigentümern ihres bewirtschafteten Bodens gemacht. Die finanzielle Belastung war aber nicht gering, da vor allem für die ehemaligen Rodungs- oder Remanentialgründe entsprechende Ablösen bezahlt wurden. Die Bauern bekamen zwar auch Wald- und Hutweideanteile, die meist im gemeinsamen Besitz der "Urbarialgemeinden" blieben. Der Gegensatz zu den ehemaligen Grundherrn und jetzigen Großgrundbesitzern, die riesige Flächen vor allem an Wald in Anspruch nahmen, blieb jedoch bestehen. Die nun möglich gewordene, im westungarisch - burgenländischen Gebiet übliche Realteilung, bei der alle Kinder eines Bauern Grundstücke erben konnten, führte bald zu einer extremen Verkleinerung der Bauernwirtschaften. Die Folge dieser Besitzzersplitterung war eine Verarmung des Bauernstandes. Die Zahl der Klein- und Zwergbauern sowie die der Taglöhner nahm merklich zu. Und der Landhunger der Agrarbevölkerung konnte nicht gestillt werden, da es ständig hohe Geburtenüberschüsse gab. 1923 war die „burgenländische Bevölkerungsschere" am weitesten geöffnet. Drei bis fünf Kinder waren in bäuerlichen Familien fast überall anzutreffen, aber auch acht bis zwölf Kinder waren keine Seltenheit. Vor allem die Agrarlandschaften des Landessüdens waren überbevölkert. Der ständig wachsende Bevölkerungsdruck hatte hier zur extremen Besitzzersplitterung geführt, so dass diese Landschaften in eine krisenhafte Entwicklung schlitterten. Die äußerst schlechte wirtschaftliche Lage der Klein- und Kleinstbauern, die nur mit wenigen Hektar Grund ausgestattet waren, verstärkte noch 1921 Probleme, die schon vorher in Gang gesetzt waren, nämlich die Abwanderung in andere Bundesländer und die Auswanderung nach Übersee.
Zum Zeitpunkt des Anschlusses waren rund zwei Drittel der burgenländischen Bevölkerung in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt. Betrachtet man die Zahlen nach Bezirken, so wird deutlich, dass der Süden des Landes fast ausschließlich von der Landwirtschaft lebte. Im Bezirk Güssing gehörten 82% der Bevölkerung dem Agrarsektor an, im Bezirk Jennersdorf 80% und im Bezirk Oberwart 67%!
Ein weiteres Problem bestand in der schon erwähnten eigentümlichen Besitzverteilung. 30 581 Kleinbauern mit einer Betriebsgröße unter 10 Joch (5,7 ha) besaßen 24,3% der Kulturfläche des Landes. Diese Kleinbauern machten immerhin 70,4% aller Betriebe aus. Aber 15 Großgrundbesitzer besaßen allein fast eben soviel Grund und Boden, nämlich 23,2% der Fläche! Der Großgrundbesitz blieb zwar besitzrechtlich unangetastet, erfuhr aber schon in der Zwischenkriegszeit eine Verminderung. Der Rückgang des Großgrundbesitzes hatte mehrere Gründe: Verschuldung und Geldnot mancher Großgrundbesitzer, Anstieg der Löhne und Sozialkosten für die Arbeiter um ein Vielfaches, eine hohe Besteuerung des Großgrundbesitzes durch die burgenländische Landesregierung und auch die allgemeine Wirtschafts- und Absatzkrise. In manchen Fällen mussten ganze Meierhöfe aufgelassen werden. Insgesamt aber blieb der Großgrundbesitz dominant. So gingen zum Beispiel im Bezirk Güssing von 1928 bis 1937 von ca. 11 000 ha Flächen des Großgrundbesitzes nur etwa 1 500 ha in bäuerlichen Besitz über.
War die klein- und kleinstbetriebliche Struktur an sich schon ein Problem, so resultierten aus der extremen Betriebszersplitterung weitere Produktionsnachteile.
Nicht nur die Besitzzersplitterung, auch die Betriebszersplitterung war ein Ergebnis der Realteilung. Die Betriebsfläche des Bauern liegt nicht auf einigen wenigen großflächigen Grundstücken, sondern sie verteilt sich auf eine Vielzahl von schmalen Riemenparzellen, die in der ganzen Gemeindeflur verstreut lagen. Die Bewirtschaftung war oft schwierig, wegen der weiten Anfahrtswege und der vielen Grenzraine. Selbst der Fläche der Kleinstbetriebe lag in viele kleine Grundstücke aufgesplittert im Gemeindehotter. Wiesenparzellen von 1,5 m Breite und 250 m Länge waren im Südburgenland keine Seltenheit. Und auch Ackerflächen mit 2 m Breite und 68 m Länge ließen eine rentable Bewirtschaftung nicht zu. Um den Missstand der Betriebszersplitterung zu beheben, wären landesweit Grundstückzusammenlegungen und Flurbereinigungen notwendig gewesen. Aber dazu fehlte das Geld und die organisatorischen Voraussetzungen.
Hatte man auf eine Versorgung der Großstadt Wien mit den Produkten des fruchtbaren Burgenlandes erhofft, so war die Erntestatistik von 1922 überaus enttäuschend. Es zeigte sich, dass die ha - Erträge im Burgenland weit unter dem österreichischen Durchschnitt lagen. Lediglich bei Zuckerrüben und Hülsenfrüchten lagen sie darüber. Auch die Weinproduktion fiel bescheiden aus. Die Folgen der Reblauskrise waren noch immer nicht vollständig überwunden. Die mangelhaften Erträge hatten verschiedene Ursachen. Vor allem fehlte es am Geld für Mineraldünger, für besseres Saatgut und für Maschinen. Die Viehbestände waren während des Krieges und in den ersten Nachkriegsjahren stark reduziert worden. Vor allem fehlte es auch am notwendigen Wissen um die Möglichkeiten einer Verbesserung. Es ging zunächst darum, den Bildungsnotstand zu beseitigen und Organisationen aufzubauen, die den Bauern helfen konnten. Die Wichtigkeit dieser Probleme war allen politischen Kräften des Landes bewusst und fand in den Parteiprogrammen ihren Niederschlag. Besonders sah sich der Landbund als Vertreter der Bauernschaft. Der Landbund forderte ein Verbot der Realteilung und ein "Erbhofgesetz", Der Landbund stellte von 1923 bis 1927 auch den für die Landwirtschaft zuständigen Landesrat, zuerst Viktor Voit und dann Gottlieb Grabenhofer. Man war sich einig, dass die Landwirtschaft stark gefördert werden müsse. Nicht einig war man sich über die Organisation dieser Förderung. Die Sozialdemokraten wollten die Förderung durch die Landesregierung, die Christlichsozialen und Landbündler waren für die Zuständigkeit der Genossenschaften und einer Landwirtschaftskammer. 1925 wurde die Landwirtschaftskammer geschaffen. Heftig gestritten wurde aber um die Zusammensetzung, um das Wohlrecht zur Kammer. Schließlich einigte man sich auf eine Betriebsgröße von einem Joch als Grenze. Damit waren auch die Kleinstbauern wahlberechtigt. Den Sozialdemokratischen Bauernvertretern kam so ein beachtliches Gewicht in der Kammer zu. Das Bildungs- und Fortbildungsproblem konnte durch eine beachtliche Kraftanstrengung ebenfalls langsam angegangen werden. Die Qualität der Volksschulen verbesserte sich und es wurde sogar ein weiterführendes Landwirtschaftliches Schulwesen in Angriff genommen. 1926 wurde in Jormannsdorf eine Bauernschule errichtet und 1928 wurde die Bauernschule in Nickelsdorf neu belebt. Später wurde sie nach Rust verlegt und zur Weinbauschule gemacht. Wichtiger waren allerdings die von der Kammer eingerichteten Fortbildungskurse in großer Zahl, die von Volksschullehrern, die eine Spezialausbildung erhielten, abgehalten wurden. Die Auswirkungen waren beachtlich. In vielen Bereichen holten die burgenländischen Bauern ihren Rückstand rasch auf. Es gab also durchaus Fortschritte, die Sorten und Düngeversorgung wurde besser. Bodenuntersuchungen wurden mit wissenschaftlichen Methoden vorgenommen. In der Tierzucht strebte man eine Rassenvereinfachung an. In den Bundesgestüten wurden Hengste angekauft. 1924 wurde das Tierzucht fördergesetz erlassen. In der Rinderzucht wurde die Einstellung von Fleckvieh propagiert, da dieses sowohl als Zugtiere wie für die Milchwirtschaft geeignet war. 1924 wurde in Oberschützen der "Verband der Burgenländischen Fleckviehzuchtgenossenschaften" gegründet. Bis 1926 konnte die Rinderzahl mit 125 000 Tieren mehr als verdoppelt werden. Als Futter wurden nun verstärkt Luzerne, Rotklee, Futtermais, Gerste und Hafer angebaut.
In der unmittelbaren Nachkriegszeit sah sich so mancher Bauer gezwungen, Wucherkredite bis zu 50% und mehr Zinsenlast aufzunehmen. Österreichische Banken waren nicht bereit, Kredite an die burgenländische Wirtschaft und schon gar nicht an die desolate Landwirtschaft zu geben. Ungarische Banken sprangen gerne ein. Damit waren aber natürlich politische Absichten verbunden. 1926 wies Handelsminister Dr.Hans Schürff im Ministerrat auf dieses Problem hin- Er kritisierte die Wiener Großbanken scharf und forderte sie auf, die burgenländischen Sparkassen mit Geld zu versorgen, damit die burgenländischen Bauern nicht gezwungen wären, Geld zu Wucherkrediten mit 18 % Zinsen aufzunehmen. In dieser Situation der Geldknappheit kam es - nach ersten Ansätzen noch in ungarischer Zeit durch deutschnationale Kreise - zur Gründungen von Raiffeisengenossenschaften. Schon 1922 entstanden Raiffeisenkassen in Großmutschen, Mattersburg, Ritzing und Oberloisdorf. 1928 kam es zu Gründungsversammlung des „Landesverbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften im Burgenland, reg. Ges.m.b.H.". Schon 1930 zählte dieser Verband 116 Institute mit 22 000 Mitgliedern. Das Kapitalproblem war damit noch nicht gelöst. Die Kapazität der Raiffeisenkassen war bescheiden. Nur langsam konnte Eigenkapital aufgebaut werden. Helfend sprangen die Girozentrale und deutsche Kreditverbände ein. 1928 wurde die Landeshypothekenanstalt gegründet und vom Staat unterstützt. Die Auswirkungen der günstigeren Kredite auf die Landwirtschaft waren aber nur mäßig, da viele Kredite nicht für Investitionen verwendet wurden, sondern für Haubau, Auszahlung von Geschwistern usw. Der Verschuldungsgrad blieb weiterhin hoch, Zwangsversteigerungen waren an der Tagesordnung. Der Landbund sah in der Erbteilung einen wesentlichen Grund für diese Entwicklung und forderte schon in den 1920er Jahren eine Art "Erbhofgesetz",das die weitere Teilung und Verschuldung verhindern sollte.
Zugleich mit der Gründung der Raiffeisenkassen entstanden die verschiedensten landwirtschaftlichen Genossenschaften: Winzergenossenschaften, Viehzuchtgenossenschaften, Milchgenossenschaften und auch eine Gemüseverwertungsgenossenschaft in Neusiedl am See. Anfangs war es recht schwierig, die Bauern vom Sinn und der Wichtigkeit der Genossenschaften zu überzeugen. Die Genossenschaften wiesen aber bald beachtliche Erfolge auf. Durch Großeinkäufe konnten sie Saatgut, Kunstdünger, Pflanzenschutzmittel usw. billiger einkaufen und die niedrigeren Preise an die Bauern weitergeben. Besonders wichtig waren die Milchgenossenschaften, da diese für viele Kleinbauern oft das einzige regelmäßige Einkommen sicherten. Erfolgreich war zum Beispiel auch die Brennereigenossenschaft in Markt st. Martin. Die Genossenschaften halfen den Bauern auch, sich auf neue Arbeits- und Produktionsformen umzustellen und bessere Absatzchancen zu ermöglichen. Wichtig wurde die Gemüseverwertungsgenossenschaft in Neusiedl a. S., die den Bauern neue Einkommensmöglichkeiten öffnete. Die vielen Milchgenossenschaften, die nunmehr gegründet wurden, brachten vielen Kleinbauern ein regelmäßiges, wenn auch bescheidenes Einkommen. 1926 und 1927 wurden mit Völkerbundkrediten Molkereien in Oberwart und in Horitschon errichtet. Überproduktion und Preisverfall zwangen aber bald das Land, Horitschon durch eine "Notsubvention" vor der Schließung zu bewahren. Geflügelzucht und Eierproduktion wurden ausgebaut und brachten ebenfalls Bargeldeinnahmen.
Dass diese Bemühungen oft auch recht schwierig und wenig erfolgreich waren, hing mit den Konjunkturschwankungen und mit Billigstangeboten aus dem Ausland zusammen. Vor allem Ungarn und Rumänien brachten in der Mitte der 20er Jahre ihre überschüssigen Agrarprodukte, speziell Getreide, auf den Markt. Auch die hohen Zolltarife konnten nicht verhindern, dass billiges Getreide den österreichischen Markt überschwemmte. Ein Preisverfall für österreichisches Getreide war die Folge. Die Bauern mussten reagieren und begannen mit der Umstellung auf Futtermittelgetreide und Viehhaltung - um bald darauf nach staatlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Getreide- und Mehlpreise wieder auf den alten Weg gedrängt zu werden ...
Wie alle anderen Wirtschaftsbereiche wurde auch die Landwirtschaft von der Weltwirtschaftskrise erfasst. Die vielen Arbeitslosen fielen als Konsumenten aus, es kam zu Absatzschwierigkeiten. Vor allem die Weinbauregionen traf die Krise besonders hart; Wenn Wein überhaupt verkauft werden konnte, dann oft nur mit ruinösen Preisen. Für die Bauern in den kapitalintensiven Weinbauregionen hatte dies katastrophale Folgen. Ihre Höfe waren zu 70% bis 80% mit Hypotheken belastet. Ein Zustand, der bis zum Zweiten Weltkrieg andauern sollte! Die Getreidepreise verfielen erneut. Es kam zu Flächenbeschränkungen in der Getreide-, Wein und Zuckerrübenproduktion. Ein besonders schwerwiegendes Problem war die hohe Arbeitslosigkeit der Burgenländer. Diejenigen, die eine Nebenerwerbswirtschaft hatten, wurden als erste entlassen. Die Zahl der Erbteilungen stieg wieder an, da man im - noch so kleinen - Grundbesitz eine Existenzsicherung sah, und dies obwohl ein Gesetz eine Mindestgröße für Ackerparzellen vorschrieb.
Die Landwirtschaftskammer
Zur Zeit des Anschlusses des Burgenlandes an Österreich gab es noch kein flächendeckendes System bäuerlicher Organisationen. Ansätze dazu bestanden im Süden des Landes, wo der deutschnationale Karl Wollinger schon früh mit der Gründung von Raiffeisenkassen und ländlichen Bildungsvereinen begonnen hatte. Bald nach dem Anschluss an Österreich wurde eine Berusvertretung, eine "bauernkammer", gefordert
In der neuen Verwaltung war die Landwirtschaft der Landeskulturabteilung zugeteilt. Sie begann mit der Rechtsangleichung und der der Gründung von landwirtschaftlichen Vereinen, darunter landwirtschaftliche Bezirksvereine, in denen die Mitgliedschaft zunächst noch freiwillig war. In allen sieben Bezirksvororten wurden landwirtschaftliche Referate errichtet. 1925 wurde der "Verband burgenländischer Landwirte" gegründet. Erster Obmann wurde Alexander Kugler aus St. Margarethen.
Mit Landesgesetz vom 13.3. 1926 wurde die Errichtung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer beschlossen. Aber erst am 16. Jänner 1927 konnten die ersten Wahlen zur Landwirtschaftskammer durchgeführt werden. Die Vollversammlung setzte sich aus 32 Mitgliedern zusammen. Der Christlichsoziale Bauernbund stellte 14, der Landbund 10 und die Kleinbauernvereinigung 8 Mandate. Die konstituierende Sitzung fand am 29. Jänner 1927 statt. Alexander Kugler wurde erster, Gottlieb Grabenhofer aus Unterschützen zweiter und Alexander Hareter aus Weiden dritter Präsident. Erster Kammeramtsdirektor wurde Dr. Walter Breitenfeld. Die Kammer hatte zunächst in Sauerbrunn, ab 1.12. 1930 in Eisenstadt, in einem eigenen Kammergebäude, ihren Sitz. In jedem Bezirksvorort bestand ein landwirtschaftliches Bezirksreferat.
Die Mitgliedschaft zur Kammer war nicht geregelt. Wahlberechtigt waren land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzer mit über ein Katastraljoch Besitz, bei Wein- und Gartenbau auch jene, die weniger hatten, aber im Vollerwerb davon lebten, ebenso Pächter und Nutznießer, die die land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Haupterwerb bewirtschafteten.
1934 kam es zur berufsständischen Neuorganisation. Die Vollversammlung wurde auf 40 Personen ausgeweitet, 1936 aber wieder auf 26 reduziert. Die Mitglieder der Vollversammlung wurden aus folgenden "Berufsständen" gewählt: Gutsbesitzer - Forstwirte - Agrargemeinschaften - land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften - übrige selbständige Berufstätige in der Landwirtschaft - Land- und Forstarbeiter - Angestellte. Die landwirtschaftlichen Arbeiter litten besonders unter der Arbeitslosigkeit. Eine Verbesserung ihrer Situation brachte 1930 das Landarbe9terversicherungsgesetz, das zumindest im Krankheitsfall Schutz bot.
1938 wurde die burgenländische Landwirtschaftskammer aufgelöst. Nach dem 2. Weltkrieg und der Wiedererrichtung des Bundeslandes wurde auch die Kammer wieder eingerichtet. Am 14.4. 1947 fand die erste Vollversammlung statt, mit 18 Mitgliedern. Die ersten Wahlen zur Landwirtschaftskammer fanden aber erst am 28. 3. 1958 statt. 32 Kammerräte wurden gewählt. In einem Landesgesetz wurde am 20. 12. 1971 die Mitgliedschaft neu geregelt.
Siehe dazu:
- Ackerbau und Viehwirtschaft
- Sonderkulturen
- Landwirtschaftliche Wanderarbeit
- Großgrundbesitz, Landnot und Bodenreform