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Die relativ günstige Situation der Bauern in Westungarn im Spätmittelalter im westungarischen Raum beweist die Tatsache, dass die großen Bauernaufstände des ausgehenden Mittelalters und der Frühen Neuzeit das Land nicht erfassten. Westungarn blieb sowohl vom großen ungarischen Bauernaufstand unter Dosza wie vom großen deutschen Bauernkrieg, dessen Ausläufer bis in die Steiermark reichten, verschont. Lediglich lokale Unruhen gab es in Westungarn. So erhoben sich etwa 1350 die Bauern der Herrschaft St. Gotthard, als diese versuchte, eine neue staatliche Steuer auf die Bauern abzuwälzen. Die Grundherrschaft ließ einen Prozess gegen die aufständischen Bauern durchführen. Die Bauern verloren ihre Freizügigkeit, sie wurden also zu Leibeigenen erklärt.

Erst im 15. Jahrhundert mehren sich auch in Westungarn die Hinweise auf Unzufriedenheit unter den Bauern, und dies in vielen Herrschaften. Dabei ist die Situation der Bauern in dieser Zeit keineswegs schlecht. Die Preise für agrarische Produkte sind hoch, es gibt günstige Absatzmöglichkeiten. Aber eben diese günstige Marktsituation verleitet nun auch die Grundherrn, ihre Eigenwirtschaften auszubauen. Dies geschieht sowohl in den Pfandherrschaften des Nordburgenlandes, besonders aber in den Herrschaften des mittleren und südlichen Burgenlandes. Der Ausbau der Eigenwirtschaften bedeutet für die Bauern eine Vermehrung der Robotleistungen für den Grundherrn. 1573, im gleichen Jahr, in dem auch in Kroatien und Slowenien ein großer Bauernaufstand tobt, erheben sich die Bauern in den Herrschaften Güns und Landsee. Der Anlass war eine Neufestsetzung der Abgaben und Robotleistungen.

Im 17. Jahrhundert gab es immer wieder in einzelnen Herrschaften und Dörfern Unruhen, die in erster Linie auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen waren. Gelegentlich stehen sie aber auch im Zusammenhang zu Maßnahmen der Rekatholisierungsbemühungen. Ein typisches Beispiel für die Hintergründe und den Verlauf einer solchen Revolte beschreibt G. Schlag in der Geschichte Hornsteins: Der Grundherr Hans Rudolf von Stotzingen versuchte, den gewinnbringenden Weinhandel an sich zu reißen. Damit nahm er den Bauern deren wichtigste Einkommensmöglichkeit und vermehrte außerdem die Zahl der gefürchteten "langen Fuhren" nach Wien. Außerdem entdeckte er noch eine weitere Einkommensquelle. Er begann mit der Lieferung von Brennholz nach Wien. Deshalb schränkte er die Holznutzung der Bauern ein – ein besonders heikles Unternehmen, denn die Bauern waren hier wie in vielen anderen ähnlichen Fällen nicht bereit, zu gehorchen. Hier ging es um eine wesentliche Grundlage ihrer Existenz, außerdem konnten sie sich auf ihre verbrieften Rechte berufen. So holten sie gegen das Verbot des Grundherrn auch weiterhin ihr Holz für den Eigenbedarf aus dem Wald und nützten ihn auch für die Waldweide. Das Herrschaftspersonal bekam daraufhin den Auftrag, jeden Untertanen, der im Wald angetroffen wurde, gefangen zunehmen. Die Bauern wandten sich daraufhin am 23. Mai 1642 in einer Beschwerde an die niederösterreichischen Stände. Der Konflikt eskalierte, als Stotzingen einen Bauern, der seine Steuerschuld nicht zahlen konnte, vom Hof vertreiben lassen wollte. Der mit der Abstiftung beauftragte Richter wurde aber von den Bauern angegriffen und niedergeschlagen, der Grundherr musste höchst persönlich die Flucht vor den aufgebrachten Bauern ergreifen. Die Statthalterei in Wien, die einen Aufstand befürchtete, griff nun ein und berief die Streitparteien nach Wien, wo es am 13. Oktober 1642 zum Vergleich kam. Der Grundherr musste seine Anordnung zurücknehmen und die Bauern gelobten Gehorsam.

Ebenfalls um die Mitte des 17. Jahrhundert kam es im Südburgenland, in den Batthyany – Herrschaften, zu Unruhen. Die Batthyany nützten nach dem Bocskaykrieg die Gelegenheit, um ihre Eigenwirtschaften verstärkt auszubauen, da viele Hofstellen öde waren. Die Bauern wurden dadurch zu immer größeren Robotleistungen gezwungen. Außerdem setzte der Grundherr sein Vorkaufsrecht auf alle landwirtschaftlichen Produkte bedenkenlos ein. Er verkaufte diese an Händler weiter. Die Situation wurde durch die Pestwelle von 1644 bis 1646 und die folgende Hungersnot noch verschärft. Die Untertanen waren um diese Zeit so verarmt, dass sie ihre Verpflichtungen auch bei gutem Willen nicht mehr erfüllen konnten. Zwangsläufig mussten sie Abgaben und Robotleistungen verweigern und die Steuern konnten selbst durch Zwangsmaßnahmen nicht mehr eingebracht werden. Adam Batthyany ließ daraufhin seine Untertanen vor das Stuhlgericht in Schlaining zitieren. Im Verlauf des Prozesses zeigte sich deutlich, dass diese vor allem die vermehrte Robotleistungen nicht mehr erfüllen konnten und dass sie vor allem das Vorkaufsrecht des Grundherrn als äußerst ungerecht empfanden. Aber auch die Einschränkung des freien Verkaufsrechtes an Weingärten und der Holznutzung riefen den Widerstand der Bauern hervor. Neu an diesem Konflikt war, dass sich auch die Handwerker am Widerstand beteiligten. Batthyany hatte ihnen niedrige Preise für ihre Erzeugnisse vorgeschrieben. Der Prozess in Schlaining endete mit schweren Strafen für die Untertanen der Herrschaften Rechnitz und Schlaining. Sie mussten Entschädigungen und hohe Geldbußen zahlen. Da viele nicht zahlen konnten, wurden ihre Weingärten, ihr wertvollster Besitz, eingezogen. Die Situation der Bauern wurde im Verlauf des 17. Jahrhunderts immer schlechter.

Die schwersten Unruhen gab es aber erst im 18. Jahrhundert, im Zeitalter Maria Theresias. Nur in diesem Fall kann man von einem echten Aufstand mit weiter Ausbreitung über nahezu ganz Südburgenland und Ausstrahlung in den Südwesten Ungarns sprechen. Dieses Gebiet befand sich hart an der Grenze zum Bauernkrieg.

 
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