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Das neue, christliche ungarische Königtum musste seine Macht gegen den alten Stammesadel in langwierigen Kämpfen durchsetzen. Stammes- und Sippenoberhäupter, die sich dem König unterwarfen, behielten ihre Macht und wurden der königlichen Gefolgschaft eingegliedert. Der König mußte weiterhin auf die Großen des Reiches, die im königlichen Rat vertreten waren, Rücksicht nehmen. Das Königsrecht setzte sich nur langsam durch. Der König hielt Gerichtstage ab, bei denen jeder Freie seine Klagen und Beschwerden vorbringen konnte. Er mußte aber auch die alten Rechtsgewohnheiten, die im Volk verankert waren, noch lange hinnehmen.

Zum wichtigsten Instrument der königlichen Herrschaft wurde das Komitat (Grafschaft, Gespanschaft, ungarisch megye). Ursprünglich gehörte alles Land dem König. Die ortsansässige Bevölkerung galt wohl nach dem Erobererrecht generell als unfrei. Aus den königlichen Besitzungen wurden diese Verwaltungs- und Verteidigungseinheiten mit einer königlichen Komitatsburg als Zentrum gebildet. Vorbild war dabei die Grafschaftsverfassung des fränkisch – deutschen Reiches. Der Ispan (Gespan, vom slawischen Zupan abgeleitet) oder Comes (Graf) war der Vertreter der königlichen Macht. Allmählich setzten die Könige seit Stephan dem Heiligen die Einteilung des Landes in Komitate durch. In Konkurrenz zum vielfach opponierenden, zum Teil noch heidnischen Stammesadel entstand so eine dem König verpflichtete Gefolgschaft, die ungarischer, aber auch ausländischer Herkunft war. Jene Großen aus dem Stammesadel, die sich der Königsgefolgschaft anschlossen, behielten einen beträchtlichen Grundbesitz, über den sie frei verfügen konnten. Sie stellten auch einen Teil der Gespane. Andere kamen aus der Gruppe von Zuwanderern und Aufsteigern, die sich im Dienst für den König bewährt hatten. Sie erhielten Donationsgüter von beträchtlichem Umfang.

Komitatsburgen in Westungarn waren bis ins 12. Jahrhundert Wieselburg, Ödenburg, Lutzmannsburg, Kapuvar, Eisenburg und Deutsch Kaltenbrunn. Sie waren auch Mittelpunkte des wirtschaftlichen Lebens. Eisenburg war die Sammelstelle des im Grenzraum in großen Mengen erzeugten Eisens, Lutzmannsburg war schon damals ein bedeutendes Weinbauzentrum und hatte auch ein florierendes Textilgewerbe. Vor allem Loden wurden hergestellt. Die Bedeutung Wieselburgs zeigt sich in dessen Erwähnung im Nibelungenlied. Vor allem Ödenburg erlebte im 12. Jahrhundert einen bedeutenden Aufstieg zum Zentrum eines großen Gebietes.

Die Besatzungen der Komitatsburgen standen unter dem Befehl des Ispans (Gespan oder Graf), der Heerführer, obersten Richter und Verwalter königlicher Einkünfte im Komitat war.

Die Besatzungen setzten sich aus den Burgjobagionen und Burgknechten zusammen. In den Grenzkomitaten gab es daneben noch die Grenzwächter. Nach der Christianisierung, der Übernahme westlicher Verwaltungsmodelle und der Umstellung des Kriegswesens auf ritterliche Gefolgschaften mußte der König immer mehr Land an seine Gefolgsleute ausgeben. So entstand ein System, das zwar keine Kopie des germanischen Lehenswesens war, tatsächlich aber sich ähnlich auf die Entstehung einer adelig – ritterlichen Gesellschaft auswirkte. An der Wende vom 12. Zum 13. Jahrhundert machten die Könige diese Burgiobagionen zu servientes regis, zu Dienstleuten des Königs. Sie wurden dadurch dem Einfluß der damals oft schon sehr mächtigen Gespane entzogen. Sie erhielten vom König Dörfer oder Güter aus dem Burg- bzw. Komitatsland und unterstanden nur mehr der königlichen Gerichtsbarkeit. Die Königsländereien gingen dabei aber weitgehend verloren, was langfristig den Einfluß des Herrschers schwächte. Diese Dienstleute, aus denen sich später der mittlere und niedere Adel des Königreiches entwickelte, gewannen bald bedeutenden Einfluß 1222 wurde ihnen in der Goldenen Bulle persönliche Freiheit, Verfügungsfreiheit über die königlichen Schenkungen und Steuerfreiheit zugesichert. Aus der Gemeinschaft dieser Gruppen entstand allmählich das Adelskomitat. Die kleinen und mittleren Adeligen schlossen sich – um dem Druck, den die Gespane aus Magnatenfamilien oft auf sie ausübten, zu entgehen – zu einer Gemeinschaft zusammen (universitas nobilium) und wählten ihre eigenen zwei, später vier Richter, die Stuhlrichter. Ab Ende des 15. Jahrhunderts kamen jährlich gewählte geschworene Beisitzer hinzu. Damit sicherte der auch zahlenmäßig bedeutende Kleinadel seine Position gegenüber dem Gespan und den mächtigen Magnatenfamilien.

Die Komitate verloren allmählich ihre Funktion als Instrumente der königlichen Macht, sie wurden als Adelskomitate zu Organen der regionalen Selbstverwaltung des Adels. Kleinere Komitate wie in Westungarn etwa Lutzmannsburg und Deutsch Kaltenbrunn verloren so sehr an Bedeutung, daß sie gänzlich aufgelöst und ihr Gebiet den Nachbarkomitaten angeschlossen wurde. Das Komitat Lutzmannsburg und die Burggrafschaft Kapuvar (die Raabau) gingen im Komitat Ödenburg auf. Beide blieben aber in der kirchlichen Verwaltung als Archidiakonat erhalten. Das Komitat Deutsch Kaltenbrunn (Hidegség) wurde ein Teil des Komitates Eisenburg. Ein gutes Beispiel für den Bedeutungsverlust der königlichen Komitate und deren Komitatsburgen liegt in Eisenburg vor, wo die reich begüterten Güssinger immer wichtiger wurden und schließlich einen großen Teil des Grenzkomitates beherrschten. Die Hauptorte der Güssinger Grafen, vor allem Güns, Rechnitz und Tschapring, stellten die Komitatsburg bald in den Schatten. In Eisenburg freilich blieb neben der Komitatsverwaltung eine äußerst wichtige Einrichtung: die dortige Kathedralkirche und ihr Domkapitel waren ein "glaubwürdiger Ort" (locus credibilis), das heißt eine Art Notariatskanzlei, an der Urkunden ausgestellt oder bestätigt wurden.

Auch der Gespan blieb nicht ausschließlich ein Vertreter der königlichen Zentralmacht. Schon im Hochmittelalter findet man die Gespanswürde manchmal im erblichen Besitz einer Familie, ja manchmal erstreckte sich deren Machtbereich sogar über mehrere Komitate. In der Goldenen Bulle von 1222 wurde diese Praxis zwar verboten, setzte sich aber erneut durch, da sowohl die Anjoukönige wie später die Habsburger die ihnen treuen Magnatenfamilien besonders begünstigten. Der Gespan oder Obergespan wurde auch weiterhin vom König eingesetzt. Ursprünglich war es so, daß der Obergespan die Vizegespane und die anderen Amtsräger selbst aus dem Adel des Komitates auswählte und diese auch bezahlte. Im Laufe der Zeit setzte sich aber das Adelskomitat durch, der Vizegespan wurde nun von der adeligen Komitatsgemeinde gewählt. Ab dem 15. Jahrhundert wurde diese Vorgangsweise gesetzlich festgelegt. An der Komitatsversammlung durften alle Adeligen teilnehmen. Gewählte Vertreter des Komitatsadels wurden zu den Reichstagen entsandt und bildeten dort die "Untere Tafel". In der Verwaltung des Komitates wurde das Stuhlrichteramt besonders wichtig.

Der Komitatsgerichtshof (sedes iudicaria) war seit dem 14. Jahrhundert eine feste Institution, er tagte 14tägig oder monatlich und setzte sich aus Obergespan, Vizegespan, 4 Stuhlrichtern und 4, später 12 Geschworenen zusammen. Die niedere Gerichtsbarkeit war in den Händen der Grundherrn beziehungsweise der Dorfrichter, denen vier Geschworene (Vierer) zur Seite standen. Nur schwere Fälle kamen vor den Komitatsgerichtshof, der auch die grundherrschaftliche Gerichtsbarkeit überwachte. Einige Grundherrn hatten aber auch die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit inne. Im 15. uNd 16. Jahrhundert wurde dies der Normalfall, nahezu alle Grundherrschaften hatten auch Landgerichte. Appellationsgericht war für sie das Gericht des Königs. Die königlichen Freistädte hatten ebenfalls ihre eigenen Gerichtshöfe.

Zur Heerfolge waren prinzipiell alle freien Grundbesitzer verpflichtet. Dies galt vor allem für die Landesverteidigung. Jene Adelige, die dem König durch Landschenkungen oder durch das Amt des Gespans gewissermaßen persönlich verpflichtet waren, konnten darüber hinaus zur ungegrenzten militärischen Gefolgschaft herangezogen werden. Den Kern des königlichen Heeres bildeten daher die auf Königsland angesiedelten Freien und die Burgiobagionen unter der Führung des Gespans.

Die ungarischen Könige des Mittelalters waren – ähnlich den deutschen Königen – in mancher Hinsicht "Reisekönige", sie suchten verschiedene Königssitze auf. Bald jedoch entwickelten sich Gran (Estergom) und Stuhlweißenburg (Féhervar) zu bevorzugten Königsburgen oder "Hauptstädten".

Unter einigen schwachen Königen entwickelte sich ein mächtiger Hochadel, die Magnaten. Während der inneren Wirren und Thronkämpfe mußten die Parteigänger des jeweiligen Thronfolgekandidaten entsprechend mit Schenkungen versehen werden. Diese wurden aus den königlichen Burgländereien herausgenommen, die so immer mehr reduziert wurden. Als das Arpadenhaus ausstarb war die königliche Machtbasis bereits erheblich geschwächt, die Magnatenfamilien bildeten eine Oligarchie, die in ihrer Machtfülle den deutschen Fürsten nicht nachstanden. Die ersten Anjou – Könige, Karl I. Robert und Ludwig der Große, stellten im Kampf gegen die Magnaten die Zemtralgewalt wieder her. Die Magnaten mußten sich verpflichten, im Kriegsfall entsprechende Kontingente für das königliche Heer zu stellen (Banderialverfassung).

Der mittlere und niedere Adel, aus der Gruppe der königlichen Gefolgsleute entstanden, war zwar rechtlich den Magnaten gleichgestellt, de facto aber war sein politischer und gesellschaftlicher Einfluss erheblich geringer. Der Besitz des Kleinadels war in direkter männlicher Linie erblich. Für den Fall des Aussterbens im Mannesstamm fiel er nach Abzug des gesetzlichen Tochterviertels an den König zurück. Dem niederen Adel gehörten die Burgleute (milites, iobagiones castri) an, die den Burgdienst versahen und mit einem Stück Land ausgestattet wurden. Im Kriegsfall hatten sie unter der Führung des Gespans zu dienen. Diese Schicht verarmte mit der Umstellung des Grenzverteidigungssystems zum Teil, konnte ihre persönliche Freiheit aber oft behaupten, ebenso wie manche der Grenzwächter, die militärisch ebenfalls überflüssig wurden, da die neuen Grenzburgen ihre Aufgaben übernahmen. Viele der Grenzwächter sanken in den Bauernstand ab.

Mit der Aushöhlung und der Auflösung der königlichen Komistatsverfassung und der allmählichen Herausbildung des adeligen Komitates lösten sich auch die Städte aus der Oberhoheit des Komitats, sie erhielten Einrichtungen der Selbstverwaltung. Stadtrichter und Geschworene unterstanden nicht dem Komitat. Die Rechtsgrundlage bildeten dafür zunächst Privilegien für einzelne Städte, besonders für diejenigen, die dem König weiterhin direkt unterstanden, also die königlichen Freistädte. 1405 wurden diese generell durch König Sigismund ausschließlich dem König unterstellt. Sie waren auch im Reichstag vertreten. Der Adel wehrte sich gegen diesen enormen Bedeutungsgewinn der Städte. Sie verlangten Mitwirkung bei der Erhebung zur Königlichen Freistadt und wollten die Teilnahme an den Reichstagen überhaupt auf nur sieben Städte begrenzt wissen. Die Könige hielten sich zumeist nicht an diese Forderungen des Adels.

Die aus dem Ausland zugezogenen "Gäste" - in Westungarn nahezu ausschließlich Deutsche - erhielten, soweit sie dem Schutz des Königs unterstanden, ebenfalls Burgland zugewiesen. Nahezu alle Arpadenkönige förderten den Zuzug von Adeligen und Bürgern aus dem Ausland. Die persönlich freien Ansiedler, die Freien und Freigelassenen auf königlichem Besitz zahlten lediglich eine jährliche Kopfsteuer, die zur Hälfte erlassen werden konnte, wenn sie Kriegsdienst leisteten. Die in den Burgen, also in den Städten lebenden Freien zahlten außerdem einen Grundzins (später census oder terragium genannt) an den König.


 

 

 

 

 
 

 
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